-
Danke für Eure Tipps. Ich habe mittlerweile den Schlüssel glücklicherweise doch wieder. Ich werde mir jetzt erstmal ein neues Schloss besorgen, damit ich auch einen Ersatzschlüssel habe. Das rate ich an dieser Stelle auch gleich mal allen, die auch nur noch ein Exemplar haben. Ansonsten wird es im Fall der Fälle entweder sehr zeitaufwendig oder aber teuer.
Zu den Tipps:
- Ich habe es mit Eisspray und Hammer probiert. Das brachte bei dem Schloss leider gar nichts.
- Die Polizei verwies auch nur auf die Eisensäge. Und natürlich sollte ich nochmal anrufen, bevor das Knacken beginnen sollte.
-
Ist ein Noname-Schloss. Bei der Polizei werd ich vorher mal Bescheid sagen, gottseidank habe ich den Kaufbeleg noch.
Flex? Die nächste Steckdose ist vermutlich so etwa 100 m weiter, wenn ich nicht die Strippe quer über eine Hauptstraße ziehen möchte. 
-
Liebe Leute,
jetzt mal ein ganz dämliches Problem: Mein Rad steht am Bahnhof und zwar natürlich abgeschlossen. Der Schlüssel aber, und zwar der einzige, den ich hier habe, der ist mir irgendwie aus der Tasche gefallen. Jedenfalls ist er futsch. Wenigstens ist seit gestern nachmittag noch niemand am Rad zugange gewesen, das ist aber wohl nur eine Frage der Zeit.
Wie kriege ich das Rad nun am besten los? Kann man ein einfacheres Bügelschloss aufsägen oder muss man dafür ein paar Stunden und mehrere Sägen einkalkulieren? Bringt es was, einen Schlüsseldienst zu fragen? Andere Ideen? Das Schlüssel selbst sah mir verdammt simpel aus, halt eines dieser "runden" Aufsatzteile.
-
Zitat
Ich hab allerlei Kleinigkeiten wie Neurodermitis
Das reicht schon aus.
-
Nur hat die Polizei eben nicht nur mal eben die Personalien überprüft, sondern kurzerhand die Wohnung eines Menschen auseinandergenommen...
Ich würde es ebenso krass finden, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchsetzt, allein weil sie jemanden am Straßenrand beim Ansehen eines Autos kontrolliert haben (inkl. Personalien) und nach 6 Wochen wittern, dass er den Wagen klauen wollte. Was könnte jemand denn sonst bezwecken wollen, der sich ein Auto ansieht? Natürlich hätte der Polizei auch nach 6 Wochen keine Anzeige eines Autodiebstahls vorgelegen.
Und wohlbemerkt: Diebstahl ist eindeutig strafbar, bei Surfen in völlig ungesicherten WLANs bewegen wir uns ja mal eher in einer absoluten Grauzone. Es entsteht auch im Regelfall kein Schaden für irgendwen. Es gibt wahrlich wichtigere Dinge, denen die Polizei nachjagen sollte.
-
Wir reden hier vom Ansatz einer vermutlich drei- bis vierstelligen Zahl an hochbezahlten Stunden einer nach eigenen Angaben chronisch überlasteten Exekutive und Justiz. Mithin: Den Steuerzahler wird die Verfolgung einen zumindest fünfstelligen Betrag gekostet haben.
Und warum? Weil vermutlich zwei Streifenpolizisten jemanden im Auto im Internet surfen sehen haben.
Lieber Jochen, wir reden hier von etwas, bei dem man allein aus der Beobachtung der Polizisten nur mit viel Mühe etwas "Verdächtiges" im Sinne einer möglichen Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit konstruieren kann. Natürlich gehe ich davon aus, dass sich eine überlastete Polizei eher evidenten Gefährdungen widmet, als die kostbaren Stunden in fragwürdige Unternehmungen zu stecken. Wäre tatsächlich etwas geschehen und das später der Polizei bekannt geworden, die Personalien wären vermutlich noch auf Jahrzehnte im Computer nachforschbar.
-
Möchte einen Basix 1. Generation verlängern. Angebote mit Auszahlung her per PN bitte 
-
Zitat
Bei einer Rückzahlung wird ein Zustand (teilweise) wiederhergestellt, den es zuvor mal gegeben hat. Das von Payback zurückgezahlte Geld stammt ursprünglich aus dem Vermögen des Hilfeempfängers. Die 200,- € Handyprovision hat er aber vorher nie besessen. Sie sind mithin was originär neues für ihn - also Einkommen.
Ich bin kein Jurist. Aber nach meinem Verständnis erhälst du bei Payback Geld zurück, das du mal gezahlt hast. Und beim Handyvertrag bekommst du das Geld allein (!) weil du dich verpflichtest, in der Folgezeit eine größere Summe Geld zurückzuzahlen. Also: Du erhälst Geld, das du noch zahlen musst.
Ansonsten dürftest du als ARGE-"Kunde" analog auch kein subventioniertes Handy nehmen, ohne dass es dir angerechnet wird. Der Wert des Handys ist doch ebenso "Einkommen". (Oder gibt es für Naturalien Sonderregelungen?)
-
Zitat
Kann man diePunkte nicht auch Charityeinrichtungen spenden???
Kann man schon. Aber wenn die ARGE die Punkte anrechnen will, bewahrt dich das Spenden nicht davor.
Insgesamt: Klar, die Rabattpunkte sind eigentlich keine "Einnahmern", sondern nur ein nachträglicher Rabatt. Analog sind aber auch die Auszahlungen von Handyverträgen für viele ARGEn sofort ein Auslöser für eine Leistungskürzung und da hilft dann auch gutes Zureden beim Sachbearbeiter nicht weiter. Dabei wird man bei Fixkosten von 240 Euro über zwei Jahre und einer Erstattung von 200 Euro recht sicher keinen Gewinn machen. Anders als bei Auszahlungen, die meist auf dem Kontoauszug auftauchen, also der ARGE zwangsläufig bekannt werden, kann man sich die Punkte aber ja auch einfach per Gutschein "spurenfrei" geben lassen.
Wenn die Punkte tatsächlich anrechnungsfrei sind, verstösst man mit dem Weg nicht gegen das geltende Recht, erspart sich aber eine Menge Ärger. Also...
-
Zitat
rein rechtlich sind Einnahmen bis 100 Euro anrechnungsfrei.
Sicher? M.W. gilt das nur für Arbeitseinkommen. Payback-Punkte fallen nicht darunter und müssten darum sofort voll angerechnet werden, sofern nicht irgendwie über die Rabatt-Argumentation eine Ausnahme konstruiert werden kann.