Beiträge von oleR

    Danke für die Tipps soweit.


    Kleines Update: Die Kündigungsfrist ist doch noch nicht abgelaufen, es ist nur 1 Monat (ich hatte 3 Monate im Kopf). Sei es drum - die Mindestlaufzeit geht nun aber definitiv noch 3 Wochen über den Umzug hinaus. Meine Eltern würden am neuen Standort dann keinen Telekomanschluss nehmen und den Altvertrag einfach jetzt fristgerecht kündigen.


    Kann man der Telekom die Order geben, den Anschluss (bei Weiterzahlung der Grundgebühr) vorzeitig abzuklemmen, damit der Nachnutzer des Hauses seinen eigenen Telefonanbieter direkt mit Einzug beauftragen kann?

    Der Umzug geht in ein anderes Vorwahlgebiet, die Nummern sind in jedem Fall futsch. In der Richtung gibt es keine Probleme. Bei der Konkurrenz gibt es auch ein deutlich besseres Angebot (30 € für 50 MBit/s inkl. Fritzbox-Leihgerät und Festnetzflat, keine MVLZ, 0 € Anschlussgebühr gegenüber 34 € bei der DTAG für 6 MBit/s, Festnetzflat, kein Router, 2 Jahre MVLZ, 70 € Anschlussgebühr...), so dass die Telekom kein Muss ist...


    Wohl aber mit der ollen @t-online.de-Mailadresse, die nach wie vor in Benutzung ist. Da gab es vor ein paar Jahren mal einen Trick, um sie auch nach Kündigung des Telekomanschlusses zu halten. Weiß jemand, ob das noch geht?


    laporte: Danke. Wie liefe das dann ab? Meine Eltern schreiben der Telekom, dass sie ab 1. August gern den Anschluss an der neuen Adresse xy in Z-Stadt hätten und zwar nach TKG ohne Verlängerung der Mindestlaufzeit. Telekom kann das nicht und macht daraufhin eine Kündigung von sich aus zum... 31. Juli?

    Moin,


    vermutlich wurde etwas Ähnliches schon einmal diskutiert, aber ich durchblicke die Ergebnisse der Suche gerade überhaupt nicht :) Sorry!


    Folgende Situation:


    Eltern haben aktuell einen Telekom-Anschluss, dessen Kündigungsfrist gerade verpasst wurde. Also praktisch Laufzeit bis Spätsommer 2016. Es ist ein seliger Call & Surf Universal, auf dem Papier mit max. 16 MBit/s, die auch in der Verfügbarkeitsprüdung als verfügbar angezeigt werden. Tatsächlich geschaltet ist aber m.W. nach wie vor max 6 MBit/s, weil sie schon vor Jahren die 16 MBit/s trotz diverser Konsultationen nicht gebacken bekamen und wir schließlich insgeheim auf den Ärger und die "Highspeed"-Leitung verzichteten.


    Nun wollen meine Eltern in Kürze umziehen und die Aktion möglichst preiswert halten. Sie würden notfalls auch gern bei der Telekom bleiben - wenn nur die "Umzugsgebühr" von 70 € entfiele.


    1. Lässt sich mit der Telekom um die Gebühr feilschen?
    2. Gilt notfalls ein Sonderkündigungsrecht? Soweit ich das verstehe, gibt es das nicht, wenn ein gleicher Anschluss am neuen Standort geschaltet werden kann.


    - Schaltet die Telekom noch "original" ISDN-Anschlüsse? Wäre das ein Ansatzpunkt? Ehrlich: nach dem Auszug der Kinder sind die zwei Leitungen überflüssig und die verbleibenden ISDN-Endgeräte nach 20 Jahren am Ende ihrer Lebensdauer... es wäre aber vielleicht eine brauchbare Verhandlungsmasse? Ich würd die 70 € dann lieber in VoIP-Endgeräte stecken...
    - Am neuen Standort kann die Telekom laut Verfügbarkeitscheck nur max. 6 MBit/s liefern. Das ist auch nicht weniger als bisher tatsächlich geschaltet, allerdings weniger als laut Reklame (und vertraglichem "Maximum") versprochen. Ansatzpunkt?


    Besten Dank schon einmal!

    In der Gegend ist die Abdeckung ziemlich dünn. Selbst GSM klappt häufig nicht bzw. nur via Roaming aus Polen. 3G oder gar LTE gibt es nur mit erhöhtem Aufwand, wenn überhaupt. Die Ausbauseiten der drei Netze zeigen nach meiner Erfahrung die Realität ganz gut, mit den üblichen Ausreißern nach oben und unten.

    Der BILD-Text ist schon bei den nachprüfbaren Fakten so weit an der Wahrheit vorbei, dass man fast eine leichte Stimmungsmache vermuten könnte.


    Beispiel:


    Zitat

    Kreml-Chef Wladimir Putin zögerte nicht und stellte Snowden zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr aus, die dann noch einmal um 3 Jahre verlängert wurde – gültig also noch bis Sommer 2017.


    Die gab es erst Ende Juli 2013, als Snowden schon knapp 6 Wochen auf dem Flughafen hing. Gut, das kann man ja noch als "zögerte nicht" mitnehmen...


    Zitat

    Die USA erklärten daraufhin Snowdens US-Pass für ungültig und stellten einen internationalen Haftbefehl aus.


    Der Paß wurde laut Wikipedia (en) am 22. Juni für ungültig erklärt. Snowden kam aber erst am 23. Juni in Moskau an. Zeitlich so ein gaanz kleines bisschen verdreht.


    Zitat

    Seither lebt er in Russland – er flog von Hongkong über Kuba nach Moskau – weitgehend in der Isolation


    Snowden ist nicht über Kuba nach Moskau geflogen.

    Oh, daran scheitern gerade praktisch alle großen Hersteller :)


    Die DB hatte bei Bombardier etliche TWINDEXX für Hamburg-Kiel/-Flensburg bestellt. Sollten seit 2014 Fahrgäste transportieren. Fehlanzeige. Lieferverzögerung bis wohl 2016.


    Die FLIRT von Stadler für die Nordbahn im Hamburger Netz waren erst einige Wochen nach Betriebsstart komplett. Bei Meridian ein Jahr zuvor ebenso. Da fehlte auch die Zulassung für Teile des Betriebskonzepts einige Monate nach dem angedachten Start.


    Siemens wiederum ist mit den VELARO/ICE 3 für die DB bekanntlich einige Jahre im Verzug. Die Straßenbahnabteilung schaffte vor etwa 10 Jahre gar das Kunststück, einen massiven Konstruktionsfehler erst nach Produktion und Auslieferung einiger hundert Fahrzeuge zu bemerken. Soll einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet haben.

    Zitat

    Wenn Ausschreibungsteilnehmer A die Fahrzeuge zu anderen Konditionen vermietet bekommt als Ausschreibungsteilnehmer B.


    Ist nicht so. Das ist ja Ziel der Übung. Die Fahrzeuge selbst sollen für alle Teilnehmer gleich teuer sein. Das war/ist nicht der Fall, wenn die Teilnehmer die Fahrzeuge selbst beschaffen und finanzieren müssen und dabei unterschiedliche Zinsniveaus haben.

    Zitat

    Das wäre wettbewerbswidrig.


    Was wäre wettbewerbswidrig? Es gibt mittlerweile mehrere Modelle der Fahrzeugfinanzierung:


    A Betreiber kauft und finanziert Fahrzeuge komplett selbst. Das mag die DB am liebsten.
    B Betreiber kauft Fahrzeuge (teilweise nach seiner Wahl) selbst, Land übernimmt Bürgschaft und ggf. Übernahmegarantie nach Ablauf des Verkehrsvertrags.
    C Land kauft und finanziert Fahrzeuge nach eigener Wahl selbst und vermietet sie für die Laufzeit des Verkehrsvertrags an Bahnunternehmen. Der sogenannte "Fahrzeugpool". Das mag die DB am ungernsten und bot die ersten Jahre m.W. konsequent bei solchen Verfahren gar nicht erst mit. Niedersachsen setzt seit 1997 auf dieses Modell, das sich wohl bewährt hat und mittlerweile auch in anderen Ländern übernommen wird. Link: http://www.lnvg.de/spnv/fahrze…/fahrzeugpool/?no_cache=1


    Der Fahrzeugpool schafft es natürlich zugegeben, etliche Vorteile eines Großunternehmens zu planieren. Die DB ist so groß, dass sie genug günstige, weil abgeschriebene Gebrauchtfahrzeuge auf Lager hat, sie ist so groß, dass sie eine hohe Menge an Fahrzeuge auf einmal ordern und damit Rabatte erhalten kann, sie ist so groß, dass sie auch nach Ablauf eines 10-jährigen Vertrages recht sicher mögliche Neufahrzeuge irgendwo einsetzen kann, sie ist so groß, dass sie nicht für möglicherweise 10-15 Jahre Verkehrsvertrag in eigene Werkstätten investieren muss, die danach gar nicht mehr gebraucht werden.


    Diese Vorteile eines Großbetriebs sind einigen Ländern als Auftraggeber wie gesagt einfach zuviel gewesen, weil die DB die Vorteile voll ausnutzte - mit den Preisen aber nur runterging, wenn Konkurrenz drohte, die so ganz schnell wegblieb, weil eh chancenlos.