ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Ausserdem: http://n-tv.de/545492.html
Bei ca. 300 Millionen Einwohnern kein schlechter Schnitt. ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Ausserdem: http://n-tv.de/545492.html
Bei ca. 300 Millionen Einwohnern kein schlechter Schnitt. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
D.h. die Frist wurde um 1 Jahr verlängert. Jetzt kann man sich beruhigt noch nen alten Reisepass gönnen.
Den hätte man sich auch so beruhigt holen können. Wurde auf den vorherigen Seiten auch schon besprochen IIRC.
http://www.auswaertiges-amt.de…tml?type_id=5&land_id=188
ZitatReisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten verfügen. Verfügen nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellte Reisepässe nicht über biometrische Daten, müssen sie vor der Einreise mit einem Visum versehen werden. Vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellte, maschinenlesbare Reisepässe berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programmes.
(Diese Frist wurde nun verlängert)
Tja, Sony (als Konzern) verdient eben auch eine Menge ihres Geldes mit Musik, und daher sträuben sie sich so sehr gegen "offene" MP3-Player, da sie fürchten damit ihr Geschäft in der anderen Branche kaputtzumachen. Das wird sich auch nichts ändern solange noch genug Leute deren absichtlich "verkrüppelten" Geräte kaufen. Schöne neue DRM-Welt. ![]()
Da es bei den benötigten Festplattengrößen und Trafficangaben scheinbar um die Verbreitung großer Datenmengen geht, würde ich dir empfehlen dich mal mit bittorrent auseinanderzusetzen. Das wird seit Jahren sehr erfoglreich zur Verbreitung von Linux-ISOs oder auch Filmen (die unter bestimmten Creative Commons Lizenzen stehen) genutzt. Die dafür notwenidge Software (Server und Clientseitig) ist idR frei verfügbar, auch als Opensource, sodaß man sie beliebig anpassen (branden) kann.
Hier ist ein guter Startpunkt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Bittorrent
Unsinn. Lies doch wenigstens was du verlinkst. Es ist lediglich als Marke registriert und natürlich auch nur für den Bereich Versicherungswesen und das nicht erst seit eben, sondern seit 1979.
Es gibt sehr viele sehr fragwürdige Markenanmeldungen, die müssen wir glaube ich nicht alle hier im Thread aufzählen. Vor allem nicht da übrigens jeder selber nach vergebenen Marken recherchieren:
http://www.dpma.de/suche/rech_1.html
http://www.dpma.de/suche/dpinfo.html
(der finblog ist aber natürlich unberührt davon eine sehr empfehlenswerte Seite)
ZitatOriginal geschrieben von DUSA-2772
Komme grad von Dieter Nuhr (Berlin - Wühlmäuse). Sein Kommentar ganz am Anfang seines Programms:
"Also, nen Schwarzen hätten sie schuldig gesprochen!"
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Viel lustiger finde ich die Aufarbeitung der Thematik von Jon Stewart und Stephen Colbert (Senior Child Molestation Expert):
http://www.crooksandliars.com/2005/06/14.html#a3448
"I was very impressed on how Jackson's Defense used the race card. They skillfully played on the Jury's simultaneous guilt of convicting a black man and reluctance of convicting a white man. Of course that is the unique advantage you have when you represent a client who is essentially the Joker in the race card deck."
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ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Wir wollen doch mal festhalten: bisher hat sich "nur" eine Kanzlei berufen gefühlt, eine relativ absurde und dreiste (auch in der Taxierung des Streitwertes) Abmahnung auszuarbeiten, nicht mehr und nicht weniger.
Zuerst einmal stimme ich dir natürlich zu. Rechtliche relevanz fürs Internet hat eine solche Behauptung erstmal nicht.
