Beiträge von oleR

    galahad13:


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    Und in den Ballungsgebieten gelten die Monatskarten meistens für die ganze Region. Allein im Ruhr- oder Rhein-Main Gebiet kann man damit riesige Gebiete abfahren.


    Erzähl' doch keinen Blödsinn, wenn Du keine Ahnung hast. Die Karten in den großen Städten aus dem Preisvergleich oben gelten für das _Stadtgebiet_. Ausnahme ist Hamburg, da kann man noch in die direkt angrenzenden Gemeinden fahren. Dafür kostet es 70 Euro. Auch die Dortmunder 15-Euro-Karte endet direkt an der Stadtgrenze, obwohl dort im Ruhrgebiet vermutlich zig Beziehungen in die Nachbarstädte bestehen (klar, wenn man die Grenze nur durch das Ortsschild bemerkt).


    Karten für die ganze Region kann sich, da wage ich mich mal aus dem Fenster, kein ALG-II-Empfänger aus seinem Budget leisten. In Hamburg wären das zum Beispiel bescheidene 158,00 Euro für einen Monat (HVV-Gesamtbereich = Hamburg plus direkt angrenzende Landkreise).


    Mann, mann, mann.

    Das "Dreifache" sind 43,08 Euro und da liegen zumindest Frankfurt, ggf. auch Hamburg, "locker" drüber. Es gibt diese Städte also und etwas anderes habe ich seiner Aussage gar nicht entnommen. Du hast es vermutlich als "in keiner Stadt mit Sozialticket kostet es mehr als das Dreifache" interpretiert, oder?


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    Ja, immer noch über dem vorgesehenen Satz, das stimmt.


    Und der Witz ist ja, dass damit m.W. alles in Sachen Mobilität abgedeckt werden soll. Dh., wenn der Bus schlecht fährt und du ein Rad zusätzlich brauchst, um erst einmal zum Bahnhof zu kommen, oder am Abend nach Hause zu gelangen - tja, dann musst du das auch noch irgendwie davon bezahlen.

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    In der Tat blöd, wenn das Amt sich dann die Kohle einsacken möchte - auch jenen Anteil für die monatlichen Fixkosten der zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit?


    Na, das Amt sieht auf dem Kontoauszug, dass plötzlich 500 Euro da sind. Und das wird voll angerechnet oder glaubst du, ein Sachbearbeiter hätte Ahnung, wie diese Geschichten laufen? ;) Keine Ahnung, wie genau die Rechtslage ist, jedenfalls kann man sich als H4-Empfänger bei diesen Auszahlungsaktionen auf lange Diskussionen mit der ARGE gefasst machen, selbst wenn die Auszahlung ohne Gerät kommt und die monatlichen Kosten nicht deckt. Und da die ARGE am längeren Hebel sitzt...

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    Einspruch Euer Ehren. Ich habe mal gegoogelt. Die ersten Treffer waren Dortmund mit 15 Euro und Leipzig mit 26 Euro sowie Unna mit ebenfalls 15 Euro.


    Einspruch, euer Ehren. Die Aussage von Printus stimmt. Du solltest nicht gleich mit dem Googeln aufhören, wenn Du Dir genehme Ergebnisse findest.


    Gefragt ist jeweils eine Monatskarte für das Stadtgebiet. In den sechs größten deutschen Städten sieht das so aus:


    Berlin: 33,50 Euro (Berlin-Ticket S)
    Hamburg: 70,00 Euro (Monatskarte HVV-Großbereich inkl. Sozialrabatt) *
    München: 22,90 Euro (IsarCard S)
    Köln: 28,40 Euro (mit Kölnpass, auch reduzierte Einzelfahrten)
    Frankfurt/Main: 49,70 Euro (Monatskarte mit Frankfurt-Pass)
    Stuttgart: 34,80 Euro (9-Uhr-Monatskarte 2 Zonen inkl. Sozialrabatt)


    Das macht für die Sozialtickets (!) zwischen 59 % und mehreren hundert Prozent mehr als im Regelsatz für Mobilität vorgesehen.


