Beiträge von prana

    Hatte ich weiter oben ja schon gefragt: Wenn ich eine zwei Wochenfrist setze, müsste ja geregelt sein, dass eine Reparatur nicht länger als 2 Wochen dauern darf, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann...


    Wobei ich erstens nicht vorhabe vom Kaufvertrag zurückzutreten und zweitens das Gerät bald 3 Monate weg ist, was sicher nicht mehr zu vertreten sein dürfte.


    Aber bevor ich die Fristsetzung losschicke, wüsste ich ganz gerne, ob es eine Regelung gibt oder ich mich am Ende nur lächerlich mache, weil ich wegen einer zu langen Reparaturdauer garnicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

    Zitat

    ne Frist mit (fairerweise) 14 Tagen dem Händler schriftlich und nachweisbar setzen = wenn nicht eingehalten kannst du vom Kaufvertrag zurück treten. Dass du damit einige Arbeit hast (bzw. dein Anwalt) und du einige Zeit ohne dein Produkt/Geld da sitzen wirst versteht sich von selbst.

    Frist setzen kann auch ich machen, oder "wirkt" das nur, wenn es über einen Anwalt läuft? Ich will eigentlich auch garnicht vom Kaufvertrag zurücktreten, ich will nur endlich mein Zeppelin zurück. :rolleyes: Und dem Händler will ich auch keine Probleme machen (liegt schließlich an B&W, da sie anscheinend denken, beliebig lange Zeit zu haben).


    Sehe ich es aber richtig, dass eine Reparatur innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein muss? Oder anders ausgedrückt, welche Grundlage hätte so eine Fristsetzung? Ich dachte man kann erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten? Darüber, wie lange die Reparatur dauern darf, finde ich nichts konkretes. Also wenn ich schreibe, dass ich es gerne in 14 Tagen zurück hätte, muss das den Händler dann überhaupt interessieren? (Wobei ich ja eigentlich nur damit erreichen will, dass die bei B&W etwas Druck machen. :) )

    Hallo,


    ich habe mein B&W Zeppelin am 19.11.09 eingeschickt, da es gebrummt hat, sobald ich mein iPhone angeschlossen habe. Am 23.12.09 (also 5 Wochen später) habe ich es zurück bekommen, allerdings ohne Standfuß, ohne Originalverpackung, mit Dellen im Gerät und einer nicht funktionsfähigen und total verkratzten Fernbedienung (haben es wohl einfach gegen ein anderes gebrauchtes Gerät getauscht). Daher bin ich gleich wieder zum Händler und sie haben es nochmal zu B&W geschickt. Seitem (sind jetzt auch schon wieder 6 Wochen) ist es bei B&W. Anfragen bei B&W ergeben nichts (sie weigern sich mir als Privatperson Auskunft zu erteilen) und der Hersteller meint, dass B&W auf Ersatzgeräte warten würde.


    Jetzt frage ich mich wie lange ich mich noch gedulden muss?


    Ansprüche kann ich nur dem Händer gegebenüber geltend machen (soweit klar), nur wie gehe ich in meinem Fall vor? Frist setzen - wenn ja wie lange - oder bringt das nichts? Und habe ich ein Anrecht auf ein Ersatzgerät oder kann sogar ein Teil des Kaufpreises zurückverlangen - wenn ja nach welchem Zeitraum?

    Dir wird hier keiner helfen können, da es die Forenregeln nicht erlauben. Ich würde Dir daher raten einfach nochmal danach zu googlen, man findet echt viel dazu und so schwer ist es echt nicht! ;)

    So, habe eine Seagate Barracuda 7200.11 ST3750330AS. Gehe also mal ganz stark davon aus, dass ich von dem Firmware Problem betroffen bin. Habe auch schon probiert das Firmware Update aufzuspielen, aber da er die Platte nicht findet, klappt das natürlich nicht.


    Im Grunde habe ich jetzt drei Möglichkeiten:


    1) Die Platte an Seagate schicken, damit die die neue Firmware aufspielen.
    Contra: Es sind vertrauliche berufliche Daten drauf und ich bin mir nicht sicher, dass die die Daten nicht auch mal angucken.


    2) Selbst über die serielle Diagnoseschnittstelle die neue Firmware aufspielen.
    Contra: Ich muss erst noch Kabel usw. bestellen und ich habe keine exakte Anleitung gefunden.


    3) Eine zweite identische Seagate holen und von der den Controller auf meine schrauben.
    Contra: Ich weiß nicht ob das so einfach geht und ich nicht am Ende was kaputt mache.

