Beiträge von oleR

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    wenn man jetzt allerdings die Leistungskürzungen der GKV ( Rabattverträge, Gesundheitsfond und sonstige Schikanen ) als Beitragserhöhung mit reinrechnen würde dann würde hier die GKV um einiges schlechter da stehen...


    Ist halt die Frage, ob für den Versicherten es tatsächlich eine Leistungskürzung ist, wenn er bei einem Produkt, das von 5 Pharmafirmen in ziemlich identischer Form aber zu vollkommen unterschiedlichen Preisen angeboten wird, im Regelfall automatisch das günstigste vom Apotheker kriegt (Rabattverträge) und dabei ggf. sogar noch Zuzahlung spart.

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    Beitragsentwicklung allgemein: Sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Krankenkassen erhöhen die Beiträge ziemlich konstant im Jahresrhythmus


    Naja, mal davon abgesehen, dass 2011 bei der GKV der gleiche Beitragssatz gilt wie schon 2009. Heute sind es 15,5 %, laut Wikipedia lag 2003 der durchschnittliche Satz bei 14,3 %, macht bei einer Steigerung des beitragspflichtigen Einkommens von 1,5 % p.A. einen Anstieg des GKV-Beitrags in den letzten 8 Jahren um 22,1 %, also pro Jahr durchschnittlich um 2,5 %.

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    Ziel: schnellstmöglich über die Wohnung zu verfügen, um sie weiter zu vermieten.


    Das Übliche also ;)


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    Hat der Vermieter das Recht, zwei mal im Jahr die Wohnung zu besichtigen? - wenn ja, der Mieter aber nicht reagiert, welche Möglichkeit hat man als Vermieter?


    Wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter nicht ausgezogen ist, dann muss er zustimmen. Ansonsten wirst du de facto nichts auf dem Weg. Es sei denn, es gibt ganz offensichtlich eine akute große Gefahr für die Hütte, also Feuer, Wasserrohrbruch o.ä. Eine ausgeschaltete Heizung würde ich dazu jetzt nicht unbedingt zählen.


    Ist der Mieter nach erfolgter Kündigung ganz offensichtlich ausgezogen und will vermutlich auch nicht wiederkommen, kannst du m.W. rein.


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    Hat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen und nachzusehen?


    M.E. nein, im Zweifelsfall Anwalt fragen.


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    Falls dieses Vorgehen nicht rechtmäßig ist, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste der Vermieter eventuell rechnen?


    Es ist nicht rechtmäßig und was der VM da anstellt, beginnt strafrechtlich bei Hausfriedensbruch und endet zivilrechtlich damit, dass der Mieter ggf. wieder einzieht.


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    Wird das „Berliner Modell“ in Bremen praktiziert? Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher tätig wird? Wie hoch sind die ungefähren Kosten?


    Anrufen beim Gerichtsvollzieher. Zwangsräumung frühestens drei Wochen nach Zustellung der Räumungsankündigung, geh davon aus, dass es mindestens 5-6 Wochen dauert nachdem du den Räumungstitel hast. (Gesetzliche Frist: Der Räumungstermin darf frühestens 3 Wochen nach der Zustellung durch den GV liegen, den musst du erstmal mit dem Antrag auf Räumung samt Titel versorgen, der Titel muss erst vom Gericht ausgefertigt werden.) Plus X, das ist hier die Auslastung der GV. Wie das da aussieht, wird auch am ehesten der GV selbst wissen.


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    Wenn die fristlose Kündigung gültig ist, und der Mieter sich gar nicht meldet, ist das Mietverhältnis doch nicht mehr existent, oder?


    Wenn der Mieter definitiv ausgezogen ist, dann nicht. Ansonsten hat er bis zur Räumung durch den GV das Recht, in der Whg. zu sein und du hast dort als VM erstmal de facto gar nichts zu suchen.

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    z.b bei der debeka Ca 140 Euro pro Monat auch nicht viel teurer als in der gkv! Und bessere Leistungen!


    "Nicht viel teurer" ist gut. Die GKV nimmt derzeit bei Studenten knapp 55 €/Monat + PV.


    http://www.tk.de/tk/bei-der-tk…rsichert-im-studium/40468


    "ich denke auch mal wieder darüber anch, in die PKV zu gehen. WAs mich nervt, ist, dass meine GKV mir mal den Beitrag von studentischen 66€ (ca.) nun auf 140€ angepasst hat, obwohl ich noch theoretisch bis zum ende September 2011 66€ zahlen könnte. Das könnte ist auch das Problem. Die IKK GesundPlus meint zu mir - dieses Jahr müssten sie das nicht mehr machen (könnten aber wohl)."


    Entweder, es gibt bei dir Gründe, nach denen du auch über 30 zum Studententarif in der GKV bleiben kannst, oder es gibt sie nicht. Wenn es sie gibt, kann deine Kasse nicht einfach "Nö" sagen.


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    Bei mir waren es fast genau 27 % Erhöhung in 8 Jahren, dabei liege ich aber immer noch deutlich unter dem Maximal-Betrag einer GKV und da ich derzeit meine Arztrechnungen selber zahlen


    Wie lang bist du denn daran gebunden, die Arztrechnungen selbst zahlen zu müssen?


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    komme ich in den Genuss eines um 25% reduzierten Beitrags. Das macht solange Sinn, wie meine Arztrechnungen 3500,- in 2 Jahren nicht übersteigen.


    Hä? Wie berechnet sich das? Sind die 3.500 € die Ersparnis durch den 25-%-Rabatt in zwei Jahren? Dann zahlst du ohne den Verzicht auf die Kostenerstattung der Arztbesuche doch mit über 580 €/Monat mehr als den Höchstbetrag in der GKV (575,44 €/Monat). Oder wo liegt mein Denkfehler?

    Syrabane:


    Schonmal bei einer GKV angefragt, unter welchen Voraussetzungen die deine Freundin aufnehmen?


    Ohne größere Komplikationen wird das aber m.E. nicht abgehen. Als Studentin zurück in die GKV normal m.W. nur bei mindestens 12 Monaten GKV zuvor, dh. 12 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten (oder Hartz IV...). Familienversicherung in der GKV über dich geht definitiv nur bei Heirat, wenn überhaupt.


    Ansonsten führt der einzige Weg ja wohl über einen möglichst günstigen Tarif bei einer PKV.

    Kurzer Nachtrag:


    1. Nach dem Kauf dauert es erstmal 2-3 Stunden, bis die Karte läuft.
    2. Ich habe im September als "Start-Goodie" quasi außerplanmäßig 50 MB geschenkt bekommen.
    3. Die Einstellungen für 0.facebook sind die "Live"-Einstellungen, die kriegt man glaube ich automatisch aufs Handy oder man kann sich auf jeden Fall über das *100#-Menü anfordern.
    4. Das Menü ist auch sonst eine nette Übersicht über die möglichen Optionen.