Trotzdem kann ich die Aufregung schon sehr gut nachvollziehen, denn solche Abmahnungen haben für mich ein vergleichbares Level wie die Online-Erpressungen von Leuten welche Bot-netze mit gehackten Win-Rechner unter ihrer Kontrolle haben und drohen Webseiten mit DDOD-Angriffen außer Betrieb zu setzen. Es wird erst einmal eine ziemlich dreiste Forderung gestellt, und egal wie absurd es erscheinen mag, als Betroffener wird man erstmal in eine Situation gezwungen in der man reagieren muß, was ja häufig auch finanzielle Belastungen nach sich zieht - die nervlichen Belastungen mal nicht eingerechnet.
Der Unterschied ist natürlich, dass man bei Online-Erpressungen im Zweifelsfall sich an das Recht wenden kann, auch wenn es wohl nicht helfen wird. Bei den Abmahnungen jedoch muß man sich erstmal darum kümmern, dass man nicht selber rechtlich ins Abseits gerät. Da kann man nich im Zweifelsfall die Webseite zumachen und das Kapitel abschließen - solche Abmahnungen können einen ja noch weiter verfolgen. Und was passiert den Leuten die solche Abmahnungen unrechtmäßig (fast[?] in krimineller Absicht) auf "normale" Menschen los lassen? Die dürfen in der Regel ganz normal weitermachen - klappt es diesmal nicht, klappt es nächstesmal...
ZitatOriginal geschrieben von SirShagalot
oberhalb... macht aber mein Mailprogramm automatisch. Unterhalt finde ich selber auch nicht sonderlich praktisch - zumal der ein oder andere nicht so Computer erfahrene User Gefahr laufen würde, nicht herunter zu scrollen.
Mal angesehen davon, dass über diese Frage schon seit Jahrzehnten in Newsgroups religiöse Kriege ausgefochten werden, kann die einzig richtige Antwort natürlich nur lauten:
Unterhalb dem Abschnitt auf den du dich beziehst. Wenn man sich nicht auf konkrete Abschnitte bezieht, dann sollte man gar nicht zitieren.
Eine Ausnahme ist es, wenn der Absender ausdrücklich bittet jeglichen E-Mail-Verkehr anzuhängen - das ist häufig bei geschäftlichen Kontakten der Fall wo es mangels Geld und Know-How keine Fall-Abwicklungs-Unterstützung (wie hieß das nochmal richtig?) gibt, und die Leute nur mit ihrem E-Mail Client arbeiten.
Die Unsitte überhalb der Zitate zu schreiben, kam durch frühe, dumme E-Mail Clients zustande, die den Cursor immer oben hinsetzten - egal ob man Zitierte oder eine Leere E-Mail erzeugte (manche Entwickler haben sich damit versucht rauszureden, dass sie sagten, der Cursor sei oben, damit man bequem durch die zitierte Mail gehen kann, um alle nicht notwendigen Abschnitte herauszulöschen, und schliesslich unten ankommt, um die Antwort zu schreiben). Modernere E-Mail Clients sind glücklicherweise schlau genug den Cursor unter das Zitat zu setzen.
Alles in diesem Posting ist nicht bloße Meinung, sondern unumstößliche Wahrheit, wie sie von der Internetregierung als quasi-weltlich-inhärentes Fakt anerkannt wurde.
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Ich arbeite seit 3,5 Jahren an einem Notebook der zwei Pixelfehler hat - zum Glück keine ganz defekten Pixel, sondern auch nur je nach Farbe sichtbar. Obwohl sie anfangs sehr störten, habe ich nach den ersten Wochen aufgehört die wahrzunehmen. Von Zeit zu Zeit dachte ich die wären komplett weg, und mußte ganz genau hinsehen um die nochmal wiederzufinden. Einer ist in der mitte, der andere mittig unten.
Falls du nicht ein 14-tägiges Rückgaberecht hast, hast du ohnehin keine große Wahl. Ein Umtauschgrund sind die Pixel jedenfalls nicht (es sei denn der Hersteller hat eine entsprechende 100%-keine-defekten-Pixel-Garantie). ![]()
Jaja, manchmal braucht es schonmal drei Jahre bis ein Thema richtig greift... ![]()