    Hallo,


    ich habe aktuell das Problem, dass meine SATA Festplatte nicht mehr gefunden wird. Zur Vorgeschichte: Ich wollte letzte Woche mein iPhone wiederhergestellt aber sobald ich das USB Kabel angeschlossen habe, hat die Maus nicht mehr funktioniert. Habe dann den Rechner daher neu gestartet dabei hat er gut 5 Minuten bei der IDE Platte gehangen und dann nochmal 10 Minuten beim Windows Startscreen. Als er dann hochgefahren war, haben zwei SATA Platten gefehlt. Habe in also nochmal neu gestartet aber nur die eine Platte angeschlossen. Die hat er dann auch gefunden. Dann nochmal neu gestartet, dieses Mal wieder mit beiden Platten, da hat er dann aber wieder gut 15 Minuten gebraucht und die zweite Platte weiterhin nicht gefunden. Habe mir jetzt ein externes SATA Gehäuse organisiert aber auch darin findet er die Platte nicht (am SATA Kabel oder Mainboard bzw. Controller scheint es also nicht zu liegen).
    Hat vielleicht jemand eine Idee was ich noch machen kann? Mir würde es völlig reichen, wenn er die Platte zumindest finden würde. Aber selbst bei Partition Magic taucht die Platte nicht auf. Gibt es vielleicht ein Programm was noch ein Level höher sucht? (SeaTools von Seagate habe ich auch schon probiert, damit wird die Platte auch nicht gefunden)


    Gruß und Danke schonmal! ;)

    Zitat

    Womöglich lag dein Import noch in einer Zeit, wo es noch nicht die Möglichkeit gab, im Bereich über 45 und unter 700 EUR nur die EUST zu bezahlen.

    Hatte ein paar Wochen davor schon mal was bestellt und da waren es 19%, von daher wären es vermutlich wirklich nur knapp 20€ gewesen.

    Zitat

    Deine Zeit und das Papier sind wahrscheinlich fast teurer als das, was du eventuell erstattet bekämst

    Da hast Du vermutlich Recht auch wenn ich es lächerlich finde, dass der Zoll erstens über ein Jahr für eine Antwort braucht und zweitens mir dann schreibt, dass der Antrag abgelehnt wurde, da er "von der Person die die Abgaben entrichtet hat" gestellt werden muss (wer soll das denn bittschön sein, wenn nicht ich?!?). Würde es ja als Lehrgeld abharken, ich weiß nur nicht so ganz was ich draus lernen soll, außer dass der Zoll... :mad:


    Aber für die Zukunft, wie geht man in so einem Fall richtig vor? Bringt es was, das Paket erstmal nicht anzunehmen, also kann ich dann beim Abholen den Zollzettel genauer anschaun und vielleicht sogar gleich Einspruch einlegen, also bevor ich zahle?


    Auf jeden Fall schon mal Danke für Deine Einschätzung. Werde es dann auf sich beruhen lassen. Auch wenn es mir schwer fällt mich nicht ver*** zu fühlen... ;)

    Hallo,


    ich habe gerade folgendes Problem mit dem Zoll: Ende 2008 (!) habe ich ein Paket mit Kleidern aus Neuseeland im Wert von ca. 90€ bekommen (Einfuhrumsatzsteuer wären also in etwa 17€ gewesen). Der Postbote hat aber ca. 55€ verlangt. Habe das Paket trotzdem angenommen, da ich davon ausging, dass ich das Geld vom Zoll problemlos zurückbekommen würde. Der Fehler war auch recht schnell zu finden und zwar hatte die Post (wohl im Weihnachtsstress) den Zollzettel mit den Zollgebühren vertauscht, so dass ich einen von einer anderen Person bekommen habe die sich ein Notebook aus Australien bestellt hat. Die Person wohnt nicht hier im Haus, ich und ich kenne sie auch nicht. Habe dann beim Zoll und der Post angerufen, die haben schön die Zuständigkeit hin und her geschoben bis der Zoll sich am Ende doch irgendwann zuständig gefühlt hat. Daher habe ich ein Brief mit allen Unterlagen (incl. dem Abgabenzettel von der fremden Person und einer Beschreibung der Sachlage) an den Zoll geschickt und bekomme dann am Samstag, also nach ÜBER EINEM JAHR ein Schreiben zurück, dass mein Antrag abgelehnt wurde, da "der Antrag von der Person die die Abgaben entrichtet hat, vom Abgabenschuldner, oder von der Person die seine Rechte übernommen hat, zu stellen ist". Keine Ahnung was die mir damit sagen wollen, da ich die Abgaben schließlich entrichtet habe!


    Auch wenn es im Endeffekt nur um 35€ geht die ich jetzt fälschlicherweise gezahlt habe geht ärgert es mich doch etwas.
    Jetzt würde mich Eure Einschätzung interessieren, ob es Sinn macht, es weiter zu probieren? Ich kann innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen.