Bevor hier wireder Angst geschürt wird, dass die Reichen enteignen werden, verweise ich nochmal auf das bereits mehrfach erwähnte BVerfG-Urteil:
ZitatNach diesen Maßstäben bleibt unter den Bedingungen des gegenwärtigen Steuerrechts, nach denen das Vermögen bereits durch die Steuern auf das Einkommen und den Ertrag, der konkrete Vermögensgegenstand meist auch durch indirekte Steuern vorbelastet ist, für eine ergänzende Besteuerung dieses mehrfach vorbelasteten Vermögens von Verfassungs wegen nur noch ein enger Spielraum. Die Vermögensteuer darf nur so bemessen werden, daß sie in ihrem Zusammenwirken mit den sonstigen Steuerbelastungen die Substanz des Vermögens, den Vermögensstamm, unberührt läßt und aus den üblicherweise zu erwartenden, möglichen Erträgen (Sollerträge) bezahlt werden kann.
[...]
Die Vermögensteuer darf deshalb zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt und dabei insgesamt auch Belastungsergebnisse vermeidet, die einer vom Gleichheitssatz gebotenen Lastenverteilung nach Maßgabe finanzieller Leistungsfähigkeit zuwiderlaufen.
Das sind die Rahmenbedingungen des BVerfG unter denen "Reiche" herangezogen werden können um ihren Beitrag beizusteuern. Ich denke da wird weder einer Angst haben müssen, noch wird er dadurch in eine leistungsmindernde Depression gestürzt...
Und bevor man sich in den Details einer Ausgestaltung verliert, sollte man im Hinterkopf behalten, dass dies - wie von mehreren Leuten erwähnt - übliches Getöse vor einer Wahl ist und entweder überhaupt keinen oder nur in symbolischer Form reale Folgen haben wird.