Beiträge von Nekoelschekrat

    chicken hawk:

    Zitat

    Ein repariertes Handy hat eine Gewährleistung auf die ersetzten Teile sofern die Reperatur bezahlt wurde


    ???
    Das bedeutet im Umkehrschluss also,das eine Bezahlung vorliegen muss,damit man Gewährleistungsansprüche hat?Dann wär dem Murks der Händler ja Tür und tor geöffnet und der Verbraucherschutz mit Füssen getreten....


    bigblue: Die FREIWILLIGE Herstellergarantie meinte ich nicht.Jeder Hersteller bietet doch auf Neugeräte Garantie,die auch gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.Ich meine nicht die Fristverlängerungen!
    Aber laut der vorhergehenden Aussagen hier würde man ein aaaAustauschgerät erhalten und wenn dieses nach 3 Wochen kaputt ginge(vorausgeseztz,die UR-Garantie wäre abgelaufen) hätte man bei einem nagelneuen Gerät keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller?
    Mir fällts in nem "Verbraucherschützerland" wie Deutshland eigentlich sehr schwer das zu glauben.
    Wundert mich allerdings auch,dass grade in diesem Forum,wo man ja rund ums Handy sofort geballtes Wissen um die Ohren kriegt,diesbezüglich doch einiges unklar zu sein......
    Da ich ja nicht alles in frage stellen möchte (auch wenns so aussehn mag): Hat jemand eine Quelle,wo ich mich einlesen könnte?
    Danke euch!

    Da ja definitiv Bedarf an solchen Threads besteht und auch an der Liedsuche,frag ich mich,warum dafür nicht einfach ne eigene Ecke aufgemacht wird.
    Wens stört,der schaut nicht rein,und wer helfen will hilft.Und es gibt keine Streitereien mehr,warum die Mods diesen Thread geschlossen haben,jener aber offen bleibt.
    Der Mehraufwand,soweit überhaupt vorhanden,dürfte minimal sein....



    jetzt kommt sicher das gegenargument,dass man nicht für alles neue Foren öffnen kann,richtig?;)


    Aber mal im Ernst,den Schülern und Studenten wär damit sicher gedient,und das Geplauderforum wäre befreit von allen "Gesuchen".

    so,hab jetzt nochmal ein wenig geschaut.....
    bisher sieht es so aus,dass der händler,wie ihr sagtet,nach ablauf der garantiezeit fein raus ist.allerdings denke ich,dass eine herstellergarantie gegeben sein MUSS,denn das neugerät würde sonst gänzlich ohne garantieansprüche jedweder art ausgegeben werden,was jedoch nach meinem rechtverständnis garnicht möglich ist...was sagen denn die hiesigen juristen dazu?

    Die meisten Filme sind als Vcd bzw. Svcd erstellt.Diese kannst du
    kräftig überbrennen,da hier die zeitliche Länge relevant ist (VCD 80 Minuten,Svcd 45 Minuten).
    Wenns eins dieser Dateiformate ist,am besten Nero nutzen:
    Bei VCD ganz einfach mit dem Wizard (Nero-Helfer) ne VCD erstellen.
    Bei SVCD wirds schwieriger,da hierfür ein Plug-In benötigt wird.
    Kannst natürlich auch Win on CD 5 (am besten Poweredition) nutzen,da hier alle Einstellungen für SVCD implementiert sind.Zurück zu Nero.
    Hast du das Plug-in,dann klicke auf neu ,und starte ein neues Projekt.In der linken Leiste sind nun verschiedene Formate hinterlegt,unter anbderem auch SVCD.Dies markieren,der Rest ist eigentlich selbsterklärend.
    Wenn man ne Fehlermeldung kriegt ("korrigieren oder ignorieren") am besten einen Schritt zurück und dort die Einstellung ändern (passiert meist nach der Wahl des Modus).Klingt furchtbar umständlich,aber wenn dus einmal versucht hast,ist es ganz simpel.
    Sollte es ne AVI Datei sein oder Divx,kannst du die ANleitung nicht brauchen....am besten postest du mal,was für ne Datei du da hast....evtl. gar ne .BIN?


    In den Einstellungen--->Experteneinstellungen kannst du "überbrennen" aktivieren.So kriegst du einige Minuten mehr auf die Scheibe...musst nur drauf achten,ob dein Brenner das unterstützt,denn wenn nicht,lass es blos!
    evtl. kann man ja ne minute oder zwei vom ende des Films schneiden,so dass man mit dieser methode ne lauffähige VCD erhält....

    und wie siehts mit gewährleistungsansprüchen aus? frage deshalb,weil ein repariertes handy würde gewährleistungsanprüchen unterliegen,das neugerät dagegen nicht.....dann ist man ja eigentlich besser beraten,auf reparatur zu bestehn......klingt irgendwie nicht sehr logisch,oder?


    Hab auch grad 2 bestellt....mal sehn,ob die die Taschen nochmal reinkriegen....

    Ist zwar nicht mir passiert,aber merkwürdig finde ich es dennoch.
    Ein Handy wurde kurz vor ablauf der Garantiezeit wegen eines garantiefalles eingereicht (ob händler oder hersteleer nicht bekannt).Der Kunde erhielt ein brandneues Gerät desselben Modells.
    Dieser Kunde hat aber keinen Beleg hierfür erhalten.
    Nun meine Fragen:
    1. Muss kein Beleg erstellt werden?
    2.Hat das neue Gerät nicht ebenfalls wieder volle Garantie?
    3.Wenn man nachfragt,ist es nachvollziehbar und kann ein Beleg auch nachträglich erstellt werden?
    4.Ist es relevant für evtle. neue Garantieansprüche,ob das Handy beim händler oder beim Hersteller eingereicht wurde?


    Schonmal vorab Danke für eure Hilfe.....