Beiträge von Tipsy

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    Original geschrieben von Skorpion75
    Kannst du dann mal berichten, ob und wieviel Portokosten du zahlen durftest?

    Ist doch schon geklärt:

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    Original geschrieben von ruffryder
    aber die Frage hat sich schon beantwortet, da ich auch eine Mail an den 'Karriere' Kundenervice geschrieben habe und dort folgende Antwort erhielt:


    "Für den Versand der Prämie fallen selbstverständlich keine Kosten für Sie
    an."

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Steht die Unabdingbarkeit irgendwo oder wird dies aus dem Umkehrschluss aus §355 hergeleitet?

    Im Gesetz selbst ist es nicht zu finden, eher in der EG-Richtlinie oder in der Gesetzesbegründung. Ob eine Vorschrift zwingend oder abdingbar ist, ermittelt man durch deren Auslegung. Grundsätzlich gilt ja Privatautonomie, da hier aber gerade der Verbraucher geschützt werden soll, würde bei Abdingbarkeit der Widerrufsregelung der Schutz des Verbrauchers ausgehöhlt. Daher zwingendes Recht.

    Ich habe vor einigen Wochen meine Klima neu befüllen lassen. Kostet 77 Euro. Dann hatte der im Verkauf aber auch noch 99 Euro in der PC-Liste zur Auswahl, wenn die Klima komplett leer sein sollte. Er meinte, daß die Mechaniker dann ja sehen würden, ob noch was drin ist, und entsprechend 77 oder 99 Euro berechnen würden.


    Daraufhin habe ich ihm deutlich gesagt, daß noch Kühlflüssigkeit in der Klima ist und ich ausschließlich 77 Euro zahlen werde und der Auftrag darauf zu beschränken ist.
    Hat dann auch alles wie gewünscht geklappt, Klima kühlt wieder eiskalt und ich habe die vereinbarten 77 Euro gezahlt.
    Wie immer und überall gilt auch bei a.t.u.: freundliche, aber klare und bestimmte Ansagen, dann klappt alles wie gewünscht.

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    Original geschrieben von knocker
    Wenn die AGB eines Händlers dieses geltende Recht ausschließen wollen, so ist das (mehr als) ungewöhnlich und man kann hier wohl von einer überraschenden Klausel gem. §305c sprechen. Diese werden dann nicht Vertragsbestandteil.

    Nein, dies ist kein Anwendungsfall des § 305c BGB.
    Das Widerrufsrecht ist zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht abdingbar. Da bedarf es nicht des § 305c BGB.

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    Original geschrieben von m4ddy
    knocker
    Es heisst definitiv AGB, da AGB schon die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedinungen, also den Plural ist! :D Ein s braucht es also nicht mehr

    Das "s" hat knocker deshalb doch extra durchgestrichen. Brille oder neuer Monitor? ;)

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    Original geschrieben von brasax
    jop.


    zudem, wenn man damit nicht rechnet und plötzlich schlägt jemand mit einem stock oder ähnlich auf dein auto, gibt es sicherlich leute, die dann versuchen auszuweichen oder eine vollbremsung hinzulegen. und was dann passieren kann muss ich nicht weiter ausführen, oder?


    Das Fluchen oder Hinterherschlagen mit einer Handtasche stellt keine Beschädigung des Fahrzeugs iSd § 315b StGB dar (a.A. bei nichtdeutschen Fabrikaten :D ). Allenfalls könnte noch ein "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" vorliegen.
    Weiterhin muß immer eine konkrete Gefahr für deinen Leib / dein Leben oder Sachen von bedeutendem Wert bestehen, dh. der Eintritt eines Schadens hing nur noch vom Zufall ab. An dieser Tatbestandsvoraussetzung sollte es hier auch fehlen.

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    Original geschrieben von david63
    Hatte gerade einen Anruf von debitel. Der Hotliner hat sich entschuldigt, dass das Handy noch nicht geliefert wurde. Er hätte den Vorgang jetzt erneut "angestoßen". Laut seiner Aussage wird das Handy Anfang nächster Woche verschickt. Als Preis nannte er mir 1,- €.


    Langsam verstehe ich gar nichts mehr.

    Den Anruf hattest du aber nicht auf der zum Vertrag gehörenden SIM, oder hast du die schon?


    Meine Vermutung: Die Hotliner sehen nur das, was wir auch online im Bestellstatus sehen, "Preis 1 Euro, Verzögerung aufgrund großer Nachfrage." Dafür spricht, daß schon mehrere diese Hotline-Aussage bekommen haben.
    Die Mitteilung, daß nichts rausgeschickt werden soll, hängt irgendwo anders im System, die Hotliner sehen diese Mitteilung nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von ruffryder
    In den AGBs steht:
    Für den Versand werden - außer bei Abonnements - Portokosten berechnet. Die
    Waren werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse ausgeliefert.


    Unter welcher Rubrik steht das denn in den AGB?