Der Begriff "Standleitung" ist nur im Wählverkehr sinnvoll.
Im paketvermittelten Mobilfunk sollte man von "always on" reden, und genau das macht heute die große Mehrzahl der Mobilfunkkunden.
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Der Vorteil bei dem Begriff 'Standleitung' ist, dass sich jeder, also auch Juristen, vorstellen können, was gemeint ist.
Und das ist bei der Auslegung von AGB nicht ganz unwichtig, eher entscheidend würde ich sagen. 
GreenBay Es ist falsch anzunehmen, dass ein 'unlimited' nur technisch begrenzt ist und ansonsten unbegrenzt.
Er ist durch Netzwerksicherheit, Auslastung der genutzten Basistation und kaufmännisch (Kalkulation) begrenzt.
Er wird sogar durch die Anzahl gleichzeitiger 'unlimited' Kunden begrenzt.
Alles andere ist blumiges Marketing.
Sich den Teller am Buffet auf Kosten der Mitmenschen in Ellenbogenmanier vollschlagen und der Rest isst trockene Pasta, wird bei einem begrenzten Zugangsmedium so nicht funktionieren.
Da würde ich vom Betreiber, als Kunde der das Nachsehen hat, ein Eingreifen erwarten.
Klar ist aber auch: Es wird nicht automatisch jeder mit +400-500GB Verbrauch gekündigt, wenn die Auslastung vor Ort ansonsten im grünen Bereich ist. Sonst wären die Zeitungen voll davon. Es müssen also noch andere Faktoren dazu kommen.
Am Ende ist es wie immer:
Wenn du mehr Redundanz in deiner 'unlimited' Versorgung haben willst, musst du mehr zahlen als bei diesem Angebot von O2.