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Original geschrieben von Goyale
Hast Du eine spezielle Kreditkarte vom Typ „Chargeback“, bei der Du einfach so Zahlungen zurückholen kannst?
Denn bisher dachte ich immer, dass eine Zahlung mit KK so etwas wie eine Überweisung in Echtzeit wäre.
Und: Kannst Du selber Zahlungen in die Kategorie „Betrug“ einordnen und damit eine Handlungskette auslösen, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil diese Bezeichnung bestätigt hat?
Die mir bekannten KKs haben die Möglichkeit des Widerrufs von KK-Belastungen, was de facto ein Zurückholen der Zahlung ist. Insofern sind die mir bekannten KKs alle vom Typ Chargeback. Ich selbst habe auch schon einmal eine KK-Belastung durch die Fluglinie Quantas widerrufen, da ich sie nicht veranlasst hatte. Ich musste ein Formular ausfüllen und eine Erklärung abgeben, dass ich nichts bei Quantas gekauft hatte. Doch akzeptierte Quantas meinen Widerruf nicht und bestand gegenüber der KK ausgebenden Bank auf Begleichung der Flugticketkosten (es ging um rd. 1800€). So ging das Ganze in die nächste Runde. Ich bekräftigte, dass ich kein Flugticket bei Quantas gekauft und niemandem meine KK-Daten zur Begleichung einer Quantas-Buchung überlassen hätte, zudem verlangte ich Offenlegung der Buchungsdetails. Quantas musste daraufhin einräumen, dass meine KK-Nummer ohne CVC-Abgleich von einem Menschen mit osteuropäischem Namen und nicht existierender Adresse in Oslo zum Ticketkauf eines Flugtickets Melbourne-Warschau eingesetzt worden war. Ich musste die Kosten nicht zahlen und bekam eine neue KK.
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Original geschrieben von BartS1975
Wobei der 10.07.2018 bei den anderen deutschen Banken sicherlich nur ein Proforma-Datum ist, weil das tatsächliche Datum noch nicht feststeht - die werden das nicht alle am selben Tag einführen.
??? Natürlich werden alle Sparkassen am selben Tag die Umstellung realisieren und Separat Instant Payments ermöglichen. Oder meinst Du wirklich, jede kleine Sparkasse hat ihr eigenes IT-Zentrum, in dem solche Umstellungen Lokal realisiert werden? Die Liste enthält doch lauter Institute, die zum deutschen Sparkassenverband gehören und eine zentrale IT betreiben.
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Re: Aktuelle Commerzbank-Depotübertragungsaktion
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Original geschrieben von speeny
Reicht es zur Teilnahme an der aktuellen CoBa-Depotübertragungsaktion aus, ein DirektDepot online zu eröffnen und dann im Aktionszeitraum die entsprechenden Wertpapiere zu übertragen? Muss man also nicht mehr zwingend in der Filiale aufkreuzen?
Man musste bei den CoBa-Depotübertragungsaktionen noch nie in den Filiale, allerdings ist die CoBa daran interessiert, ein Beratungsgespräch mit dem Kunden zu führen und macht es einem nicht leicht, ohne Filialbesuch auszukommen. Die CoBa hat auf ihrer Webseite keine Formulare für den Depotübertrag, die gibt es nur beim Filialbesuch. Wenn Du die Wertpapiere jedoch online selbst überträgst (geht z.B. bei Ing DiBa und Consors), dann kann man sich den Filialbesuch ersparen. Man muss die CoBa jedoch i.d.R. daran erinnern, dass sie die Prämie bucht (dies geht per Mail an den Berater).
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Eine Spaßkasse bietet eine kostenfreie Mastercard Gold ohne Auslandseinsatzgebühr? Hätte ich nicht gedacht, die Spaßkassen mausern sich....
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Original geschrieben von blacksun
ein Depot kann überhaupt nicht bei der Schufa eingetragen werden, genausowenig wie ein TG-Konto.
Das geht nur mit einem Girokonto oder einem Verrechnungskonto. Das Konto zur Abrechnung ist bei der DiBa ein TG-Konto.
Man kann bei der Ing DiBa selbst wählen, ob das TG(„Extra“)-Konto oder das Girokonto als Verrechnungskonto für Wertpapiertransaktionen genutzt wird. Sofern man kein Girokonto dort hat, wird das TG-Konto genutzt (in diesem Fall erfolgt auch kein Schufa-Eintrag). Hat man jedoch TG- und Girokonto dort, so hat man die Wahl. Ich habe das Girokonto zum Verrechnungskonto gemacht, da ich dadurch den Dispo für WP-Käufe nutzen kann. Die Ing DiBa bietet keine Lombardkredite an, so dass nur durch diese Variante immerhin kleine Käufe bis 10k getätigt werden können, ohne dass das Geld vorher bereits dort sein muss.
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Re: Deutsche Bank Depotübertrag
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Original geschrieben von prämienjäger
Aktion der Deutschen Bank wurde bis 31.12.2018 verlängert.
Maximale Prämie weiterhin 7500 Euro.
Die Prämie beim DB-Wechselangebot ist mit 0.5% des übertragenen Depotvolumens identisch zum Maxblue-Angebot, nur der obere Cap der Prämie liegt höher. Während bei der Maxblue-Prämie jedoch nur der Steuerabzug prämienmindernd wirkt, muss bei der DB-Prämie auch die Depotgebühren gegengerechnet werden (je nach Depotmodell unterschiedlich), viel bleibt dort nicht von der Prämie übrig.
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Re: maxblue Depotübertrag
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Original geschrieben von prämienjäger
Aktion von maxblue wurde bis 31.12.2018 verlängert.
Maximale Prämie nun aber nur noch 500 Euro (zuvor 2500 Euro).
Zudem werden Prämienzahlungen seit 2014 kumuliert, d.h. es werden auch bei zwischenzeitlicher Depotschließung und erneuter Teilnahme als Neukunde max. 500€ insgesamt pro Kunde ausgezahlt.
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Consors erlaubt Verkäufe, erwartet jedoch ein Wiederauffüllen des Depots, ansonsten wird ggf. die Prämie gekürzt. Bei Reduktion des Depotvolumens durch Kursverluste kürzt Consors ebenfalls, kontaktiert den Kunden jedoch zuvor und gibt ihm die Gelegenheit, das Depotvolumen wieder aufzufüllen. In welchen Abständen diese Überprüfung des Depotvolumens stattfindet, weiß ich nicht, ebenso ist mir die Länge der Zeitspanne zwischen Verkauf und notwendigem Wiederauffüllen, die von Consors toleriert wird, nicht bekannt.
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Re: Re: Volkswagenbank
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Original geschrieben von blacksun
ist die aktuelle Übertragsaktion der VW-Bank immer noch die gleiche Aktion die zu Beginn 2017 gestartet wurde, oder ist das eine neue Aktion?
Kann man erneut teilnehmen wenn man vor dem 31.03.2017 eine Prämie erhalten hat?
Die Bedingung "Geldmarktfonds bleiben bei der Berechnung des Mindestvolumens unberücksichtigt." gab es vor dem 31.03.2017 noch nicht. Dennoch könnte das nur eine Anpassung der Bedingungen für die gleiche Aktion gewesen ein.
Die Aktion wurde immer wieder verlängert. Ich glaube nicht, dass es eine Pause in diesem Jahr gab.