Beiträge von Louvain

    Bei einer Prepaid KK der Wirecard-Bank wurde sogar explizit damit geworben, dass die KK nicht nur die Funktionalität einer normalen KK hat, sondern gleichzeitig als Konto (auf Guthabenbasis) dienen kann und damit jedermann ohne Bonitätsprüfung eine Bankverbindung (zusätzlich zur KK) verschaffen würde, da man dem mit dem KK verbundenen KK-Konto nicht 'ansehen' könne, dass es ein KK-Konto sei. Man könne es auch für Geldeingänge beliebiger Art nutzen und die personalisierte KK-Kontonummer weitergeben. Die Gebühren waren allerdings für meinen Geschmack happig......

    Zitat

    Original geschrieben von hansdampf2000
    kurze Frage:


    ich habe derzeit ein Girokonto bei der Netbank und wollte dort ein Depot aufmachen und das dann zu CC übertragen (wegen den 3,5%).


    Die wollen aber nochmal einen Postident. Ist das normal oder mach ich was falsch?
    Wie ist das denn bei anderen Banken?


    Normalerweise muss man sich nur für das erste Produkt bei einer Bank per Postident legitimieren. Auch ich habe im Rahmen irgendeiner Prämienaktion 'mal ein Depot bei der Netbank eröffnet, als ich dort schon Girokunde war und musste mich nicht ein zweites Mal legitimieren.


    P.S.: Für die CC-Aktionen, die ja schon seit knapp zwei Monaten laufen, wird es allerdings eh langsam knapp. Bevor etwas übertragen werden kann, muss es ja erst einmal im Depot sein.

    Re: Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Beispiel zur Verdeutlichung:
    Du kaufst WP bei Bank1 und bekommst in den Verlusttopf einen Verlust über 30000 Euro eingestellt. Du überträgst die WP zu Bank2, ohne die Töpfe mitzunehmen, weil z.B. sich noch etwas im Depot bei Bank1 befindet.
    Bei der Bank2 hast Du eine NV. Es werden Dir zwar keine Steuern abgezogen, aber auf Basis der NV.
    Die Bank meldet aber 30000 Euro als Zwischengewinn an's FA.
    Ich bin mir sicher, dass Du dann Post vom FA bekommst, in der Du aufgefordert wirst, die NV zurückzugeben. Du hast dann überhaupt nichts verdient, bist aber Deine NV los und darfst zu guter letzt auch noch eine EkSt-Erklärung machen.


    Im Prinzip stimmt das alles, aber meinst Du wirklich, dass viele 'normale' NV-Bescheinigungsbesitzer Fonds in einem solchem Volumen erwerben, dass dadurch 30.000 Euro an Zwischengewinnen entstehen?


    Ich habe bei meinem letzten Fondskauf, um an der AFzCC-Aktion teilzunehmen, Fondsansteile im Volumen von 50.000€ erworben. Die Höhe des ausgewiesenen Zwischengewinns betrug 73,50€. Um auf die von Dir im Beispiel angegeben 30.000€ zu kommen, hätte ich Fondsanteile im Volumen von etwas über 20,4 Mio. Euro kaufen müssen. Ich vermute 'mal, dass eine solche Summe nicht nur meine finanziellen Möglichkeiten, sondern auch die der allermeisten NV-Bescheinigungsbesitzer geringfügig übersteigt ;)

    Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Zu erwähnen ist noch dass Du gerade bei einer NV besonders aufpassen musst, dass Du keine unnötigen Zwischengewinne versteuern musst. Das ist hier doppelt schlimm. Zum einen belasten diese Zwischengewinne komplett die NV (die NV bekommst Du ja nur weil Dein voraussichtliches Einkommen unter der Grundfreibetragsgrenze liegt) und Du hast gar keinen Gewinn erwirtschaftet. (Das gleiche wäre natürlich der Fall bei einem Freistellungsauftrag).
    Und zum anderen hast Du ein "SteuerGuthaben" im Verlusttopf, welches Du überhaupt nirgends nutzen kannst, da Du ja sowie keine Steuern bezahlst. Also kannst Du das Guthaben gar nicht durch Verrechnung mit Zinsen/Kapitalerträgen nutzen, da Du durch die NV ohnehin keine Steuern bezahlst.


    Für den normalen NV-Bescheinigungsbesitzer ist das Ganze weder einfach noch doppelt schlimm. Und 'belastet' wird durch die Zwischengewinne die NV-Bescheinigung auch nicht. Er hat durch die NV-Bescheingung generell *nichts* mit der Besteuerung von Kapitalerträgen zu tun und muss sich daher auch keinen Kopf um die Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bei verschiedenen Banken machen. Nur für den Fall, dass er auf Jahressicht insgesamt einen Kapitalverlust erleidet, sollte er von den betroffenen Banken einen Verlustbescheinigung beantragen und ggf. über das Finanzamt einen entsprechende Feststellung seiner Verluste im Rahmen der ESt-Erklärung erwirken, damit er ggf. per Verlustvortrag diesen Verlust noch steuerlich nutzen kann (falls zukünftig keine NV-Bescheinigung mehr besteht, schafft man sich dadurch eine Art "Steuerverrechnungspolster" für zukünftige Kapitalerträge). Wer davon ausgeht, dass er auch in der Zukunft weiterhin eine NV-Bescheinigung bekommen wird, kann sich das ganze ESt-Theater allerdings auch ersparen.


