Zitat
Original geschrieben von Loobia
Es ist bekannt, dass EPlus viel Kulanter ist als alle anderen
hahaha, guter Witz. Lange nicht mehr so gelacht.
Aber da gehen die Meinungen / Erfahrungen immer auseinander.
Meine persönlichen Erlebnisse (Mehrzahl) mit E-Plus sind da ganz anders:
Mein damaliges S55 war bereits das dritte mal defekt. Beim vierten Defekt wollte ich es bei Eplus in ein anderes Gerät wandeln lassen. Habe dann so viele Ausflüchte gehört, dass es schon abenteuerlich war. Immer wieder irgendetwas neues. Von es muss immer der gleiche Fehler aufgetreten sein (dabei war es dreimal der gleiche) bis es muss immer bei eplus direkt repariert worden sein (es war einmal nicht bei eplus, sondern bei einem offiziellen Siemens Reparaturcenter) und diverse Falschaussagen die Häufigkeit der Fehler bid zur Wandlung betreffend. Auf Hinweise, die gesetzliche Lage sei anders wurde mir sogar mit: "kann ja so sein das es so ist, aber wir haben hier klare interne Richtlinien" geantwortet.
Das "Beste" war dann ,dass als ich vorsorglich eine Kündigung (eine ganz normale zum Vertragsende) mit der Begründung der Service sei mir nicht gut genug hingeschickt hatte, mir gesagt wurde: "bei Verträgen wo eine Kündigung vorliegt führen wir grundsätzlich keine Wandlungen durch"
gehts noch? hatte ja erst wegen dem Durcheinander gekündigt und was ändert das an meinem Anspruch der mir nach laaangem hin und her und erst durch meine Zugeständnisse (eine Reparatur mehr als nötig / Reparatur ausschließlich bei eplus usw.) bestätigt wurde?!
daher mein Fazit: Eplus nie wieder
sorry aber das konnte ich mir hier nicht verkneifen.
und ja ich weiß, jeder wird da andere Erfahrungen gemacht haben
meine waren halt so.
bei zwei anderen Anbietern hatte ich nie Probleme dieser Art. Wobei ich auch schon dort (zumindest bei o2) einen ähnlichen Fall hatte. Der wurde aber perfekt gelöst. (sogar direkt im Laden und nicht über Hotline)
Zum Thema:
liegt keine Rechnung vor hat man zunächst keinen Anspruch auf Garantie. Der Vertragspartner KANN (nicht muss) aber im Rahmen einer Kulanzleistung die Garantie aufgrund zum Beispiel des Herstellungsdatums des Gerätes bestimmen.
mfg
b-c-b