B&W Zeppelin: Reparatur dauert zu lange

  • Hallo,


    ich habe mein B&W Zeppelin am 19.11.09 eingeschickt, da es gebrummt hat, sobald ich mein iPhone angeschlossen habe. Am 23.12.09 (also 5 Wochen später) habe ich es zurück bekommen, allerdings ohne Standfuß, ohne Originalverpackung, mit Dellen im Gerät und einer nicht funktionsfähigen und total verkratzten Fernbedienung (haben es wohl einfach gegen ein anderes gebrauchtes Gerät getauscht). Daher bin ich gleich wieder zum Händler und sie haben es nochmal zu B&W geschickt. Seitem (sind jetzt auch schon wieder 6 Wochen) ist es bei B&W. Anfragen bei B&W ergeben nichts (sie weigern sich mir als Privatperson Auskunft zu erteilen) und der Hersteller meint, dass B&W auf Ersatzgeräte warten würde.


    Jetzt frage ich mich wie lange ich mich noch gedulden muss?


    Ansprüche kann ich nur dem Händer gegebenüber geltend machen (soweit klar), nur wie gehe ich in meinem Fall vor? Frist setzen - wenn ja wie lange - oder bringt das nichts? Und habe ich ein Anrecht auf ein Ersatzgerät oder kann sogar ein Teil des Kaufpreises zurückverlangen - wenn ja nach welchem Zeitraum?

  • ne Frist mit (fairerweise) 14 Tagen dem Händler schriftlich und nachweisbar setzen = wenn nicht eingehalten kannst du vom Kaufvertrag zurück treten.


    Dass du damit einige Arbeit hast (bzw. dein Anwalt) und du einige Zeit ohne dein Produkt/Geld da sitzen wirst versteht sich von selbst.


    Du hast weder ein Recht auf ein Ersatzgerät noch auf eine Rabatierung, kannst diese aber als Verhandlungsmasse einsetzen wobei ich dir davon abraten würde da dann ggfs. die Sache mit der gesetzten Frist eine gewisse Unklarheit erhält.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    ne Frist mit (fairerweise) 14 Tagen dem Händler schriftlich und nachweisbar setzen = wenn nicht eingehalten kannst du vom Kaufvertrag zurück treten. Dass du damit einige Arbeit hast (bzw. dein Anwalt) und du einige Zeit ohne dein Produkt/Geld da sitzen wirst versteht sich von selbst.

    Frist setzen kann auch ich machen, oder "wirkt" das nur, wenn es über einen Anwalt läuft? Ich will eigentlich auch garnicht vom Kaufvertrag zurücktreten, ich will nur endlich mein Zeppelin zurück. :rolleyes: Und dem Händler will ich auch keine Probleme machen (liegt schließlich an B&W, da sie anscheinend denken, beliebig lange Zeit zu haben).


    Sehe ich es aber richtig, dass eine Reparatur innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein muss? Oder anders ausgedrückt, welche Grundlage hätte so eine Fristsetzung? Ich dachte man kann erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten? Darüber, wie lange die Reparatur dauern darf, finde ich nichts konkretes. Also wenn ich schreibe, dass ich es gerne in 14 Tagen zurück hätte, muss das den Händler dann überhaupt interessieren? (Wobei ich ja eigentlich nur damit erreichen will, dass die bei B&W etwas Druck machen. :) )

  • ein Bekannter von mir hatte auch mal sowas und er hat sich an Computerbild gewandt und schwupps war das Gerät da als die sich eingeschaltet haben.
    Eine Mail ist es auf jeden Fall wert.

    Made in Bavaria

  • Wie "polli" schon sagt:


    Einschreiben (mit Rückschein) ggf. noch einen Zeugen, der beim "eintüten" dabei ist, an den Händler senden. Fristsetzung 14 Tage. Da benötigst Du keinen Anwalt für ;) Zumindest NOCH nicht :rolleyes:


    bevor ich, wie zuvor erwähnt, irgendwelche Zeitschriften und Fernsehsender informiere, wähle ich dann doch lieber diesen Weg. :)

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    bevor ich, wie zuvor erwähnt, irgendwelche Zeitschriften und Fernsehsender informiere, wähle ich dann doch lieber diesen Weg.

    Ok, danke für die Tips, dann schicke ich morgen mal die Fristsetzung raus. ;)

  • habe ich wirklich einen anspruch mein geld zurückzubekommen nur weil der händler die 2 wochen frist nicht einhalten kann? bei vielen consumer-geräten ist es doch nicht ungewöhnlich dass eine reparatur mal länger als 2 wochen dauert... gibts da auch irgendwelche quellen zu außer "ich denke mal..." ?

  • Hatte ich weiter oben ja schon gefragt: Wenn ich eine zwei Wochenfrist setze, müsste ja geregelt sein, dass eine Reparatur nicht länger als 2 Wochen dauern darf, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann...


    Wobei ich erstens nicht vorhabe vom Kaufvertrag zurückzutreten und zweitens das Gerät bald 3 Monate weg ist, was sicher nicht mehr zu vertreten sein dürfte.


    Aber bevor ich die Fristsetzung losschicke, wüsste ich ganz gerne, ob es eine Regelung gibt oder ich mich am Ende nur lächerlich mache, weil ich wegen einer zu langen Reparaturdauer garnicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Aber bevor ich die Fristsetzung losschicke, wüsste ich ganz gerne, ob es eine Regelung gibt oder ich mich am Ende nur lächerlich mache, weil ich wegen einer zu langen Reparaturdauer garnicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann?


    Steht nirgendwo im Gesetz ist aber geläufige Rechtssprechung. Es heißt immer so schön "angemessene Frist" wobei i.d.R. 14 Tage als angemessen anerkannt wird.

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