Beiträge von Tipsy

    Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    Garantie bis Juni 2008.


    [..]


    Also den Stress von ihm versteh ich jetzt auch nicht, kaufe ich ein Auto ( oder sonstiges ) bei dem steht es ist farbig dann kann ich ja auch nicht "wünschen/wollen" das es blau ist wenn der eigentliche Artikel aber lila ist,dieses aber nicht angegeben wurde. ( Ja doofes Beispiel aber ich hoffe ihr versteht ;) )


    Was hat eine Artikelbeschreibung "farbig" mit der eindeutigen Aussage "Garantie bis Juni 2008" gemeinsam?


    Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    Ich will dem Käufer ja nichts schlechtes, ich hab aber nur geschrieben das Garantie bis 2008 vorhanden ist [...]
    Also eigentlich nicht mein Problem.


    Liest du auch die Antworten, die man dir gibt? Offensichtlich nicht, denn sonst hättest du das alles nicht nochmal geschrieben.


    Ich habe dir die rechtliche Seite erklärt.


    Und nein, du mußt dem Käufer nicht die Rechnung geben. Du mußt ihm nur ermöglichen, daß er die mit dir vereinbarte Garantie bis Juni 2008 wahrnehmen kann.
    Und dies funktioniert nach den Garantiebedingungen von Nokia nur mit dem Originalkaufbeleg.
    Wenn du es anders schaffst, ihm die vereinbarte Garantie zu ermöglichen, ist doch alles super, du mußt nur deine vertraglichen Pflichten erfüllen.

    Zitat

    Original geschrieben von Noe
    Aber nicht beim Verkäufer.
    Er schreibt ja nur das sein Gerät lt. IMEI noch Garantie hat. Ein Privatvk. kann doch keine Garantie geben. In diesem falle dann der Hersteller oder?


    Natürlich kann auch ein Verbraucher eine Garantie geben, siehe auch § 443 Abs. 1 BGB.
    Juristisch ist mit der Übernahme einer Garantie das Einstehen für die Beschaffenheit der Sache (hier laut Artikelbeschreibung) gemeint.


    Hier geht es ja um die Artikelbeschreibung. So gilt auch für ebay-Auktionen, daß Verkäufer und Käufer den Inhalt der Beschreibung als Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vereinbaren (so auch AG Menden, Urteil v. 27.12.2005, Az. 4 C 337/05) und der Verkäufer für das Vorhandensein der von ihm angegebenen Eigenschaften einstehen muß, hier also für die Geltendmachung der Garantie bis 2008 beim Handyhersteller.


    Ein Haftungsausschluß des Verkäufers (hier hat der TE nur etwas von "keine Rückgabe" geschrieben, insoweit bedarf es einer Auslegung) gem. § 444 BGB greift dann natürlich nicht, weil der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Handys in dem Sinne übernommen hat, daß für das Handy eine Garantie bis 2008 besteht.

    Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    ALso ich hab da nun auch mal wiedern Problem.
    Hab ein Handy bei Ebay verkauft, angegeben das es bis 2008 Garantie hat ( laut IMEI Check )


    Wenn du als Eigenschaft der Sache vereinbarst, daß es für das Handy bis 2008 Garantie gibt, erklärst du zumindest konkludent, daß diese vom Käufer im Garantiefall auch geltend gemacht werden kann.

    Ich bin da ja auch nicht so empfindlich, aber daß sich das untere Cover bei jedem Anfassen des Handys so bewegt, stört mich schon gewaltig... Na ja sonst geht es zurück, mal schauen ob das nächste besser ist.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wahrscheinlich hat sich aber nur die Visitenkartenfirma verdruckt.


    Und er hat sich die Karten nach dem Druck und vor dem Verteilen nicht angeguckt... nimmt ihm doch keiner ab, ganz klar Vorsatz.

    Die schwarze Tastatur klebt auf so einem durchsichtigem Gestell.
    Meintest du das? Was kann es noch für Gründe geben, daß das untere Cover wackelt?

    Unteres Cover wackelt


    Bei meinem neuen 5140i kann man das untere Cover, nachdem es eingerastet ist, vor- und zurückbewegen. Das fällt einem gleich auf wenn man das Handy in die Hand nimmt.


    Ist das normal beim 5140i?