FTP-Welt aufgeflogen - Staatsanwaltschaft will gegen 45.000 Nutzer Verfahren eröffnen.
Werte User,
ob ihr das nun als Lebenszeichen, Stellungnahme oder einfach nur Gedanken über ein aktuelles Thema handhabt, ist eigentlich egal. Sicherlich hat fast jeder von euch in den letzten Tagen die aktuellen Schlagzeilen in den Medien vom Aus für den Downloadservice FTP-Welt studiert oder zumindest davon gehört.
Aufgrunddessen, dass auch wir mehrere Monate Links zu diesem Downloadservice auf unserer Seite eingebunden hatten, halte ich wenig davon, gegenüber euch in bescheidener Schweigsamkeit zu verharren und den Betrieb zumindest für die Dauer dieser Texterstellung in gewohnter Form fortzusetzen.
Zu Bockwurst: Im Vorfeld waren gestern vorschnelle Befürchtungen aufgetreten, vereinzelte Boardprobleme wären auf das Ende von FTP-Welt zurückzuführen. Dem ist nicht so. Bockwurst war von den Vorfällen nicht betroffen. Wir haben dieser Tage unsere alltäglichen Probleme, die wir immer haben, da niemand von uns mit Daten dort registriert ist. Soviel dazu.
Am gestrigen Tage gab die StA Mühlhausen zusammen mit der GVU und dem LKA Thüringen eine Pressekonferenz, auf der eigentlich keine neuen Gesichtspunkte als die ohnehin schon bekannt gewordenen erörtert wurden. Die StA will, und so war es auch nicht anders zu erwarten, gegen alle der 45.000 Benutzer des Dienstes ein Strafverfahren einleiten lassen. Die deutsche Fachanwaltschaft auf diesem Gebiet kann sich also beruhigt zurücklehnen - es gibt für die nächsten Jahre reichlich zu tun. Vorrausgesetzt, man hält sich rann. Falls das wirklich der Fall sein sollte, lässt sich schon beinahe prognostizieren, dass am Ende bis auf unglaublich viele Akten, blockierte Behörden und Millionenkosten für den deutschen Steuerzahler nichts rauskommen wird. Wie ich auch bereits in der Vergangenheit bereits auf Bockwurst kurz vermerkt hatte, besaß ich anonym Kontakt zu einem der festgenommenen Mittelsmänner, so war ich aber dennoch überrascht über die hohe Umsatzstärke von FTP-Welt, über die ich nicht mal annähernd zu spekulieren wagte. So muss ich im Nachhinein auch feststellen, dass mir nicht wenige Fakten über den Dienst verschwiegen wurde und sich auch der ganze Service an sich sehr im Verdeckten hielt. Wie dem auch sei, schaffen wir vor allem für betroffene Downloader einige Fakten: Es ist bzw. war nicht verboten, FTP-Welt irgendwelche Zahlungen zukommen zu lassen. Sicherlich ist klar, dass FTP-Welt dem Zwecke zur Verbreitung von Raubkopien diente. Wer sich über FTP-Welt aber einen kostenpflichtigen Zugang verschafft hat, muss nun mit seinen Zugangsdaten aber nicht unbedingt eine gegen geltende Gesetze in Deutschland verstoßende Handlung vollzogen haben. Wenn doch, muss das hierbei in 45.000 Fällen exakt nachgewiesen werden.
