Beiträge von DaFunk

    Ich kenne den genialen Film auch nicht, er liegt aber dank AVF-Bild ganz oben auf dem Stapel der noch anzuschauenden Filme.


    Einen Film scheint es tatsächlich in jeder Ausgabe zu geben, allerdings soll der Preis wohl auch steigen.
    Mach aber nix, bis 12.1. kann man das Heft für 12 Monate zum Preis von 24 € abbonieren.


    Jedenfalls steht im Vorwort zur Ausgabe etwas davon, dass jede Ausgabe ein Cover für die Film-DVD enthält.



    Gruß
    Chris

    Ehrlich gesagt ist es mir nicht zu blöd.


    Es gibt schließlich eine rechtlich einwandfreie Art, sich von ungewollten Verträgen zu befreien. Damit meine ich aber nicht die Art, die E-Plus wählt, nämlich zunächst die 200€ zuzusagen (auch noch an der Hotline) und dann den bestehenden Vertrag zu brechen und zu hoffen, als stärkerer den längeren Atem zu haben, sondern ich spreche von der Anfechtung.
    Im Moment werden die Kunden an eine ungewollte und in dieser Form nicht vereinbarte Vertragsverlängerung gebunden. DAS ist es, was mir im Moment nicht gefällt.


    Hätte E-Plus die Verträge angefochten, hätten sie die Vertragsverlängerungen ebenfalls beseitigt und keiner hätte sich beschwert.
    Warum war es denn nicht möglich, die Verträge anzufechten und dem Kunden die Verlängerung mit der Kulanzgutschrift anzubieten? Warum wird man nun dazu gezwungen Konditionen zu akzeptieren, die man nicht wollte?
    Warum darf ich jetzt, nur weil ich an ein persönliches Angebot geglaubt habe und 1,5 Wochen zu früh bestellt habe für mein P800 359 € bezahlen, während ich 1,5 Wochen später 149€ bezahlt hätte und natürlich entsprechend länger gewartet hätte?


    So einfach geht es nicht. Wenn E-Plus sich nicht an die Vereinbarten Konditionen halten möchte, sollen die Herrschaften bitte den Vertrag anfechten, sie erhalten dann mein Handy unverzüglich zurück und der Fall ist erledigt. Dann verlängere ich (vielleicht) zu Konditionen, die ich möchte und nicht zu denen, die E-Plus mir "kulanterweise" auferlegt.


    In diesem Fall also nicht "schade, wäre nett gewesen", sondern "das werden wir schon sehen, dass das BGB auch für große Unternehmen gilt".


    BTW: Ich bin E-Plus Kunde, weil ich die Fairness und den Service bei E-Plus mag. Vielleicht sollte ich auch das noch einmal überdenken:rolleyes: .


    Also, wenn E-Plus die Verträge nicht möchte, gilt auch hier: Ganz, oder gar nicht. Entweder sie akzeptieren die Verlängerung komplett, oder sie fechten sie komplett an. Anders ist nicht.


    Und falls mir etwas der Kragen geplatzt ist:D : Bin krank und deswegen leicht reizbar:) .


    Gruß
    Chris

    Re: Juristen vor!


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Juristen vor!


    Gibt es nicht einen Grundsatz, dassm man die Kosten so gering wie möglich halten muss? Reicht es nicht, dem Betreiber eine Aufforderung per Sackpost zu schicken, ohne dass gleich Rechtsanwälte eingeschaltet werden?!?



    Naja, im Sinne einer Schadensbegrenzungspflicht sicherlich, aber ob das hier zieht?
    Sinn dieser Pflicht ist es ja nur, dass ich mich nicht zurücklehne, wenn ich weiß dass mir jemand den Schaden ersetzen muß und dadurch den Schaden selbst vergrößere.


    Hier liegt der Fall aber anders, denn durch die Abmahnung wird ein Rechtsstreit erspart und ist damit die billigere Lösung.


    Mehr zur Abmahnung gibt es hier .


    Allerdings ist es auch nicht so einfach einen Betreiber wegen einer Verletzung dranzukriegen.
    Carsten könnte z.B. nicht allein dadurch, dass ein rachsüchtiger User rechtsverletzende Links setzt, bereits Abgemahnt werden. Natürlich besteht eine Rechtsverletzung. Diese geht ber zunächst vom User aus, der Betreiber ist in diesem Stadium nicht verantwortlich. Anders sieht es aus, wenn der Betreiber seine Aufsichtspflichten verletzt, oder gar Kenntnis von der Verletzung hat und sie toleriert oder durch selbst gesetzten Link verursacht. Dann geht die Rechtsverletzung natürlich in seinen Zustädigkeitsbereich über. Hierzu empfehle ich die Lektüre des TDG.


    Zu Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen:
    Zunächst wird nicht alles geschützt, was irgendjemand für schützenswert hält. Besteht etwa ein Freihaltebedürfnis, kann der gewünschte Begriff nicht geschützt werden. Beispiel: Handygames (wurde auch hier im Forum besprochen).


    Es wird auch nicht das große T aus dem Alphabet gestrichen, allerdings die Verwendung als Marke und in der Farbe magenta könnte ein Problem sein.
    Man muss sich eben überlegen, ob das Merkmal z.B. Unterscheidungskraft besitzt. Das wurde hier dadurch zum Ausdruck gebracht, was AdministratorDr geschrieben hat.

    Zitat

    Die Telekom, und auch andere Firmen dulden das so lange, bis die Firma/das Unternehmen/Produkt zu bekannt ist - dann schlagen sie zu !


