Seid ihr euch sicher, dass man den Coupon mit einer Payback Karte mehrfach verwenden kann? Hat das jemand getestet und kann die Punktegutschrift bestätigen? Weil auf dem Coupon steht dass dies nur einmal pro Paybackkonto funktioniert. Oder habe ich das falsch gelesen?
Beiträge von Hackman99
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Original geschrieben von Jimmythebob
Also wie stellen uns mal folgendes vor:Ein Händler vereinbart mit einem Kunden, dass dieser einen komplett kostenlosen Vertrag mit Netzbetreiber A vermittelt und zusätzlich 2 Handys bekommt.
Kunde unterschreibt, dass er einen Vertrag abschließt zu den Konditionen (also 0€ plus Handys).
Nun gibt der Händler die Daten des Kunden an Netzbetreiber A und behauptet, dass der Kunde einen kostenpflichtigen (!) Vertrag abgeschlossen habe. Einen Nachweis für diese Behauptung gibt es nicht.
Das bedeutet, dass meine Riesterfrage weiter oben auch wirklich so gewesen wäre, wie ich es gesagt habe. Total unglaubwürdiger Vertrag, aber dennoch rechtens und der Kunde muss den Riesteranbieter anschreiben und nicht den Händler.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Dazu gehört schließlich die Vorlage eines vom Kunden unterschriebenen Vertrages zu den Konditionen, die VF behauptet. Kann VF das nicht, verlieren sie den Prozess und müssen die Kosten tragen. Und zwar zu Recht.Ich habe letztens einen Vertrag unterschrieben, wo keine monatliche Gebühren standen. Auch keine AGB's vom Netzbetreiber. Ein Blatt mit Tarifname + meine Daten + Datum + Unterschrift.
Das Blatt war von Vodafone bzw war für Vodafone.Aber gilt diese "einseitige Vertragsanfrage" (ist es ja doch, oder?) nicht so, dass wenn ich dann später den Vertrag mit SIM's und alles andere erhalte, ich innerhalb der Wiederrufsfrist reagieren muss, wenn was nicht korrekt ist?
Wenn ich nicht innerhalb dieser gemeckert habe, habe ich den Vertrag akzeptiert.
Ist das nicht so? -
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Original geschrieben von Betamax
Das sehe ich anders. Vodafone ist indirekt mit Schuld an den irrwitzigen Konditionen dieses Angebots. Die "Vertriebsmaffia", wie chefkoch schon richtig schrieb, existiert ja allein wegen der mega Provisionen die Vodafone teils immer noch ausschüttet.Ne, das wäre vom großen Nachteil beim Kunden.
Wenn schon kundenorientiert, dann siehe oben was ich schrieb! So würde sich schlagartig die Beratungsqualität erhöhen, der Netzbetreiber würde kein Geld durch solche Urteile verlieren und könnte ggf noch etwas mehr Provision ausschütten. Damit könnten dann vernünftige Leute, welche ja logischer Weise im eigenem Interesse vernünftig sind(Privatinsolvenz ist glaube ich nicht so geil
), dann noch bessere Angebote machen! DAS ist alles im Sinne des Kunden! -
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Original geschrieben von chefkoch01
Aus dem teltarif.de Artikel geht doch eindeutig raus hervor, dass mit einem 0€ Vertrag geworben wurde. Also keine Grundgebühr und kein Mindestumsatz. Also darf auch nichts berechnet werden. Wenn hinterher statt 0€ die 15€ auf der Rechnung stehen ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung. Es ist schließlich nicht mit Auszahlung geworben worden, sondern damit dass der Vertrag 0,00Euro kostet über die komplette Laufzeit. Gutes Urteil im Sinne der Verbraucher!Passt aber eben zu Vodafone. Haben ja nicht umsonst den Ruf der Vertriebsmafia! Bleibt zu hoffen das sich noch viele weitere gegen so eine Abzocke von Vodafone und deren Klinkenputzer erfolgreich wehren! Eigentlich müsste jeder Kunde das Urteil gut finden. Anders sieht es natürlich aus, wenn man bei dem Laden arbeitet...

