ZitatOriginal geschrieben von grambler
Ich bin eben auch der Meinung, dass zu schnelles Fahren kein Grund für eine Verhaftung ist, da dies ja eigentlich keine Straftat ist.
Dann schaue Dir mal die sieben Todsünden im 315 c StGB an.
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ZitatOriginal geschrieben von grambler
Ich bin eben auch der Meinung, dass zu schnelles Fahren kein Grund für eine Verhaftung ist, da dies ja eigentlich keine Straftat ist.
Dann schaue Dir mal die sieben Todsünden im 315 c StGB an.
Das ist ein Aston Martin DB9.
Re: Verhaftung durch zu schnelles Fahren?
ZitatOriginal geschrieben von grambler
Ich war der Meinung, dass die Polizei hier höchstens hohe Bussen ausstellen kann und das Fahrzeug beschlagnahmen, allerdings die Insassen nicht festgehalten werden können.
Sobald ein Haftbefehl vorliegt kann verhaftet werden. Hier werden wohl vorwiegend Straßenverkehrsdelikte begangen worden sein, als Haftgrund kommt Wiederholungs- und Fluchtgefahr in Betracht.
Grundsätzlich kann also eine Verhaftung durchgeführt werden. Im Einzelfall muß dann geklärt werden, inwieweit diese verhältnismäßig ist.
Da bei CallYa IMHO Besitzerwechsel gratis ist, mach ihn doch erst dann, sparste Dir die 15 Euro.
ZitatOriginal geschrieben von Gryphone
interessanterweise werden sie 24.11. datiert obwohl sie definitiv vorhin (Sonntag) noch nicht da waren.
Das macht o2 immer so mit dem Rückdatieren.
Was dann bei Nachfragen zu so absurden Antworten führt wie "die Punkte wurden Ihnen bereits am 20.11. gutgeschrieben", obwohl sie zum Zeitpunkt der eMail-Anfrage am z.B. 25.11. eben noch nicht gutgeschrieben waren.
o2 datiert da gerne einige Wochen zurück ![]()
Du meinst ob man sich eine Vorwahl bei Vodafone aussuchen kann?
Ja, man soll sie sogar während der Vertragslaufzeit tauschen können, die Suche hilft da.
ZitatOriginal geschrieben von lexus
Selbst 84 dauerbenutzung sollte ein joystick überleben, sonst könnte ich mir ja alle paar monate ein neues handy kaufen.
Bei der Dauernutzung d.h. 84 Std. links-rechts-rauf-runter-drück ohne Pause hast Du aber einen höheren Verschleiß als wenn Du über 4 Monate den Joystick insgesamt 84 Std. bedient hast, so kann sich beispielsweise das Material, das sich während der Benutzung ausdehnt / eine höhere Temperatur bekommt, wieder abkühlen, was sich auf die Haltbarkeit positiv auswirkt.
Deshalb kann man 84 Std. Dauernutzung nicht mit 84. Std. Nutzung insgesamt vergleichen.
Aber: natürlich darf der Joystick nicht abfallen, nicht nach 84 Std. und nicht nach zwei Jahren.
Und daß Du nun kein Navi hast ist natürlich umso ärgerlicher.
Hast Du es nicht vielleicht bei einem Händler gekauft der großzügig umtauscht, anstatt das Teil einzuschicken?
Dann hättest Du für den Urlaub vielleicht wieder ein N73.
Nicht Rücktritt sondern Widerruf ist hier das Schlagwort, die Karte sollte aber noch nicht eingebucht worden sein.
FernabsatzG gibbet nicht mehr, ist jetzt im BGB zu finden §§ 312 ff., 355 ff.
Die Frontscheibe ist schon hummermäßig... für Liebhaber asiatischer Plagiate ist das doch was, und wem fällt schon auf daß da zwei Türen fehlen... ![]()
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