Zum anderen ist dieser anscheinend öffentlich-medienwirksame Schritt, sollte es wirklich großflächig zu solche Aktionen kommen, sehr unklug gewählt. Denn die meisten der 45.000 zahlenden Teilnehmer dürften mittlerweile ihre Festplatten gelöscht und das Betriebssystem neu installiert haben, wie man es beispielsweise auch tut, wenn man sich einen Virus eingefangen hat. Gelöscht ist allerdings noch nicht vernichtet. Wenn wir davon ausgehen, dass 45.000 Rechner etwa ca. 90.000 Festplatten intus haben, kommt auf die Behörden viel Arbeit und noch mehr Kosten hinzu. Deshalb bedarf es vieler Stunden, um die Daten einer Festplatte überhaupt ersteinmal gerichtsverwertbar auszuwerten. Und somit einer enormen Anzahl von Arbeitskräften, die alle an Wiederherstellungssoftware und Windows XP ausgebildet sein müssen. Nur kommen viele aus Zeitmangel schonmal garnicht mit dem Servicepack 2 zurecht. Die Kosten für die sagen wir 2000 Rechner mit den zu erwerbenden Betriebssystemen zuzüglich der Lizenzen für das Wiederherstellungsprogramm wären immens. Diese Rechner benötigen wiederum eine Unmenge an Energie und die entsprechenden Büros dazu eine Stellfläche, ebenso noch eine Lagerhalle für die 45.000 beschlagnahmten Rechner inklusive Transportkosten. Des weiteren bedarf es einer enormen Anzahl von Laserdruckern, um ca. 1,5 Mio. Seiten zu drucken, vielleicht sogar doppelt und dreifach. Weil jedem Beklagten nachzuweisen ist, dass er höchstpersönlich eventuell illegale Daten von FTP-Welt heruntergeladen hat. Wobei die Auswertung von ungefähr einer halben Million CD's und DVD's noch nicht berücksichtigt ist, denn für jede einzelne muss ein gerichtsverwertbarer Text erstellt werden. Hinsichtlich dieser Tatsachen können wir wohl von einer sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland für die kommenden zwei Jahre ausgehen. Naja, Scherz beiseite.
Die Hintergründe des Falles werfen aber passagenweise mehr Fragen in Richtung der Behörden auf in die der Festgenommenen. Nach der Gründung von FTP-Welt im Juni 2003 will die GVU bereits im August Strafanzeige erstattet haben. Der Tagesspiegel schreibt, dass LKA, GVU und die Zeitschrift C't, sowie er selbst von einem Hacker über das Bestehen von FTP-Welt informiert wurde. Dies müsste also zwischen Juni und August gewesen sein. Ein Jahr schaute man sich nun "angeblich" das Geschäft der jüngst Verhafteten an, bevor die vermeintliche Gerechtigkeit zuschlug, mit juristisch "unhaltbaren" Vorwürfen wie Geldwäsche und Gründung einer kriminellen Vereinigung.
Im strafrechtlichen Sinne liegt hier jedoch höchstens eine Bande vor. Denn Vergehen gegen das Urhebergesetz sind keine sogenannte Katalogtat in Bezug auf Geldwäsche und schon garnicht begründet die bisher bekannte Art und Weise der Zusammenarbeit den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung. Die C't ist in Besitz von Schriftwechseln des verhafteten Anwalts Bernhard S. , sowie eines handschriftlich unterzeichneten Western-Union-Transferauftrags für Server in Russland. Doch nicht etwa auf die Weise, dass amtliche Ermittler einer Zeitschrift anwaltlichen Schriftverkehr und andere Beweisstücke kopiert überlassen? Seit August 2003 war es den Ermittlern also bekannt, dass FTP-Welt existierte. Wie hoch war denn der Grad der "Konspiration" , den die GVU als Hemmungsgrund des Zugriffs vorgibt, dass einem Informanten die Details bekannt waren und eben diese Zeitschrift an anwaltlichen Schriftverkehr gelangte? Lässt man die Beschuldigten ein Jahr ungestört arbeiten, bis man sich letztendlich mit dem weltweit größten Fall von Raubkopienvertrieb brüstet? In der Zwischenzeit sucht man nach natürlich weiter eifrig nach Beweisen... aber um dies bewerkstelligen zu können, braucht man eine Überwachung des Telefons. Aber die bekommt man nur, wenn eben eine solche Katalogtat vorliegt. Geldwäsche oder Gründung einer kriminellen Vereinigung reichten dafür.
Und als man dann endlich zuschlägt, ist auch noch rein zufällig ein Fernsehteam der ARD in der Nähe der Kanzlei in München und kann filmen, wie der Rechtsanwalt Bernhard S. in Handschellen abgeführt wird, damit das Ganze dann abends in der Tagesschau läuft.