    Unangenehm wird dies höchstens für den 'tricksenden' NV-Bescheinigungsbesitzer durch die neue (seit Januar 2013 geltende) Verpflichtung der Banken, die Kapitalerträge, die auf Konten/Depots anfallen, die durch NV-Bescheinigung von der Besteuerungspflicht befreit sind, an eine zentrale Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Da nur Erträge (und keine Verluste) gemeldet werden, wird es im speziellen Fall, dass die eine Bank höhere Erträge meldet, die eigentlich mit Verlusten bei einer anderen Bank zu verrechnen wären, zu Nachfragen des Finanzamt kommen. Solange der NV-Bescheinigungsbesitzer nicht wirklich trickst (es soll ja Zeitgenossen gegeben haben, die die dreijährige Laufzeit der NV-Bescheinigung entsprechend 'genutzt' haben, da sie bislang ja nur in dem einen relevanten Jahr für den Verlängerungsantrag aufpassen mussten, nicht 'zu viel' Kapitalerträge zu haben), ist das Ganze dann ja nicht dramatisch, macht nur etwas Arbeit (aber dies schreckt den professionellen Prämienjäger ohnehin nicht ;) )

    Für die Zinsaktion hast Du die freie Wahl hinsichtlich der Art des Wertpapiers. Wenn Du einen volatilitätsarmen GM-Fonds willst, gibt es da etliche Kandidaten, ich habe gerade z.B. den A0F426 genommen.


    Verstehe allerdings nicht, warum Du lieber 2,5%p.a. statt 3,5%p.a. haben willst. Also ich bevorzuge 3,5%p.a. und gebe stets den Übertrag mit Depotschließung (aber nicht Kontoschließung!) in Auftrag. Dann bekommt die abgegebende Bank eine Mail, dass ich mich wg der CC-Aktion gezwungen gesehen hätte, die Depot- aber nicht die KOntoschließung in Auftrag zu geben. Ich würde natürlich gerne auch weiterhin bei Ihnen ein Depot führen, wie ich das denn machen könne, ohne dass CC diese Nachricht erhält. Dann antwortet man Dir, dass das Depot bestehen bleibt, man CC aber die Schließung meldet ;)


    Kann natürlich nicht garantieren, dass die DKB dies auch so problemlos handhabt. Diese Bank gehört tatsächlich zu denjenigen, bei denen ich noch nie ein Depot hatte.

    Volksbanken sind genauso heterogen wie Sparkassen, jede hat ein anderes Kontomodell. Wenn es kostenlose Giros gibt, sind diese allerdings oft an Bedingungen geknüpft (wie z.B. durchschnittlicher Kontostand auf dem Giro von mindestens xxxx € etc.).


    Die Skatbank hat zwar ein kostenloses Giro, ist aber eine reine Direktbank, was sich z.B. bei Bareinzahlungen negativ bemerkbar macht (man kann *nicht* kostenlos bei der lokalen Volksbank einzahlen).


    Da die Volksbanken sich - mehr oder weniger - an das Regionalprinzip halten, macht es am meisten Sinn, sich die Bedingungen der regional verfügbaren Volksbank anzuschauen und dann zu entscheiden, ob das Angebot einem zusagt. "Allgemeine" Tipp zu Volksbanken bringen da wenig.

    Hat jemand Erfahrungen die Amazon Visa per Überweisung in den Guthabenbereich zu bringen, um die dann kostenlose Bargeldabhebung am ATM zu nutzen?


    Arbeitet die LBB mit Sammelkonto, von dem aus es dem KK Konto gut geschrieben wird oder überweist man direkt auf das eigene KK-Konto (mit eigener Ktonur.)?


    Wie lange dauert es, bis auf der KK das Guthaben gebucht ist? (Falls ich zu früh abhebe, werde ich ja drastisch zur Kasse gebeten)

    Bargeldeinzahlung auf Fremdkonten


    Grundsätzlich ist es bei einigen (aber längst nicht allen) Banken möglich, Bareinzahlungen auf Fremdkonten (also Konten, die nicht bei der Bank, bei der man einzahlt, geführt werden) zu machen. Manche Banken (z.B. die VoBa-GRuppe) haben sich zwar aus diesem Bereich komplett zurückgezogen, doch andere bieten diesen "Service" gebührenpflichtig an (mit sehr unterschiedlichen Kosten).


    Die Banken haben bei Bareinzahlungen eine aus dem 'Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention' resultierende Verpflichtung, die Identität des Einzahlers zu prüfen und eine entsprechende 'Dokumentation' des Vorgangs anzulegen, sofern die Höhe der Einzahlung 15.000 Euro übersteigt. Etliche Banken haben allerdings diese Grenze intern deutlich niedriger angesetzt und verlangen Legitimation auch bei niedrigeren Beträgen und legen 'Meldebögen' für solche Bareinzahlungen an (was die dann damit machen, keine Ahnung).


    Für kleinere Beträge wie 1000 Euro sind die lokalen Sparkassen und die Postbank meist die günstigste Möglichkeit, da die Privatbanken DB, HVB etc. meist einen Fixbetrag unabhängig von der Summe für diesen Vorgang nehmen. Gleichzeitig sind die Sparkassen wohl auch diejenigen, bei denen die interne Grenze oft sehr niedrig liegt (bei der Sparkasse meiner Mutter im Ruhrgebiet verlangte man von ihr das Ausfüllen eines 'Meldebogens' als sie 1.000 Euro in der Form bar einzahlen wollte).

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    also ich kann hier bei der Landeszentralbank gegen Gebühr von 1€ auf jedes Konto einzahlen. Auch 1000 Euro sollten da keine Rolle spielen. Das ist jetzt aber wirklich OT


    Hast Du das in letzter Zeit wirklich noch machen können? Nach meinem Informationsstand wurde diese Möglichkeit mit dem neuen 'Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention' abgeschafft und ist seit dem 2. Quartal 2012 nicht mehr verfügbar.