JHV: das verwirrt mich jetzt noch mehr
Wenn man das Endgerät online günstiger bekommt...warum sollte man das nicht wollen...? Oder war das Ironie? ![]()
Oh man, ich werd alt...
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JHV: das verwirrt mich jetzt noch mehr
Wenn man das Endgerät online günstiger bekommt...warum sollte man das nicht wollen...? Oder war das Ironie? ![]()
Oh man, ich werd alt...
Dingens: loool! :top:
[small]Sie IST 36, hat sich aber jünger machen wollen/oder hält sich für jünger. Also nimmt sie ihr gefühltes Alter. Und als dann ihr richtiges Alter gespielt wird, fällt sie um...Klar soweit? :cool:[/small]
Edit: zu spät ![]()
ZitatOriginal geschrieben von StevenWort
Erst wenn die Kündigung gelöscht wurde, geht die VVL.
Hey klasse, dann machen wir im Shop ja was falsch!
Bei uns geht das natürlich auch bei einer eingegangen Kündigung, die sich ja automatisch mit einer VVL aufhebt...
Hilfsprofi: Ist schon klar. Aber man macht ja dennoch eine Art Vertrag, das man sein Kaufobjekt innerhalb eines entsprechenden Zeitraums abbezahlt.
ganymed: Komisches Zeug, was die da bei o2 rauchen. Wozu dann der ganze Schnickschnack mit Schufa-Abfrage und dem ganzen Rotz?
Allerdings bleibe ich dabei: es wird nun mal ein Zeitraum festgelegt, in dem man das Gerät zu bezahlen hat. Also hat es eine maximale Laufzeit. Eine Vertragsbindung eben. Das man das Handy auch schneller abbezahlen kann, steht - in meinen Augen - auf einem ganz anderen Blatt...
Re: Ärztliche Abrechnungsstelle, Forderung so zulässig?
ZitatOriginal geschrieben von bluepolo
Die Überweisung habe ich letzte Woche Freitag auch direkt im Anschluss noch per Onlinebanking ausgeführt.
Heute erhalte ich [...] ein Schreiben eines Anwaltes mit gestrigen Datums über die Rechnungssumme + 11% Anwaltsgebühr.
Für mich - als Nicht-Jurist! - ist der Fall klar. Das hat sich "Überschnitten", wie man so schön sagt. DU kannst belegen, daß das Geld überwiesen wurde und zwar bevor das Anwaltsschreiben kam. Wann deine Bank das bucht, kannst du ja nicht wissen, bzw. hast keinen Einfluß darauf.
Inwieweit der Rechtsverdreher seine Ansprüche dir gegenüber geltend machen kann, weiß ich nicht - aber das kann bestimmt einer unserer TT-Haus-und-Hof-Juristen beantworten. Nach meiner persönlichen Meinung kann er das aber knicken...
Ach? Welchen Sinn hat dann der My-Handy-"Vertrag"? Dann kann ich mir das doch gleich so kaufen... Ich bin verwirrt :cool:
ZitatOriginal geschrieben von Tarif-Einfach.de
der Abschluss des o2 o ist in diesem Fall nicht notwenig. o2 My Handy ist unabhängig von einem Laufzeitvertrag und läuft 24 Monate, wenn der Restbetrag nicht vorzeitig beglichen wird.
Und das ist keine vertragliche Bindung, oder wie...?
ZitatOriginal geschrieben von DocHool
Sowohl bei o2o als auch bei my Handy bin ich nicht!!! an Vertragslaufzeiten gebunden
Hö? Du zahlst das Handy doch mtl. bspw. mit 15 Euro ab über einen vorher festgelegten Zeitraum.
ZitatAn diesem Telefon wird mir leider nicht die Nummer des Anrufers übermittelt, obwohl das ja mittlerweile auch bei analogen Endgeräten möglich sein sollte.
Dann läßt derjenige seine Rufnummer nicht übertragen (= hat das Merkmal bei sich nicht schalten lassen). Hat dann nichts mit deinem Telefon zu tun.
:confused:
Wenn du angemeldet bist, bist du angemeldet. Eine automatische Abmeldung gibts bei TT nicht. Da scheint irgendwas bei deinem System nicht zu stimmen....