    (* Es gibt für alle Monats- und Abokarten einen Sozialrabatt von 18 Euro auf die regulären Preise. Günstiger als die Vollzeittickets sind CC-Karten, die aber massive Einschränkungen in der zeitlichen Gültigkeit aufweisen. Damit darf man z.B. werktags nicht zwischen 16 und 18 Uhr fahren. Eine CC-Monatskarte, die das Stadtgebiet abdeckt, kostet 30 Euro.)

    Es ist jedenfalls schon eine interessante Tatsache, dass abhängig Beschäftigte nun einen großen Teil des Risikos des Unternehmers tragen sollen und man das völlig OK findet. Bei einem Fixlohn von 3 Euro und einem durchschnittlich kalkulierten variablen Anteil von knapp dem Doppelten kann man wohl kaum noch von einer "Beteiligung" am Unternehmenserfolg sprechen.

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    Das pikante an den Stundenlöhnen im Frisörhandwek im Osten von etwas über drei Euro die Stunde ist ja, daß es sich um Tariflöhne handelt, welche die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter ausgehandelt und unterschrieben haben und dann selbst Mindestlöhne fordern. Sowas ist ziemlich unglaubwürdig. Niemand zwingt sie dazu das zu unterschreiben, wenn es angeblich so falsch sei.


    Wenn die Gewerkschaften davon ausgehen, dass ein schlechter TV besser ist als gar keiner und sie mangels Organisation der Beschäftigten auf dem Wege keine besseren Bedingungen erreichen können...?

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    Andererseits muß es Wege geben, die minderqualifizierten Menscheb irgendwie zu beschäftigen. Der einfachste Weg ist leider ihnen Sozialhilfe zu zahlen.


    Damit sind sie nicht (angemessen) beschäftigt. Es kann nicht Ziel sein, Millionen Menschen in diesem Land auf Dauer mit einem Satz beim Existenzminimum durchzufüttern, ohne Perspektive.


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    Ziel muß es sein möglichst viele Leute in Vollzeitjobs zu kriegen und ihnen möglichst hohe Qualifikation zu geben.


    Das ist doch Träumerei. Man kann schlecht von jedem Deutschen einen Hochschulabschluss fordern. Diese Konzepte funktionieren höchstens kurze Zeit. Und danach, wenn jeder so hoch qualifiziert ist, wie es gerade geht? Soll Millionen Menschen weiter erzählt werden, sie bekämen einen Job, wenn sie sich nur anstrengten? Und bis dahin werden sie eben auf Existenzminimum gehalten? Oder müssen für ein paar Euro harte Arbeit leisten, allein weil es schlicht der Marktpreis ist? Was hat das mit "Freiheit" zu tun?

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    Kann man sich denn für nicht genutzte Teilabschnitte Geld erstatten lassen? Wenn ja, dann wäre das die einzige plausible Erklärung bisher.


    Das geht - beim Normalpreis. Da gehen noch etliche andere Sachen, zum Beispiel kannst du deine Fahrt theoretisch an jedem Ort unterbrechen und dann am Tag drauf mit einem beliebigen Zug innerhalb der sogenannten Raumbegrenzung weiter in Zielrichtung fahren. (Zumindest bei der (Teil-)Erstattung hat die Bahn allerdings mit der Entfernungsdegression und der Erstattungspauschale zwei Hürden eingebaut.)


    Bei den ganzen Dauerspecials, Sparpreisen usw. fällt das Argument aber weg. Sie gelten ja eh nur in einem bestimmten Zug und lassen sich spätestens ab Gültigkeitsbeginn nicht mehr umtauschen oder gar erstatten. Eventuell verzichten die Zugbegleiter in diesen Fällen einfach aufs erneute Scnannen.

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    Dort steht zwar "Eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nicht zugelassen", aber das gilt m.W. auch für Ländertickets.


    Das Argument verstehe ich nicht. Die Bahn müsste beim QDL-Ticket, das je nach Personenzahl unterschiedlich viel kostet, an den Automaten die Möglichkeit schaffen, das Ticket quasi durch "Zusatztickets" aufzumöbeln. Bei den Ländertickets sind fünf Personen dagegen inklusive.