Kabelfernsehen (bisher) ohne Bezahlung - Nachforderungen möglich?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Seit ich vor knapp 3 Jahren in meine Studentenwohnung eingezogen bin nutze ich dort Kabelfernsehen. Ich selber habe nie einen Vertrag geschlossen und ging am Anfang davon aus, dass diese Leistung in den Nebenkosten mit drinnen ist.


    Auf der Abrechnung war sie jedoch nie explizit aufgeführt, "beschwert" habe ich mich deswegen natürlich auch nicht ;) denkbar war für mich auch, dass mein Vermieter, der die Wohnung davor geschäftlich genutzt hat, das Kabel noch zahlt und nicht in den Nebenkosten aufführt...


    Nun kam ein Brief der Hausverwaltung, die um Rückruf wegen einer Frage zum Kabelfernsehen bittet. Ich habe nun schon selber rausgefunden, dass wohl bei der Erfassung der Räume durch die Hausverwaltung was schiefgelaufen ist, und meine Wohnung noch als "Geschäftsraum" läuft. Ich vermute, dass mir darum der Anschluss nirgends berechnet wurde. Mehr weiß ich momentan aber auch nicht. Auf jeden Fall wurde am Anschluss oder so niemals rummanipuliert.


    Die Frage die sich mir jetzt aber natürlich stellt, bevor ich da anrufe: wie verhalten?
    Wenn ich ehrlich angebe, seit Einzug Kabelfernsehen zu nutzen, kann ich dann rückwirkend dafür zu Kasse gebeten werden?


    Wäre für Tipps dankbar!

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Genau dieses Problem haben viele Kunden die in Mietwohnungen wohnen. Der Vermieter selbst hat bei einem Mehrfamilienhaus kaum eine Ahnung. Die hausverwaltung schiebt die Anfrage wieder zurück zum vermieter da die Anschlusseinheit ja in der Wohnung ist und dann ist auch noch der Technische Hintergrund nicht zu unterschätzen.


    In kleinen Wohneinheiten also so 3 - 4 Wohnungen in einem Haus sind die Verkabelungen nicht an einen Verteiler angeschlossen der von einer Kabelgesellschaft oder einem Netzbetreiber überwacht wird. Vielfach wird einfach ein Kabel vom HÜ Punkt an einen stinknormalen Verteiler angeschlossen und von dort in die einzelnen Wohnungen. Der Verteiler ist in irgendeiner Stromverteilanlage angebracht und wenns blöd kommt noch total verbaut so das noch nicht mal mehr eine Gesellschaft drankommt. Somit kann eine extra Abschaltung oder eine abklemmung nicht erfolgen ohne gleich das ganze Haus lahm zu legen :D


    Nun das eigentliche Problem: Wenn ein Mieter in eine Wohnung einzieht denkt er das die Kabelfreischaltung vom Vermieter schon erledigt wurde und sieht also normal TV. Somit kann der Mieter nichts dafür weil heutzutage soetwas nicht im Mietvertag drin steht (weil es halt kaum ein vermieter weis) und dann wird aus einer Rückforderung ein Problem. Zumal das Unternehmen es nicht beweisen kann ob man TV geschaut hat oder nicht :D Also sage einfach du hast erst seit Wochen einen TV und hast nicht gewußt das es nicht in der Miete ist.

  • Hmm, klar kann ich sagen, dass ich keinen/erst seit 3 Wochen einen Fernseher habe. Wird dem Verwalter natürlich auch klar sein, dass das so eher nicht stimmt.


    Ausserdem wäre ich ja gerne ehrlich, wenn ich sicher wüsste, dass mir daraus keine Nachforderungen entstehen.


    Problem bei der Aussage "hatte kein TV" ist halt auch, dass der Verwalter schon 2 mal in meiner Wohnung war und ich keinen Plan habe, ob ihm der Fernseher da aufgefallen ist (und er sich ggf. dran erinnert) :D


    Die Rechtsberatung meiner Rechtschutzversicherung war leider völlig planlos...


    edit: ist allerdings schon ein recht großes Haus, sicher 30 Wohnungen.

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Ausserdem wäre ich ja gerne ehrlich, wenn ich sicher wüsste, dass mir daraus keine Nachforderungen entstehen.


    Ah, ein klassicher Fall von :"Wasch mich, aber mach mich nicht Nass!"


    1.: Entweder ehrlich sein und evtl. Nachzahlen.
    2.: Lügen und evtl. nichts Nachzahlen.


    Andere Möglichkeiten sind nicht.
    Ein bisschen schwanger geht halt ned!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Ja, das ist soweit schon klar ;)


    Meine Frage zielte ja auch eher darauf, ob Nachforderungen überhaupt eine rechtliche Grundlage hätten.


    Ich habe mir ja keine Leistung "erschlichen" sonder nur etwas in Anspruch genommen, was mir zur Verfügung gestellt wurde. Zunächst sogar im Glauben dafür zu zahlen...

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Bei uns war der Fall ähnlich, nur werden hier die Verträge direkt mit dem Kabelanbieter (TC West, jetzt auch Unitymedia) geschlossen.


    Wir dachten zunächst auch, dass das Kabelfernsehen in den Nebenkosten mit drin ist, bis wir einen Zettel von TC West im Briefkasten hatten, dass in unserer Wohnung kein Vertrag bestünde.


    Naja, ich hab dann da angerufen und die Sache wahrheitsgemäß erläutert.
    Die Frau am anderen Ende meinte dann, dass dieses Problem SEHR HÄUFIG vorkommt und wir natürlich nichts nachzahlen müssten.


    So war es dann auch.

  • Wer will den Anschluss den abrechnen? Die Hausverwaltung oder der Kabelnetzbetreiber?


    1)Wenn ein Mehrteilnehmeranschluss vorhanden ist, geht die komplette Rechnung für alle Wohneinheiten an die Hauseigentümer. Diese müssen die dann im Rahmen der Nebenkosten an die Mieter weiterberechnen.


    2) Wenn Einzelverträge der Mieter mit dem Netzbetreiber bestehen, muß dieser natürlich direkt mit dem Mieter abrechnen.


    Sollte der Fall bei Dir wie in meinem Punkt 1 gelagert sein (wovon ich anhand der Schiulderung ausgehe) kann der Vermieter Dir nur die Kosten für das Jahr 2006 und 2007 nachbelasten. Eine Abrechnung der Nebenkosten geht immer nur bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgende Kalendarjahr (also für 2006 bis 31.12.2007).

  • Hallo


    ich würde sagen hab ich nicht genutzt. Bei mir haben die nach der Kündigung des Kabelanschlusses auch nur die Abbuchung eingestellt.
    Hab jetzt zwar Sat-TV aber der Kabelanschluss geht noch genauso.


    Soll ich jetzt etwa nachzahlen nur weil die den Anschluss nicht abschalten?


    Kannst den TV doch für eine Spielkonsole genutzt haben oder DVD :D



    gruß jato


  • Da du ja gekündigt hast ist das nicht dein Problem, allerdings solltest du den Kabelanschluss dann auch nicht mehr nutzen, zumindest bei Digitalkabel können die das auch feststellen.
    BTT:
    Bei meiner letzten Wohnung war es ähnlich wie beim Thredersteller, der Kabelanschluss funktionierte als ich eingezogen bin. Nach etwas über einem Jahr kam dann ein Schreiben des Kabelbetreibers.
    In einem kurzen Gespräch mit einem Mitarbeiter sind wir so verblieben dass ich den Kabelanschluss weiterführe und Gebür ab dem laufenden Monat zahle.
    Damit ware allen gedient, der Mitarbeiter konnte einen Neukunden vorweisen und ich hatte weiterhin meinen Kabelanschluss.
    Wenn die von mir die volle Nachzahlung verlangt hätten (eine teilweise Nachzahlung hätte ich evtl. noch akzeptiert da Satellitenempfang in der Wohnung nicht möglich war), hätte ich mit dem Hinweis dass ich den Anschluss eh nicht nutze auf eine Weiterführung verzichtet und die Nachzahlung verweigert.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Da du ja gekündigt hast ist das nicht dein Problem, allerdings solltest du den Kabelanschluss dann auch nicht mehr nutzen, zumindest bei Digitalkabel können die das auch feststellen.


    Wie sollte das möglich sein?
    Im Kabel-TV gibt es keinen Rückkanal.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!