Ich finde interessant was in einem Golem Artikel steht.
Golem:Störung bei 1&1 Mobilfunk hält seit 3 Tagen an
Ja, wirklich interessant wie ein Sicherheitsvorfall i.S.d. TKG 168 definiert ist und welche Angaben 1&1 der Bundesnetzagentur zwingend zu übermitteln hat:
"(2) Das Ausmaß der Auswirkungen eines Sicherheitsvorfalls ist – sofern verfügbar – insbesondere anhand folgender Kriterien zu bewerten:
1.die Zahl der von dem Sicherheitsvorfall betroffenen Nutzer,
2.die Dauer des Sicherheitsvorfalls,
3.die geographische Ausdehnung des von dem Sicherheitsvorfall betroffenen Gebiets,
4.das Ausmaß der Beeinträchtigung des Telekommunikationsnetzes oder des Dienstes,
5.das Ausmaß der Auswirkungen auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten.
(3) Die Mitteilung nach Absatz 1 Satz 1 muss die folgenden Angaben enthalten:
1.Angaben zu dem Sicherheitsvorfall,
2.Angaben zu den Kriterien nach Absatz 2,
3.Angaben zu den betroffenen Systemen sowie
4.Angaben zu der vermuteten oder tatsächlichen Ursache."
Insbesondere die in Absatz 4 genannten 'Angaben zu der vermuteten oder tatsächlichen Ursache' dürften für die Allgemeinheit interessant werden.
Ihre PR Weichspülmaschine können sie erfreulicherweise gegenüber der BnetzA nicht bringen.