Ich fasse einfach mal kurz zusammen, was in den meistens mehr als 10 Sekunden passiert, die vergehen, bis man bei Anrufen auf Genion-Festnetznummern ein Freizeichen bekommt:
- Anruf auf die BT-Nummer löst erstmal nur den Homezone-Check aus, es wird also zunächst mal nur überprüft, ob die entsprechende SIM innerhalb der HZ eingebiúcht ist.
a) Ist das nicht der Fall, kommen die Einstellungen im Anrufmanager zum Tragen, also entweder "nicht erreichbar", Umleitung auf die Mailbox oder kostenpflichtige (!) Umleitung auf die Genion-Mobilfunknummer.
b) Ist die Genion-SIM aber innerhalb der HZ eingebucht, wird der Anruf kostenlos (!) auf die Genion-Mobilfunknummer umgeleitet.
Und genau ab hier hört die Genion-Funktionalität auf, die BT-Nummer spielt ab jetzt überhaupt keine Rolle mehr, der eingehende Anruf ist jetzt auf die Genion-Mobilfunknummer geschaltet. Punkt. Wenn der Kunde jetzt von dieser o2-Mobilfunknummer eine Umleitung auf eine andere o2-Nummer legen will, ist das eine waschechte netzinterne RUL, diese ist laut Preisliste kostenlos.
Jetzt die Frage: An welcher Stelle soll o2 denn "einhaken", welche RUL soll denn auf einmal kostenpflichtig werden? Die von der BT-Nummer auf die Genion-Mobilfunknummer ja wohl kaum! Und außer dieser und der netzinternen gibt es keinerlei Umleitung, und die Preise für beide sind vertraglich zugesichert.
@ berlin-city-boy:
Auf die Aussage "Die Sache mit der Umleitung der Festnetznummer (bwHZ) ist inoffiziell und könnte theoretisch abgeschaltet/geändert werden, ohne das Du dagegen was sagen kannst." habe ich geantwortet:"Nein, kann sie nicht! Entweder alle netzinternen RUL sind kostenlos oder alle werden kostenpflichtig." Was genau ist daran auszusetzen? Wenn Du der Meinung bist, daß die Möglichkeit der BWHZ von o2 gezielt unterbunden werden kann, dann erklär´ mir bitte auch, wie das technisch funktionieren soll, ohne daß o2 vertraglich zugesicherte Leistungen einstellt bzw. die Preise dafür ändert.
Ich erinnere nochmal daran: Der Threadersteller wollte wissen, ob er sich darauf verlassen kann, mit einem Genion, den er jetzt abschließt, zumindest während dessen Vertragslaufzeit eine BWHZ nutzen kann. Meine Antwort darauf lautet eindeutig Ja, denn die BWHZ ist nichts anderes als die Kombination vertraglich zugesicherter Dienste zu vertraglich zugesicherten Preisen.
Axelchen