Beiträge von NiceIce

    § 437
    Rechte des Käufers bei Mängeln


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.




    Da die Nacherfüllung anscheinend fehlgeschlafen ist, kommen §§ 440,441 zum Tragen.


    § 440
    Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


    § 441
    Minderung


    (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.


    (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.


    (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.


    (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.





    Fazit:


    Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten oder der Kaufpreis mindern, was aber wohl nicht in Frage kommen dürfte.


    Stimmt! Die Viecher schwammen in Wasser, oder? War aber AFAIR nicht so toll. Da war die Rose von Jericho schon besser....um mal wieder Pflanzen-On Topic zu werden. :D

    Re: Re: Re: Re: Sind das echte Planzen ?


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Keine Ahnung, hab keine dieser Zeitschriften je selbst gehabt. Wenn Du das also sagst .. ;)


    Ich wollte dich gerade schon einen Kulturbanausen nennen aber nach deinem Geburtsdatum zu urteilen bist du leider für YPS etwas zu spät gekommen... ;)

    Re: Re: Sind das echte Planzen ?


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Das sind richtige Pflanzen, hab sowas mal bei einem Freund gesehen. Echte Erde, echte Samen. Wie groß die jetzt dann werden - keine Ahnung, auf jeden Falls sind die Pflanzen aber echter als diese Kaulquappen, die früher regelmäßig der Mickey Mouse u. ä. beilagen..


    Wohl eher YPS, oder? :)

    Hallo,


    wollte gerade eine 0900er Servicenr. anwählen, jedoch kam nur die Ansage:"Diese Nr. ist aus dem E-Plus-Netz nicht erreichbar."
    Laut Hotline trifft das auf sämtliche 0900er Nummern zu. Jedoch konnte ich dazu im Netz keine Infos finden. Im Gegenteil: 0900er Nummern lassen sich angeblich für 2 Monate sperren, also sollten sie doch normalerweise erreichbar sein!?