Beiträge von Sencer

    Es hat auch niemand geschrieben, dass Anleihen pauschal sicher seien, sondern dass "diverse Formen von Anleihen in Frage kommen" unter "Berücksichtigung wer da genau den Zins, bzw. die Sicherheit des Anlagekapitals garantiert". Dann folgte ein Link zu einer Übersicht von Mündelsicheren Anlagen, wo unter anderem auch die von dir erwähnten Bundesanleihen auftauchen. Aber gut, wenn ihr zwei es falsch interpretiert habt, dann hätte das wohl auch dem Thread-ersteller passieren können. In dem Sinne war eure Wiederholung des Achtungsgebots sicherlich nicht schädlich. ;)


    Zitat

    bei der relativ geringen Summe des TE kann man weiterhin raten, eine gesunde Mischung aus einem guten Tagesgeldzins und einer netten Eröffnungsprämie[...] mitzunehmen.


    Da schließe ich mich an.


    Man kann sich natürlich trotzdem mal ein paar theoretische Alternativen basteln, und schauen wie es sich entwickelt hätte. Letztlich sind Kenntnisse über die Geldanlage ja sicherlich in Zukunft (spätestens wenn er mal berufstätig ist) sicherlich nicht verkehrt.

    Re: An die Finanzgurus: 2600 Euro vermehren


    Als "Mindestmaßnahme" kann man sicher ein Tagesgeldkonto bei einer Bank empfehlen (bei der Auswahl der Bank nicht allein auf die Zinsen, sondern eben auch auf die von E51-user genannten Bedingungen achten). Da hast du ausreichend Sicherheit und Flexibilität für die meisten Lebenslagen.


    Andere Produkte die theoretisch in Frage kommen könnten unter der Bedingung ("es soll nicht weniger werden") wären im Prinzip alle Produkte mit "festem" Zins (und eben der Berücksichtigung wer da genau den Zins, bzw. die Sicherheit des Anlagekapitals garantiert), bspw. diverse Formen von Anleihen, Festgeld-produkte von Banken usw. [edit - Nachtrag - hier ist eine Liste: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCndelsicher ]


    Aber es kommt es halt drauf an wie deine Planung für die nächsten Monate oder Jahre so aus. Wofür (bzw. wann) soll das Geld später einmal ausgegeben werden, wie kurzfristig mußt du im Falle eines Falles darauf zugreifen können.


    Als allgemeine Tipps kann man sicher geben, dass als Daumenregel höhere Zinsen einehrgehen mit weniger Flexibilität und/oder höherem Risiko, dass man neben Zinssatz v.a. auch auf Gebühren und Bedinungen (monatl. oder quartalsweise Verzinsung) achten sollte.


    Und letztlich hilft es oft prozentuale Angaben anhand deines Anlagebetrages und Zeitraums in konkrete Euro-Beträge umzurechnen - da der Mensch intuitiv besser damit umgehen kann (und es sich besser mit Gebühren/Geschenken/etc. abwägen lässt).

    Um auf das Eingangsposting nochmal einzugehen:


    Zitat

    Original geschrieben von Watson203
    Jetzt die Frage: Wie lange speichern Unternehmen meine Daten ? Und gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange es erlaubt ist ?
    Kann man bei einer Kündigung auch schriftlich verlangen, dass meine kompletten Daten gelöscht werden ? (also zumindest nach 6 Monaten oder so)


    Es gibt eine gesetzliche Regelung die heißt BDSG, Bundesdatenschutzgesetz. Da git es einen Artikel:
    http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__35.html


    Zitat

    [...]
    (3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit


    1. im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
    2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
    3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


    §3 definiert

    Zitat

    [...]
    * Sperren [als] das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken,
    * Löschen [als] das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten.


    Gesetzlich erlaubt ist das speichern von Daten für nicht-öffentliche Stellen ohne zeitliche Befristung, vorausgesetzt dass du bei der Erhebung der Daten korrekt informiert wurdest und zugestimmt hast (dürfte bei der Bank wohl der Fall gewesen sein). Natürlich gibt es trotzdem noch ein Widerrufsrecht (mit den genannten Einschränkungen).

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Hier haben sich wieder mal die Datenschützerkasperl was zusammengesponnen, was sich mit dem übrigen Recht nicht verträgt.


    Du hast in allen möglichen Belangen und Bereichen konkurrierende Rechte. Im BDSG (falls du dich darauf beziehst) ist auch ganz geklärt was Vorrecht hat (nämliche andere Gesetze welche die Speicherung von Daten verpflichten, wie bspw. fürs Finanzamt). Ich sehe nicht wo da ein Problem sein soll.


