Re: Re: Re: Re: Anti-Nazi-Symbolik - Verfassungswidrig
Zitat
Original geschrieben von laudanum
Es gibt die linksradikalen Zecken und die rechtsradikalen Glatzen, um diese Termini zu benutzen, muß man nicht selber am Rande stehen!
Während Glatze ein mehr oder weniger deskriptiver Begriff ist, ist "Zecke" ein Begriff für Ungeziefer, mal ganz davon abgesehen, dass diese Art der "Entmenschlichung" von ungewollten Menschen durch pseudo-biologische Sprache (welche dann immer auch die "Reinigung" etc. impliziert hat) nunmal historisch deutlich vorbelastet ist (das ist ohne jetzt irgendeine Keule schwingen zu wollen nunmal Fakt). Daher sind die Ausdrücke m.E. auch nicht gleichwertig zu verstehen. Und in eine Diskussion wie diese gehören sie - da stimen wir ja überein - einfach nicht her.
Davon abgesehen ist es unsinnig jemanden als "Links" oder gar "linksradikal" zu bezeichnen, weil er meint ein Zeichen gegen Nationalsozialistisches Gedankengut zu setzen. Im FIFA-Fanguide zur WM2006 kam das Zeichen übrigens auch vor:
http://www.strafrecht-online.o…4d92eb894d926aa025c2ed4b0
Zitat
Es sollte sich von selbst verstehen, gegen Nationalismus zu sein, dies muß ich nicht durch ein durchgestrichenes Hakenkreuz nach außen tragen.
Vielleicht sollte das so sein, es ist aber leider traurige Wahrheit in Deutschland, dass es auch Ecken gibt, wo es eben nicht selbverständlich ist.
Natürlich muß man eine politische Überzeugung wie diese nicht nach außen tragen, aber ich glaube, dass die Ausdrucksfähigkeit von politischen Meinungen nicht auf diese Weise beschnitten werden sollte, dass jemand dazu genötigt ist seine Meinung für sich zu behalten.
In meinem Laienhaften Rechtsverständnis mag die Auslegung seitens des Gerichts vielleicht mit dem Wortlaut des Gesetzestextes vereinbar sein, aber ich bin schon der Ansicht, dass es gegen die Absicht desselben vertößt. Ich hoffe daher dass die Entscheidung kassiert werden wird.