ZitatOriginal geschrieben von Flo1302
So, meins ist grad (zsm mit SIM) per GLS angekommen. :top:
Beiträge von Tipsy
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Original geschrieben von Charmed
Die können die Daten immer eintragen.Für negative Daten braucht man keine Genehmigung,lediglich um positive Daten weitrezumelden brauchts einer Genehmigung des Kunden.Aber für negtiv-Daten nicht,wäre ja auch witzlos sonst.
Aha.
Unterscheidet das BDSG zwischen "negativen" und "positiven" Daten?Und was ist eine "Genehmigung"?
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Du musst wohl nur ein Altgerät abgeben bzw. ansonsten 10 EUR mehr zahlen.
Aber halte dir das Hagenuk erstmal Probe am Ohr. Es soll Leute geben, denen nach ein paar Minuten aufgrund der Kanten das Ohr stark schmerzt. -
Wie hast du bei Bürgel Auskunft verlangt, persönlich, telefonisch, per Fax, Brief?
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Eine Sendungsnr. brauchst du nicht, es reicht die Quittung (und nicht mal die muss sein), dass du eine Warensendung aufgegeben hast und den genannten Zeugen, den du eh brauchst, auch beim Einpacken deiner favorisierten versicherten Sendung.
Warum ist pauschal "ein Zeuge vor Gericht nicht viel wert"? Sprichst du aus täglicher Erfahrung?
Dann brauchst du doch nicht nachfragen, wenn du es weißt. -
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Original geschrieben von Ness
Können die denn überhaupt dort Daten eintragen ohne eine Einwilligungs-Erklärung des Kunden? Das muss im Kleingedruckten stehen, oder? Es ist doch meistens nur die Schufa-Auskunft, die man unterschreiben muss.
Bei T-Mobile z.B. lautet die Klausel "ich willige ein dass T-Mobile [...] meine personenbezogenen Daten [...] an die Schufa sowie an externe Wirtschaftsauskunfteien [...] weitergibt und Auskünfte dort einholt."Die Rechtmäßigkeit der Klausel ist m.E. durchaus problematisch, weil diese Generalklausel hinsichtlich der externen Wirtschaftsauskunfteien unbestimmt ist, der Einwilligende nach dem Grundgedanken, dem auch die Regelungen des BDSG zugrunde liegen, aber gerade vor Abgabe der Einwilligung darüber im Klaren sein soll, bei welcher Stelle seine personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden.
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Original geschrieben von nazgul
Danke, aber darum geht es nicht. Einen Nachweis muss du trotz allem erbringen. Das ist durch eine Warensendung/Brief nicht gewährleistet
Natürlich geht es darum: du trägst nicht die Gefahr, also ist versicherter Versand völliger Quatsch. Den Nachweis der Absendung bringt der Freund, der dir bei Abgabe der Warensendung o.ä. zugeschaut hat. Und die Postquittung nimmst du auch noch mit. -
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Original geschrieben von marmo
@ATU: Nach Auskunft eines Atus Mitarbeiter kann dieses 4 Wochen dauern.
(Wurde darauf hingewiesen als ich meinen Schein vorgezeigt habe, weil sich schon einige beschwert haben, ob wohl die Aktion noch gar nicht so lange läuft.)
Das steht doch auch schon auf dem Coupon drauf: "Die Gutschrift der´Punkte erfolgt ca. 4 Wochen nach Ihrem Einkauf." -
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Original geschrieben von BuBubaer
Die meisten Netzbetreiber scheinen inzwischen ihre Nutzer nur noch in den Fraud Prevention Pool einzutragen und den Eintrag der regulären Kundenkontos bei der Schufa zu sparen.Dann sollte man hier, zwar entgegen des Titels, aber zum Thema gehörend auch über FPP und damit Bürgel Erfahrungen austauschen.
Hat schon jemand eine Anfrage bzgl. seiner Daten bei Bürgel gemacht, wie läuft das ab? Die Homepage sagt dazu nichts.