Beiträge von oleR

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    Ich bin von Tränen gerührt, wenn man sowas "Arbeit" nennt.


    So langsam ist aber mal gut mit der ganzen Satire hier.


    Meine Meinung:


    Der Bremer Professor ist eine böse linke Bazille. Er hat sich absichtlich die Doktorarbeit von Karl-Theodor von und zu Guttenberg herausgegriffen, um in böswilliger Absicht seinen Ruf zu schädigen. Er wurde dabei vom SED-dominierten Bremer Senat als willfähriger Staatsbeamter beauftragt. Karl-Theodor von und zu Guttenberg ist kein Vorwurf zu machen. Dass mehrere Absätze identisch sein könnten mit dem, was andere geschrieben haben, liegt allein daran, dass andere bei ihm abgeschrieben haben. Ob sie wirklich identisch sind, sollte jetzt erst einmal eine Kommission überprüfen, denn es geht hier um die komplexe Frage, ob zwei Absätze mit den gleichen Wörtern in der gleichen Reihenfolge auch wirklich identisch sind oder nicht.


    Und wäre das so, so liegt die Schuld beim roten Bremer Professor. Wäre er nicht, hätte es niemanden gestört! Davon abgesehen sind Doktorarbeiten grundsätzlich Privatsache! Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg nutzt seinen Doktortitel bekanntlich auch nur privat.


    Gute Nacht.

    Manchmal fragt man sich gerade hier echt, was man nehmen muss, um Guttenberg so sehr in Schutz zu nehmen.


    Ist doch scheißegal, wem das zuerst auffiel. Es ist jedenfalls ganz üblich, dass man sich als Wissenschaftler neue Doktorarbeiten im Fachgebiet ansieht, ich würde fast sagen: es gehört zum Job ;) Gerade bei Dingern mit Bestnote könnten/sollten ja durchaus auch neue Erkenntnisse zu erwarten sein.


    Der Bremer Prof. hat hier also einfach nur seine Arbeit gemacht. Wenn dann Guttenberg gleich mit dem ersten Absatz ein Plagiat abliefert, ist das ausschließlich seine Schuld.


    Es ist übrigens mitnichten eine "Privatsache". Der gute Mensch führt seinen Titel auch im Amt. Und das nicht nur zur Zierde. Sonst könnte er den ja einfach weglassen.


    Dass er kopiert hat, steht m.E. eh außer Zweifel. Seine Arbeit steht öffentlich zur Verfügung. Die leider unterschlagenen Quellen auch. Und der letzte KTG-Freund wird zugeben müssen, dass es unwahrscheinlich ist, dass KTG und andere Autoren fast seitenweise 1:1 das gleiche schreiben, ohne dass einer vom anderen abgeschrieben hat. KTG ist eindeutig nicht der erste mit dem Text gewesen, also ist auch recht klar, wer von wem abgeschrieben hat. Wenn weder am abgekupferten Zitat eine entsprechende Kennzeichnung ist, noch im ganzen Dokument - und dafür gibt es eine Volltextsuche - ein Hinweis auf den richtigen Autoren zu finden ist, dann hat KTG definitiv hier einen Plagiatsfall begangen. Da muss man auch gar nichts einschätzen, beraten oder sonstwas.


    Allein kann und muss die Uni Bayreuth jetzt entscheiden, für wie schwerwiegend sie die ganz offensichtlichen Verfehlungen hält. Das hat Auswirkungen auf den Doktorgrad. Aber nicht auf das Faktum, dass Guttenberg definitiv unwissenschaftlich gearbeitet hat.

    Bloß hat Guttenberg wohl selbst den Quellennachweis für den allerersten Absatz seiner Arbeit "vergessen", wenn man der FAZ glauben mag. Und das sieht da sehr glaubwürdig aus, KTG hat offenbar kurzerhand aus einem älteren Artikel kopiert und nur an 1-2 Stellen den Satzbau etwas geändert.


    Zusammen mit den anderen Stellen, an denen tatsächlich - siehe sueddeutsche.de - ungeniert die Quellenangabe ganzer 1:1 kopierter Seiten "vergessen" wurde, schon ein nettes Stück.


    Um es mal klar zu sagen: Selbst für eine 10-Seiten-Hausarbeit aus dem zweiten Semester wäre sowas das Ende. 5,0 - ungenügend. KTG zieht das als Diss durch und kriegt dafür die Bestnote. Naja...

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    wenn man jetzt allerdings die Leistungskürzungen der GKV ( Rabattverträge, Gesundheitsfond und sonstige Schikanen ) als Beitragserhöhung mit reinrechnen würde dann würde hier die GKV um einiges schlechter da stehen...


    Ist halt die Frage, ob für den Versicherten es tatsächlich eine Leistungskürzung ist, wenn er bei einem Produkt, das von 5 Pharmafirmen in ziemlich identischer Form aber zu vollkommen unterschiedlichen Preisen angeboten wird, im Regelfall automatisch das günstigste vom Apotheker kriegt (Rabattverträge) und dabei ggf. sogar noch Zuzahlung spart.

