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Original geschrieben von tobias2k
Gaher bevorzuge ich privat die Post bzw. DHL. Wenn keiner daheim ist, liegt ein roter Zettel im Briefkasten, mit dem ich am nächsten Werktag das Paket bei der nächsten Postfilliale abholen kann.
Du glaubst gar nicht, wie oft, hier KEIN Zettel im Briefkasten ist.
Im Onlinetracking steht dann auch grundsätzlich immer: "Zugestellt. Empfänger: MEIN NAME"
Ich darf dann entweder raten, welcher Nachbar mein Paket angenommen hat oder die 01805-DHL Hotline anrufen, denn nur bei denen steht der wirkliche Annehmer.
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Etwas merkwürdig, NACH dem Kauf zu Fragen, was man denn kaufen soll!?
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Gut, sagen wir mal, auf dem Ausdruck des Handgeräts steht:
"Ich habe heute das Paket mit der Nr. xy entgegengenommen.
Ort, Datum, Unterschrift
Name"
Wikipedia schreibt folgendes:
Zitat
Die Urkunde ist dann gefälscht, wenn der aus der Urkunde ersichtliche Aussteller (der Erklärende) nicht mit dem wahren, tatsächlichen Aussteller übereinstimmt.
Wenn nun der Zusteller seinen eigenen Namen eigegeben und selbst unterschrieben hat, so ist das keine Urkundenfälschung, denn er hat nur bestätigt, dass er das Paket sich selbst zugestellt hat.
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Eine Urkunde ist ein amtliches Dokument, daher ist der Tatbestand der Urkundenfälschung hier wohl wirklich nicht gegeben.
Wenn der Zusteller seinen eigenen Namen als Empfänger eingegen und selbst unterschrieben hat, dann ist er ab diesem Zeitpunkt für den Verbleib der Sendung auf jeden Fall haftbar zu machen.
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Hab ich auch schon alles durch. Keine messbaren Unterschiede zwischen NTsplit und sparaten Splitter/NTBA.
Aber du kannst ja gerne mal das hier probieren:
http://wiki.mhilfe.de/index.ph…rfahrungsbericht_von_Raid

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Da ja kein Vertrag zur Stande gekommen ist, wird in der Schufa maximal eine Anfrage von T-Mobile stehen. Dieser Eintrag ist aber schon nach kurzer Zeit für andere nicht mehr sichtbar.
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Original geschrieben von k.esser
also ich hätte kein handy bekommen ....
Im Sinne eine dringenden Therapie dieses Zustellers wäre das eine überzeugende Maßnahme gewesen! 
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Ich kann jetzt nur von meinem Anschluss sprechen aber zwischen
Anschlussleitung ohne TAE-Dose direkt am NTsplit (NTBA/Splitter-Kombi)
und
Anschlussleitung an TAE-Dose von da Steckverbindung zum Splitter
gab es überhaupt keinen Unterschied in der Dämpfung.
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Zitat
Original geschrieben von NadFL
Klar gibt es einen Rückkanal (sofern das Netz soweit ausgebaut ist), wie sollte denn sonst Internet über das Antennenkabel gehen.
Aber dafür benötigt man z.B. eine Rückkanalfähige Antennendose.
Das davon abgesehen, dass dieser Rückkanal eben nur für Internet verwendet wird und ein DVB-C-Receiver nur Daten empfängt.
Selbst bei Smartcards ist es doch AFAIK so, dass der Kabelnetzbetreiber nicht sehen kann, dass Karte Nr. XY gerade aktiv am Kabel hängt. Die Freischaltsignale kommen für jede Smartcard an allen Anschlüssen im Netz an.
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Original geschrieben von NoIdea
Da du ja gekündigt hast ist das nicht dein Problem, allerdings solltest du den Kabelanschluss dann auch nicht mehr nutzen, zumindest bei Digitalkabel können die das auch feststellen.
Wie sollte das möglich sein?
Im Kabel-TV gibt es keinen Rückkanal.