Vodafone hat NICHTS mit dem Angebot zu tuen! Hätte jeden deutschen Anbieter treffen können!!! Das Angebot ist erstellt vom Vertriebler! Nicht Vodafone!
Und ja, es wurde mit 0€ geworben, der Vertriebler gab bei Vodafone aber einen 15€/Monat Vertrag in Auftrag!Und meine Aussage ist doch genau diese!!! Genau solche Klinkenputzer, welche auch Vertriebler sind, sollten mit ihr Privatvermögen haften! Aber auch sollte der Netzbetreiber damit nichts zu tuen haben in Streitfälle, welche genau diesen Vertriebsweg entstammen! Ist doch genau was du auch anscheinend willst! Bzw indirekt. Weil genau das würde dazu führen, dass diese Leute nicht mehr sorglos versuchen würden etwas unter zu schieben, weil die Gefahr zu einen Totalruin (Privatinsolvenz oder bei Firmen halt normale Insolvenz) viel zu hoch wäre!
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Original geschrieben von Betamax
Ich bin überzeugt, dass man auch Kunden gewinnen kann, ohne 150% Auszahlung (inkl. Händler-Provi) anzubieten.Ach, die Angebote sind doch so okay, wenn sie korrekt vermarktet werden! Von meiner Sicht her kann es natürlich nicht genug davon geben :p

Jedoch sollte das nicht zum Thema hier werden, ob solche Provisionen in Ordnung sind.
Ich bezog mich auf die Links (nicht nur der erste), dass die Leute ständig aus Dummheit gewinnen, weil sie selbst etwas falsch gemacht haben.
Für mich ist es eindeutig falsch, wenn Sie unterschreiben, dass sie alles gelesen haben, in Wahrheit jedoch nichts gelesen haben. Und wenn sie etwas nicht verstehen sollten, sollten Sie "nachweislich" fragen. Ansonsten ist ja alles "klar".
Genau diese Sache gilt im Vertragsrecht ja. Solange man einer Rechnung nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum widerspricht, wird diese, nach Ablauf des Zeitraumes zum widersprechen, gültig. -
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Original geschrieben von Jimmythebob
Auf gar keinen Fall! Vodafone muss beweisen, dass der Vertrag mit dem Kunden zu Stande gekommen ist, wenn VF etwas von dem Kunden will. So einfach ist das.Sonst könnte ja jeder beliebige Dritte Ansprüche gegen dich stellen und du müsstest beweisen, dass es diesen (angeblichen) Vertrag nicht gibt. Abgesehen davon, dass man Negativtatsachen nicht beweisen kann, wäre das ein eklatanter Bruch des Vertragsrechts. Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist natürlich nur dann wirksam, wenn der Dritte zugestimmt hat.
Genau, durch eine Unterschrift bzw. durch eine durch ihn eindeutig nachweisbar in Auftrag gegebene Sache.
Das ist ja klar soweit. Sowas sollte auch in diesem Falle vorliegen (unterschriebener Vertrag an Netzbetreiber). -
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Das wird er im Innenverhältnis auch müssen.Im Verhältnis zum Kunden könnte lediglich Vodafone Vertragspartner geworden sein. Ansprüche von VF gegen den Kunden könnten sich nur aus dem vermittelten Vertrag ergeben - dessen Inhalt muss sich VF komplett zurechnen lassen. Kommt kein wirksamer Vertrag zustande, besteht folglich auch keine Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden.
Ein Verschulden des Vermittlers führt allenfalls zu einem internen Regressanspruch.
Frankie
:eek:
Kann doch nicht wahr sein. :eek:
Sowas kann doch nicht in Ordnung sein - jetzt unparteiisch gesehen! Ich würde auch sofort zum Händler gehen und den Netzbetreiber in Ruhe lassen. Er hat ja damit geworben, nicht der Netzbetreiber.