    Zitat

    Wobei ich sowieso nicht verstehe, was das eigentlich soll.


    Wenn dich eine frima mit penetranter Werbung nervt, dann hast du ein Mittel in der Hand das zu unterbinden. Wenn eine Firma Daten über dich hält, die falsch sind, die dir schaden und diese munter an andere verkauft, dann hast du ein Mittel dagegen in der Hand. Man kann die Liste beliebig fortführen.
    Wie so oft gibt es viele Rechte auf die der eine oder andere immer gerne verzichten kann. Hab auch schon gehört, dass mancher die pressefreiheit für unnötig oder schädlich halten. Ich bin jedenfalls froh, dass es immer "Kasperl" gibt, die sich trotzdem für sowas einsetzen. Das "Kasperln" beim Datenschutz hat ja seinerzeit das BVerfG angefangen...


    Zitat

    Ich glaube, viele Firmen haben überhaupt keine Vorkehrungen getroffen, daß Vertragsdaten "gelöscht" werden können.


    Firmen ab 10 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet einen Datenchutzbeauftragten zu ernennen, an den man sich mit solchen Fragen wenden kann. Mag sein dass sowas von Betroffenen als lästig angesehen wird, so wie gesundheitliche Bestimmungen, Unfallschutz am Arbeitsplatz, Lärmbelästigung etc., aber meist weiß man es spätestens dann zu schätzen, wenn man persönlich tatsächlich negativ davon betroffen ist.


    Zitat

    Bei den übrigen werden die Daten einfach als gesperrt markiert.


    Im BDSG ist ziemlich klar definiert was eine Sperrung und was eine Lösung ist, und unter welchen Umständen was angebracht ist. Uner Löschung wird idR eine Unkenntlichmachung des personenbezugs verstanden.

    Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Folgender Sachverhalt: ich fahre einen Dienstwagen, mein Büro bei meinem AG ist allerdings nicht meine regelmäßige Arbeitsstätte, da ich weniger als einen Tag in der Woche (bzw. weniger als 46 Tage im Jahr) im Büro bin. Ich bin die meiste Zeit beim Kunden unterwegs. Deswegen entfällt die 0,03% Regelung. Wie kann ich das aber auf der Steuererklärung angeben? Wenn ich dort die normalen Entfernungspauschalen eintrage, kommen irgendwelche exorbitanten Summen aus. Ich möchte aber keine Falschangaben machen. :confused:


    Angeben ist weniger das Problem, als dass es akzeptiert wird. Kenne es von Leuten die davon betroffen waren eigentlich so, dass es erstmal immer abgelehnt wurde und man "Nachweise" sehen wollte. Was sich AFAIR dann klären ließ, weil sie eh 4-5 Tage die Woche im Ausland waren (fliegenderweise).
    Ich würde direkt beim Finanzamt nachzufragen ob und welche Nachweise mitgeliefert werden sollen (und dabei dann auch fragen wie die Angaben in der Erklärung korrekterweise gemacht werden).

    Meine persönliche Festestellung ist folgende: Manuelles Eintragen wird zu schnell lästig, und wenn man erstmal 1 oder 2 Wochen nachzutragen hat, dann ist die Sache eh gelaufen (wenn nicht beim ersten, dann beim nächsten Mal).
    Wenn man viel mit Karte bezahlt, dann ist die pragmatischere Lösung die, dass man einfach eine Software wie Starmoney benutzt, welche sich die Buchungsdaten für Girokonten, Kreditkarten etc. online abholt und nach Regeln kategorisiert und filtert (jedenfalls die Mehrheit der Sachen). Dann hat man selbst bei minimalen Aufwand noch relativ gute Aussagefähigkeit. Da die Software eine zeitlang kostenfrei zu testen ist, braucht man auch keine Sorge vor einer Fehlinvestition zu haben. Klar, das ganze ist technologisch gesehen langweilig und wirkt an allen Ecken altbacken, aber es ist IMH die pragmatischste Lösung.

    Zitat

    Original geschrieben von H&S
    habe mir diverse 360-Spiele zu Weihnachten von Amazon.uk bestellt.


    Bestellt nachts, am 22.12. , geliefert pünktlich zum heilgen Abend :) (24.12. / 13:30h)


    Nicht schlecht. Ich habe am 19. Dezember bei amazon.co.uk bestellt (ebenfalls 360er Spiele). Und hoffe dass es morgen endlich ankommt...


    Zitat


    Order Placed: 19 Dec 2008
    Dispatch Date: 22 Dec 2008
    23 Dec 2008 12:43:35 AM --- Shipment has left seller facility and is in transit
    27 Dec 2008 11:50:04 AM Staufenberg DE Departure Scan