Beiträge von Quindan

    Re: Geblitzt - Widerspruch einlegen oder bezahlen und vergessen?


    Abgesehen davon, das es schon öfter Threads zu dem Thema gab:

    Zitat

    Original geschrieben von spm
    Nun, wenn ich Widerspruch einlege und eine Ablehnung bekomme, flattern ja gleich 2 Bußgeldbescheide ins Haus, weil es 2 Anhörungsbogen sind, richtig?!

    Richtig.

    Zitat

    Wie müsste ich dann weiter vorgehen? Letztendlich zum Gericht!?

    Immer gleich mit Kanonen auf Fliegen schießen...
    Erstmal würde ich in den Widerspruch etwas entsprechendes reinschreiben. Wenn das nichts bringt, frag erstmal bspw. den ADAC (oder einen anderen Automobilclub) oder einen Anwalt.

    Zitat

    Und wie stehen die Chancen, dass mir geglaubt wird?

    DER war gut! :top: :D SCNR

    Zitat

    habe nur bei einem der Fotos dummerweise das Handy am Ohr (nicht mal telefoniert, aber ist ja egal. wenn ich hierfür blechen muss, sehe ich es ein)

    Du wirst nicht nur dafür blechen...auf deine obige Frage bezogen: es wird mit Sicherheit argumentiert, das du aufgrund des Telefonieren zu schnell warst. Und aus der Nummer kommst du nicht raus.

    Zitat

    wie stehen die Chancen?

    Ganz ehrlich? Gleich Null. (es sei denn, es ist wirklich der Tacho)

    Zitat

    Zahlen und vergessen ist schneller, einfacher, nervenschonender und u.U. sogar deutlich günstiger,

    So ist es.

    Zitat

    wäre aber meiner Meinung nicht gerecht.

    Tja, Recht haben und bekommen... Willkommen in Deutschland :D

    Zitat

    Was meint ihr, vielleicht aus eigener Erfahrung?

    Siehe oben.
    Ansonst schließe ich mich meinen Vorschreibern an: lass den Tacho prüfen (und natürlich das eventl. abweichende Ergebnis schriftlich mitgeben!)

    Um nochmal (mehr oder weniger) auf das Hauptthema zurückzuschwenken:


    Folgender [URL=http://portal.gmx.net/de/themen/digitale-welt/internet/6037182-US-Kleinstadt-wirft-Google-raus,page=1.html]Link[/URL] ist auch sehr interessant
    [small](v.a. für diejenigen, die meinen, die Telekom-Geschichte wäre schon unverschämt...es passiert jeden Tag und überall.)[/small]


    Und da diese "Affäre" nun auch [URL=http://portal.gmx.net/de/themen/finanzen/wirtschaft/6041222,articleset=1446228,cc=000000194100060412221cSVba.html]die Bahn[/URL] eingeholt hat, sind wir alle noch entsetzter ;)


    (soviel zu meinem Phlegmatismus ;))

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    Original geschrieben von sk8ergirl
    Ich weiß nicht, ob ich das zu banal sehe, oder die Betroffenen zu eng.
    Aber kann man bei solchen, meiner Meinung nach unwichtigen Dingen nicht toleranter sein?
    (...)
    Als erwachsener Mensch steh ich doch über diesen Dingen.

    Schön gesagt....aber dazu sind wir Menschen einfach zu blöd noch lange nicht bereit/fähig... [small] Schön, wenn du es so siehst/sehen kannst, und einige andere noch dazu, aber das Gros der "Mensch"heit eben nicht[/small]

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
      Quindan: Der TE hat den Ausnahmetatbestand des § 312d III Ziff. 2 BGB doch sogar zitiert. Wenn der greifen sollte ist´s vorbei mit der "14-Tages-Frist"...


    Aus meiner Sicht liegt mit der Freischaltung des Mobilfunkkontos keinesfalls eine die restliche Widerrufsfrist beseistigende Handlung vor.
    (...)
    Im vorliegenden Fall gibt es mangels Nutzung der SIM-Karte aber keinerlei Problem in dieser Richtung...

    Also doch. Sag ich ja... ;)

    Ich benutze seit Jahren einen "Babyliss" aus dem RTL-Shop. Geht super ohne Aufsatz und funktioniert wie am ersten Tag - ausser das der Akku so ganz langsam schwächer zu werden scheint...

    Nein, ist nicht so. Bei Internetgeschäften hast du ein 14-tägiges Rücktrittrecht. Punkt. Es spielt keine Rolle ob der Vertrag aktiviert wurde oder nicht. Gleiches Recht für alle (in diesem Fall).
    Andersrum: Was wäre denn, wenn der Vertrag nicht aktiviert werden würde, du aber die Karte hast? Willst du die Aktivierung einklagen?
    Eben.


    Bei der Suche nach einem Paragraphen kann ich dir nicht helfen, aber wir haben hier einige Juristen bei TT "rumfliegen", die können dir das bestimmt genauer erklären.