Beiträge von Quindan

    Ich ging ja auch von einer Illegalität aus. Egal ob gekauft oder nicht. Wenn du meine Postings vorher/darüber gelesen hättest, wüßtest du das ;)
    Denn dort steht, das wenn der Rechteinhaber diese Songs nicht SELBST vermarktet (bspw. über seine Homepage oder meinethalben "musicload") - ist es nicht legal.
    Und ich denke nicht, das eine Musikfirma irgendwelchen dubiosen Internetseiten erlaubt hat, ihre Songs für einen Bruchteil des nomalen Marktwertes bereitzustellen.

    Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Merkt man :D


    Tja, Ironie versteh´ ich nie... :rolleyes:


    Aber auch nochmal für dich (:p) :


    Die Frau hatte in den USA selbst Songs heruntergeladen. Ich will damit verdeutlichen, das es genauso in Russland oder sonstwo auf der Welt so passieren kann, das du dafür verurteilt wirst. Copyright ist copyright. Wie die rechtliche Lage aussieht, wenn du deine Songs im Ausland "kaufst" weiß ich nicht, es könnte aber ggf. passieren, das du dann auch nach deren Maßstäben verurteilt wirst (wenn wir jetzt mal von einer Illegalität ausgehen...)

    Vorhin im Radio gehört:


    In den USA ist eine zweifache Mutter und Hausfrau zu 200.000 Dollar (!) Schadensersatz seitens der Musikindustrie verklagt worden, weil sie sich (nur) 24 (!) Songs aus dem Netz geladen hat. Was also heißt (und wie ich es schon mehrfach gesagt habe): Copyrightgeschützte Ware (Filme, Lieder, etc.) die nicht vom Hersteller/Rechteinhaber selbst angeboten werden und einfach heruntergeladen werden (egal ob man dafür zahlt oder nicht), sind ILLEGAL. So oder so. Egal ob in Russland, Tschechien, Deutschland oder in der Mongolei.

    Hmm...ich denke, wir drehen uns irgendwie im Kreis...


    Immerhin ist es was anderes, sich über ein Fahrzeug mit 30.000 € Marktwert zu unterhalten, als um illegale DLs.
    Das diese Bande die Schecks hat platzen lassen, hat ja nichts damit zu tun, was ich wo für welchen DL "bezahle". Ebensowenig geht es darum, wo sich der geprellte "Verkäufer" sein Geld wiederholen kann. Copyrightgeschützte Ware (Filme, Software, Lieder, etc.) herunterzuladen ist nun mal illegal. Punkt. Ein Autokauf im klassischen Sinne nicht.

    Moin!


    Nun hab ich auch mal eine Frage, ggf. an die "Paragraphenreiter" unter euch. :D


    Ich habe mir vor drei Tagen eine DVD-Box über einen I-Net-Händler (bol.de) zuschicken lassen (Zahlung auf Rechnung). Die ist (noch) verschweißt.


    Nur mal theoretisch:


    Wenn ich die Folie entferne, mir die Filme angucke und die Box dann im "geöffneten" Zustand wieder zurücksende - geht das überhaupt? Bzw. muß ich die Ware behalten?