Die Suche ist Dein Freund, am besten gleich im Wap-Unterforum suchen.
Beiträge von Tipsy
-
-
Zitat
Original geschrieben von wrywindfall
In den USA gibt es offiziell kein Weihnachten, da das Angehörige anderer Religionen diskriminieren würde. Deswegen heißt es offiziell auch "Happy Holyday(s)!" und nicht "Happy Christmas!".
Eindeutig zweideutige Variante :top:
Und das war Dir wahrscheinlich nicht mal bewußt.
Happy Holidays! -
Es kommt gemäß §§ 133, 157, 242 immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Hier gab es weder tiefgreifende Vorverhandlungen und Übereinstimmung in den wesentlichen Punkten noch eine wirksame vertragliche Vereinbarung des Schweigens als Annahmeerklärung.
Hier ging es im Übrigen um 50 Euro, selbst 25 Euro "gehen nicht durch". -
Ich habe auch kein BGB vor mir, aber es gab eine Zeit in der man das auswendig können mußte :cool: :mad:
"Schweigen als WE" ist auch nicht ausdrücklich im BGB geregelt, aber Dein Lehrbuch wird was dazu sagen.
Dann kannst Du auch gleich nochmal Anfechtung und Widerruf lesen. Aber vorher nochmal schön einen trinken
-
Zitat
Original geschrieben von sir*deluxe
das ist konkludentes handeln. in solchem falle gilt schweigen als annahme des vertrages. deshalb ja die 14 tages frist ...sorry, war die ganze nacht feiern und bin rotzenvoll gewesen, da darf man solche fehler ruhig mal machen
natürlich sollte es letztere version werden 
Aber jetzt solltest Du doch wieder relativ nüchtern sein.
Lese Dir noch mal Deine Beiträge durch und überlege, ob das richtig ist.Nur noch mal zur Erinnerung (der Alkohol
) der Fall: o2-Kunde vereinbart einen Tarifwechsel zu 0,-. o2 bestätigt einen Tarifwechsel zu 50,-.Du willst doch nicht ernsthaft behaupten daß in dem hiesigen Fall das Schweigen des o2-Kunden nach dem objektiven Empfängerhorizont §§ 133, 157, 242 BGB als konkludentes Verhalten den objektiven Tatbestand einer Annahmeerklärung, gerichtet auf einen Tarifwechsel zu 50,-, erfüllt?
Und das Widerrufsrecht aus § 312b ff. ist hier nun überhaupt kein Argument, siehe amtliche Begründung zu den §§ 312 ff., 355 ff.
-
Zitat
Original geschrieben von Basty1984
oder liegt es daran das alle Loop handy´s keine MMS können.
o2 selbst verkauft MMS-fähige Loop-Handys. -
Zitat
Original geschrieben von sir*deluxe
richtig. invitatio ad offerendum. die aufforderung, ein angebot abzugeben. also muss es nicht so aussehen, wie auf der homepage angepriesen. O2 macht dann quasi ein neues angebot mit den anderen details, und wenn man nicht wiederspricht, dann nimmt man das angebot an ...
Aha
Liegt hier denn eine Ausnahme des Grundsatzes, daß Schweigen keine WE ist, vor?btw:
ZitatOriginal geschrieben von sir*deluxe
wenn man nicht wiederspricht
Soll es heißen "wenn man nicht wieder spricht" oder "wenn man nicht widerspricht"?
Deine Version gibbet nämlich nicht
-
Über eine Sperrung würdest Du zuerst bei TT genau in diesem Thread informiert

Es ist also alles wie gehabt, und das ist auch gut so

-
Zitat
Original geschrieben von uwm
Das jemand mit Abitur hier allerdings so daneben gegriffen hat - nun äh ich verkneife mir natürlich jeden Kommentar hierzu und sage natürlich NICHT, das Pisa mal wieder grüßen lässt - Nein, sowas würde ich nie sagen, niemals
Pisa läßt grüßen, daher hier die richtige Version:ZitatOriginal geschrieben von uwm, Verbesserungen durch Pisa-Kommission
Dass jemand mit Abitur hier allerdings so daneben gegriffen hat - nun äh ich verkneife mir natürlich jeden Kommentar hierzu und sage natürlich NICHT, dass Pisa mal wieder grüßen lässt - Nein, sowas würde ich nie sagen, niemals
-
Das ist von o2 aber verständlicherweise sicher auch nicht gewollt.
Im übrigen sollten Fragen zum Bonusprogramm wieder im Bonusprogramm-Thread und Fragen zur Freundschaftswerbung wieder im Freundschaftswerbungs-Thread behandelt werden, da haben bestimmt viele die Threads abonniert und können aus Erfahrung berichten.