Beiträge von Tipsy

    Schreib die Daten des Geworbenen über das Kontaktformular auf der o2-HP, Freundschaftswerbung funktioniert erfahrungsgemäß auch darüber (und zur Zeit sogar nur so).

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    Original geschrieben von Revilo
    Jetzt will ich mal sehen, was dieser Rechtsanwalt jetzt macht...

    Welcher Rechtsanwalt? Ich bleibe aufgrund der eindeutigen Sachlage dabei: der Typ ist kein Volljurist und damit auch kein RA. Ist nur einer der sich aufbläht (ok, das machen RAe auch, aber das ist eine andere Geschichte ;) )

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    Original geschrieben von XXX
    also ich bin sehr interessiert daran 2 solche verträge abzuschließen, einmal für mich mit rufnummerportionierung von d1-mobilcom und ein freund von mir ohne portionierung.

    Wird jeweils in Stücke mit zwei Nummern portioniert oder doch drei Nummern pro Stück?

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    Original geschrieben von boecki
    Mal was anderes...will gerade per email die "Anruferinnerung per SMS" abschalten lassen, dazu benötige ich die " Persönliche Kundenkennzahl".


    Welche wurde denn da genommen? Habe ja keine Kopie des loop-Antrages bekommen.


    Die Kundenkennzahl bei Loop besteht aus den letzten vier Stellen der Personalausweis-/Passnummer, die bei der Registrierung angegeben wurde.

    Wenn man auf seiner Homepage dazu einlädt, Gutscheine zu verschenken, kann man doch nicht ernsthaft davon ausgehen, daß der Käufer bei mehr als einem Gutschein diesen aus mehrfacher Account-Anmeldung bekommen hat.
    Einem Käufer ohne jeglichen Verdacht wahrheitswidrig zu unterstellen, er habe sich mehrfach angemeldet, finde ich unverschämt.

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    Original geschrieben von trauerbrandung
    Gier frißt Gehirn passt wieder einmal wie die Faust auf's Auge.

    Dann bist Du sehr gierig, sonst hättest Du sowas nicht geschrieben.
    Für Dich nochmal einfach: Du kaufst was, bekommst dafür einen Gutschein. Dein Bekannter kauft auch was, bekommt dafür auch einen Gutschein, und schenkt ihn Dir, weil dieser Link zum Verschenken ihm gleich mit dem Gutschein mitgeschickt wird. Nun willst Du diese beiden Gutscheine einlösen, klappt zuerst, danach wird Dir aber gesagt, daß Du die Gutscheine doch nicht einlösen konntest. Bis hier habe ich mich nicht beschwert.


    Nun kommt aber der Händler und unterstellt Dir, Du hättest ja nur zwei Gutscheine, weil Du Dich zweimal bei ihm angemeldet hättest, was nicht stimmt, siehe oben.
    Findest Du das in Ordnung?

    Ich zitiere mich:

    Zitat

    Soweit ist ja alles in Ordnung, ein früherer Hinweis wäre zwar nett gewesen.

    Das zeigt doch eindeutig, daß ich die Nichtanrechnung von Gutscheinen nicht kritisiere, lediglich hätte ich mir gewünscht, es wäre früher darauf hingewiesen worden.
    Der ausschlaggebende Punkt für mein Posting war die Unterstellung von Handyhexe, ich hätte mich zweimal angemeldet.
    Auf diesen Punkt ist Handyhexe in seiner "Antwort" nicht einmal eingegangen.