Gilt das immer? Auch sagen wir, man jemand schließt eine Riester ab und kriegt stupide mal gesagt, dass er nach nur 10 Jahren mit einen monatlichen Betrag in höhe von 10€ Monatlich 10000€ Rente bis ans Lebensende bekommen wird.
Und für diese Dummheit haftet erstmals der Anbieter der Riester und nicht der vollhonk, welcher das so verkauft hat? -
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Original geschrieben von Jimmythebob
Ich glaube dir fehlen ein paar grundlegende juristische Kenntnisse. Natürlich hätte Vodafone vor Gericht gehen müssen, schließlich sind sie es, die vom Beklagten etwas wollen. Wer aber vor Gericht etwas will (=einen Anspruch durchsetzen will), muss diesen Anspruch beweisen. Das ist Vodafone offensichtlich nicht gelungen. Das hat nichts mit Dummheit des Verbrauchers zu tun, sondern eher mit Dummheit seitens Vodafone.
Ich sag ja, bin nur ein Laie, der bruchhaft etwas gelesen hat.
Ja, das ist natürlich korrekt. Stimmt. Das war so irgendwie.Ich meinte damit - kann Vodafone nicht einfach folgendes innerhalb 30minuten schriftlich verschicken und wieso müssen Sie vor Gericht überhaupt auftauchen? Folgende Sätze machen es doch eindeutig klar:
Sie haben den Vertrag bei einen Vermittler abgeschlossen. Die uns vorliegende Werbeaufschrift ist so kein Angebot unsererseits. Der Vermittler hat bei uns einen Vertrag mit x€/Monat in Auftrag gegeben. Die Rückgabefrist von x-Tage ist verstrichen. Der Vertrag ist unsererseits korrekt aktiviert und bearbeitet worden und somit alles in Ordnung.
Bitte wenden Sie sich an ihren Vermitter und fragen Diesen wieso er mit 0€ Grundgebühr wirbt, bei uns jedoch einen Vertrag mit x€/Monat in Auftrag gab.Jetzt muss der Vermittler die nun nicht mehr verhinderbare Grundgebühr erstatten, wenn sein Angebot wirklich so extrem täuschend war. Kann dem Netzbetreiber aber ziemlich egal sein.
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Original geschrieben von drago
Meinen Satz mit den beiderseitigen Vertragspflichten und vorvertraglichen Aufklärungspflichten scheinst du nicht verstanden zu haben...Ja, doch. Siehe den Post vor deinen Post.
Hier gilt auch wieder - Vermittler sollte haften, da ER diese Aufklärung nicht durchgeführt hat(wenn diese vorgeschrieben war)! Was kann ein Netzbetreiber dafür? Er hat seine Hausaufgaben ja soweit wie möglich seinerseits getan.
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Letzlich muss der Verbraucher geschützt werden und bis der Verbraucher vor Gericht die Zahlung von dieser ominösen GmbH erwirkt, wird diese schon längst Insolvenz angemeldet haben ...Ja, und wenn der Insolvenzverwalter sagt, dass da nicht genug Geld sei um die Forderungen zu zahlen, dann ist das eben so!
Bei Gewährleistungsforderungen nach zb 7 Monate wird zum Beispiel auch nicht einfach so der Hersteller gesetzlich zur Haftung gezogen wenn er eine freiwillige Garantie von nur 6 Monate anbietet(völlig rechtens! Garantie ist völlig freiwillig. Es muss sie gar nicht geben!).
Wenn der Händler in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat bzw. die Firma existiert gar nicht mehr, dann hat man eben keine Gewährleistung mehr! So ist das eben und da meckert auch niemand und kein Gericht zieht dann den Hersteller zu Haftung!Das Urteil ist eindeutig falsch! Vodafone hätte gar nicht erst vor Gericht gehen müssen, weil die dazu nicht verpflichtet wären!