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    Beitragsentwicklung allgemein: Sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Krankenkassen erhöhen die Beiträge ziemlich konstant im Jahresrhythmus


    Naja, mal davon abgesehen, dass 2011 bei der GKV der gleiche Beitragssatz gilt wie schon 2009. Heute sind es 15,5 %, laut Wikipedia lag 2003 der durchschnittliche Satz bei 14,3 %, macht bei einer Steigerung des beitragspflichtigen Einkommens von 1,5 % p.A. einen Anstieg des GKV-Beitrags in den letzten 8 Jahren um 22,1 %, also pro Jahr durchschnittlich um 2,5 %.

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    Ziel: schnellstmöglich über die Wohnung zu verfügen, um sie weiter zu vermieten.


    Das Übliche also ;)


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    Hat der Vermieter das Recht, zwei mal im Jahr die Wohnung zu besichtigen? - wenn ja, der Mieter aber nicht reagiert, welche Möglichkeit hat man als Vermieter?


    Wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter nicht ausgezogen ist, dann muss er zustimmen. Ansonsten wirst du de facto nichts auf dem Weg. Es sei denn, es gibt ganz offensichtlich eine akute große Gefahr für die Hütte, also Feuer, Wasserrohrbruch o.ä. Eine ausgeschaltete Heizung würde ich dazu jetzt nicht unbedingt zählen.


    Ist der Mieter nach erfolgter Kündigung ganz offensichtlich ausgezogen und will vermutlich auch nicht wiederkommen, kannst du m.W. rein.


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    Hat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen und nachzusehen?


    M.E. nein, im Zweifelsfall Anwalt fragen.


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    Falls dieses Vorgehen nicht rechtmäßig ist, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste der Vermieter eventuell rechnen?


    Es ist nicht rechtmäßig und was der VM da anstellt, beginnt strafrechtlich bei Hausfriedensbruch und endet zivilrechtlich damit, dass der Mieter ggf. wieder einzieht.


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    Wird das „Berliner Modell“ in Bremen praktiziert? Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher tätig wird? Wie hoch sind die ungefähren Kosten?


    Anrufen beim Gerichtsvollzieher. Zwangsräumung frühestens drei Wochen nach Zustellung der Räumungsankündigung, geh davon aus, dass es mindestens 5-6 Wochen dauert nachdem du den Räumungstitel hast. (Gesetzliche Frist: Der Räumungstermin darf frühestens 3 Wochen nach der Zustellung durch den GV liegen, den musst du erstmal mit dem Antrag auf Räumung samt Titel versorgen, der Titel muss erst vom Gericht ausgefertigt werden.) Plus X, das ist hier die Auslastung der GV. Wie das da aussieht, wird auch am ehesten der GV selbst wissen.


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    Wenn die fristlose Kündigung gültig ist, und der Mieter sich gar nicht meldet, ist das Mietverhältnis doch nicht mehr existent, oder?


    Wenn der Mieter definitiv ausgezogen ist, dann nicht. Ansonsten hat er bis zur Räumung durch den GV das Recht, in der Whg. zu sein und du hast dort als VM erstmal de facto gar nichts zu suchen.

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    z.b bei der debeka Ca 140 Euro pro Monat auch nicht viel teurer als in der gkv! Und bessere Leistungen!


    "Nicht viel teurer" ist gut. Die GKV nimmt derzeit bei Studenten knapp 55 €/Monat + PV.


    http://www.tk.de/tk/bei-der-tk…rsichert-im-studium/40468


    "ich denke auch mal wieder darüber anch, in die PKV zu gehen. WAs mich nervt, ist, dass meine GKV mir mal den Beitrag von studentischen 66€ (ca.) nun auf 140€ angepasst hat, obwohl ich noch theoretisch bis zum ende September 2011 66€ zahlen könnte. Das könnte ist auch das Problem. Die IKK GesundPlus meint zu mir - dieses Jahr müssten sie das nicht mehr machen (könnten aber wohl)."


    Entweder, es gibt bei dir Gründe, nach denen du auch über 30 zum Studententarif in der GKV bleiben kannst, oder es gibt sie nicht. Wenn es sie gibt, kann deine Kasse nicht einfach "Nö" sagen.


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    Bei mir waren es fast genau 27 % Erhöhung in 8 Jahren, dabei liege ich aber immer noch deutlich unter dem Maximal-Betrag einer GKV und da ich derzeit meine Arztrechnungen selber zahlen


    Wie lang bist du denn daran gebunden, die Arztrechnungen selbst zahlen zu müssen?


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    komme ich in den Genuss eines um 25% reduzierten Beitrags. Das macht solange Sinn, wie meine Arztrechnungen 3500,- in 2 Jahren nicht übersteigen.


    Hä? Wie berechnet sich das? Sind die 3.500 € die Ersparnis durch den 25-%-Rabatt in zwei Jahren? Dann zahlst du ohne den Verzicht auf die Kostenerstattung der Arztbesuche doch mit über 580 €/Monat mehr als den Höchstbetrag in der GKV (575,44 €/Monat). Oder wo liegt mein Denkfehler?