Beiträge von Nekoelschekrat

    Letztes Jahr hatte ich ne Vollnarkose...also diese kurzen Momente,bevor man einschläft sind einfach nur HAMMER!!
    Hab mich noch nie so leicht gefühlt.....und ne Stunde nach dem aufwachen war ich auch wieder ziemlich fit...kommt aber auch drauf an,wie lang man narkotisiert war...ich würd immer wieder die Vollnarkose wählen....



    Edit:hab ich glat vergessen.Alles Gute für die OP!:top:

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    . Wenn Du sagst "einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht", dann hast Du immer noch nicht den Unterschied Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung verstanden. Einreichung beim Hersteller macht man ja gerade eben WEIL man von diesem einen Garantieanspruch eingeräumt bekommen hat. Richtig hingegen wäre die Aussage "Einreichung beim Hersteller ist Quatsch, solange man noch gegenüber dem Händler in der gesetzlichen Gewährleistung ist. [/B]


    exakt das meinte ich mit meiner aussage....wobei ich bei meiner wortwahl sicher nicht so aufmerksam war....;)


    Edit: Während des Updates meines R380 s unterhielt ich mich diesbezüglich mal mit einem Händler (an dieser Stelle nochmal Riesendank an Stephan vom Cologne-Phone Shop für den Top-Service!:top: )
    Demzufolge haben Swap-Geräte 6 Monate Gewährleistung (von mir aus auch Garantie ;) ),diese aber keineswegs vom Händler,sondern vom Hersteller....


    So,nu bin ich bedient......hoffe einfach mal,dass so ein Fall bei mir nicht eintreffen wird :confused:


    Dennoch allen helfenden Vielen Dank.....

    Re: Auto ummelden, aber verzwickte Lage,wer kann helfen?


    Zitat

    [i]
    Lt. Auskünften einiger Leute, die glauben alles zu wissen (daher nicht nachvollziehbar ob wahr) trägt das Straßenverkehrsamt denjenigen als Halter ein, der in der Versicherungsdoppelkarte steht. Das wäre dann wieder mein Vater. Auf meinen Namen kann ich es nicht zulassen, zwecks 125 % (Wo soll ich dann nur mein Geld für meine Handy herkriegen?)


    [/B]


    Das stimmt sehr wohl,denn obwohl auf der Doppelkarte meist "Versicherungsnehmer" steht,wird dennoch der Halter angegeben.Es gibt aber Zulassungsstellen,die bei abweichendem Halter VN UND Halter auf der Doppelkarte eingetragen haben wollen.
    Ansonsten wird Sie nicht akzeptiert.
    Frag beideiner Versicherung mal nach,ob die KFZ mit abweichendem Halter versichern,da gibt es Unterschide bei den Versicherern.
    Vielleicht kannst du den Schadenfreiheitsrabatt deines Vaters von dem Auto
    ja übernehmen.
    Aber generell kann man das Auto problemlos ummelden....