Betrachtet man nun die Festnahme etwas genauer, so war es der Fall, dass zum Zuschlagszeitpunkt beide Anwälte in der Kanzlei waren. Die Ermittler drangen dort ein, nehmen Bernhard S. fest, spiegeln die Festplatte des Servers, beschlagnahmten Unterlagen und verschwanden. Nun erst erfährt der zweite Mitarbeiter der Kanzlei, er eigentliche Hausherr in seinem Zimmerchen, gerade Schriftsätze diktierend, durch Mitarbeiterinnen von der Hausdurchsuchung. Dieser Vorgang wurde von der betroffenen Person gegenüber dem Leiter der Newsseite "R-Archiv" geschildert.
Anders gesagt haben die Ermittler den Hausherrn also bewusst nicht von der Durchsuchung seiner Kanzlei und der Festnahme seines Kollegen informiert.
Wohl aber anscheinend ein ARD-Fernsehteam, was vor der Tür wartete. In Hinsicht auf die Strafprozeßordnung ein sehr merkwürdiger Vorgang. Man könnte fast meinen, hier wurde weder nach den Festgenommenen gefahndet, noch in dem konkreten Fall selbst ermittelt. Die Ermittlungen waren wohl von einer bestimmten Hoffnung geprägt, die sich „leider“ nicht bestätigte, weshalb man sich dann notgedrungen mit dem Rechtsanwalt Bernhard S. zufrieden geben musste. Hinweise auf derartige Hoffnungen gibt es tatsächlich. Sollte sich eine Information bestätigen, wonach nicht-amtliche Stellen im Besitz von eMail-Verkehr der Münchner Kanzlei sind, so werden sich die amtlichen Ermittler und die privaten Ermittler nicht nur einige Fragen gefallen lassen müssen, sie werden auch die zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen zu tragen haben. Ging es denn wirklich um eben diesen konkreten Fall, wenn der Tagesspiegel zwischen den Zeilen schreibt: „Der verhaftete Münchener Anwalt ist übrigens in weitere dubiose Geschäfte verwickelt. In die Schlagzeilen geriet er bereits als Geschäftsführer einer Firma, die Internet-Einwahlprogramme (Dialer) für teure 0900er-Rufnummern vermarktet. Dialer sind zwar in der Regel nicht illegal, werden von Kritikern wie der Verbraucherzentrale Berlin jedoch immer wieder als „Abzocke“ gebrandmarkt. Auch diese Einnahmequelle dürfte für den Anwalt nun versiegen.“ So wird es spannend. Und das nicht nur für die Festgenommenen.
Genug der freien Meinungsäußerung, Fakt ist, dass bei der brisanten Sache im Hintergrund auch eine gewisse Show nicht zu verkennen ist, um böse Buben von ihren Downloads zu verschrecken, auch allgemein gegen Piraterie überhaupt, obwohl das Boot bei genauerem Hinschauen einige Lecks aufweist. Denn Bilder von abgeführten Menschen in Handschellen sind zu hohem Maße medienwirksam. Es ist nicht unnütz, sich diese Angelegenheit auch mal durch einen solchen Filter anzuschauen. So auch mit den 45.000 Verfahren. Sicherlich gibt es die Möglichkeit, dass das auf die regionalen Verwaltungen abgerollt und so der Verwaltungsaufwand einigermaßen geschluckt wird. Trotzdem stellt dieses Vorhaben eine biblische Arbeit dar, die StA wird auch garkeine andere Wahl gehabt haben, denn Freibriefe für Downloader wären von außen noch schlechter, so wurde auch schon von Seiten der Ermittler durchleuchten gelassen, dass es in vielen Fällen wohl nicht zu Strafen kommen wird.
Bis im Falle der Betroffenen bei einem guten Anwalt ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird, können allerdings Jahre vergehen.
Es grüßt
Punkt1
Quellen: heise.de / r-archiv.de / tagesspiegel.de / tagesschau.de