    Denn durch diese längere Verwendung erlangt auch ein gewöhnlicher Buchstabe in der Farbe magenta so viel Unterscheidungskaft, dass er zur Individualisierung geeignet ist.


    Weiterhin wird überlegt, ob Verwechslungsgefahr besteht.
    Das kann darin begründet sein, dass man glauben muss, dass die Unternehmen identisch sind oder dass man zumindest an eine Lizenz o.ä. glaubt.


    Weitere Merkmale bei Namen:
    Zeichenähnlichkeit
    Branchennähe
    Kennzeichnungskraft (magentafarbenes T z.B. sehr hoch)


    In Bezug auf Branchennähe wäre folgendes als Beispiel anzuführen:
    (fiktives Beispiel)
    amazon.de bekommt Konkurrenz von einem Buchladen amazonas.de
    Das dürfte ein Problem werden.
    amazon.de bekommt "Konkurrenz" von einer Seite über den Regenwald amazonas.de
    Sollte kein Problem sein.



    Abmahnungen an sich sind also nicht das Problem.
    Leider neigen einige Juristen dazu, Abmahnwellen in Gang zu setzen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt.


    In diesem Fall hat jedoch der Betreiber den Link gesetzt und sollte als Betreiber einer Fachseite eigentlich so weit darüber Bescheid wissen.
    Deswegen in diesem Fall: Selbst schuld.



    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    solche Sicherheitssiegel hat netleih auch


    Seit einigen Wochen anscheinend nicht mehr. Auch die netten roten Netleih-Umschläge wurden in Rente geschickt. Jetzt gibt es billige braune, die offenbar auch selbst gelocht sind, damit sie mit einer Klammer verschlossen werden können.
    Verklebt sind die Umschläge bei Lieferung ebenfalls nicht mehr.


    Klingt sehr sicher, oder?:D



    Allerdings fand ich diese "wer den Umschlag unbefugt öffnet, möge vom Blitz getroffen werden;) " - Aufkleber schon immer lustig und sinnlos. Immerhin wurde man dadurch erst darauf aufmerksam gemacht, dass da etwas im Umschlag steckt, was Geld kostet.



    Gruß
    Chris

    Vor ein paar Tagen habe ich mir so ein Ding mitbestellt und bin überrascht davon.
    Sooo schlecht ist der Pearl-Flitzer eigentlich gar nicht.


    Das Getriebe ist etwas hakeliger, als das der Originalen, aber für Einsteiger eine Kaufempfehlung. Die Miniflitzer der Mitbewerber für 10-20€ sind auch nicht besser.
    Positiv würde ich bewerten, dass das Auto nicht über die Fernbedienung, sondern eine zusätzliche Ladestation aufgeladen wird. So kann man den Energieverbrauch wenigstens trennen bzw. muß nicht noch brauchbare Batterien, die zum Laden des Autos zu schwach sind, aber für die Fernbedienung noch ausreichen, wegwerfen.


    Insofern: Kaufbefehl!:D



    Ob bei Unterschreiten des Mindestbestellwerts tatsächlich der Zuschlag verlangt wird, ist darüber hinaus fraglich. Ich musste nie den Mindermengenzuschlag bezahlen.
    Allerdings bin ich Stammkunde und habe vermutlich Narrenfreiheit:rolleyes: ;)


    Gruß
    Chris

    Grundsätzlich liegen die Rechte an den Bildern entweder beim Fotografen oder beim Motiv. Das kommt natrülich ganz darauf an, was vereinbart wurde, o etwas vereinbart wurde usw.


    Wenn du jetzt natürlich in einer geschlossenen Veranstaltung unbefugt Fotos gemacht hast, sollte deine erste Überlegung sein, ob es wirklich die beste Idee ist, diese Bilder zu veröffentlichen.
    Das kann sich ggf. zum Problem entwickeln, wobei deine Beschreibung darauf hindeutet, dass es kein Problem ist.



    Dein eigentliches Problem wird sich nicht so leicht lösen lassen, denn wenn man dem Gegenüber sein Problem mitteilt, aber auf keine Einsicht stößt, gibt es wenig, was man tun kann.
    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, den Seitenbetreiber/ Webspaceanbieter o.ä. über die Rechtsverletzung zu informieren und zu bitten, die entsprechenden Bilder zu entfernen.
    Normalerweise sollten die auch daran interessiert sein, dass nichts auf ihren Servern gespeichert ist, was Rechte anderer verletzt.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Helge


    edit: DaFunk war schneller.



    Schnief Dass ich das noch erleben darf. Sonst muß ich immer ein Edit schreiben...:D


    Edit: :rolleyes: ;)

    Zitat

    DaFunk, bist du nicht Jurist? Wie wäre es mal mit einer einstweiligen Verfügung gegen Sat.1?


    So schimpft man mich, ja.
    Gute Idee, werde ich gleich nach der einstw. Verfügung gegen RTL erledigen. Irgendjemand muß doch Dieter Bohlen aus DSDS schmeißen:D


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Wer hier nicht alles Harald Schmidt guckt! ...


    Wo du Recht hast...;)
    Das einzige echte Vergnügen am Tag



    Zum "Bericht":
    - Bluejacking für perönlichkeitsgestörte Freaks
    - Klingt nach Blödsinn, ist es auch
    - neuer Spaß für Jugendliche
    - anzügliche Nachrichten


    Stimmt irgendwie.
    Ich habe einmal versucht zu bluejacken, bin selbstverständlich ein junger Freak mit erheblicher Persönlichkeitsstörung, der nichts besseres als den Blödsinn zu tun hat, anzügliche Nachrichten zu verschicken:rolleyes: .
    Hat es eigentlich schon einmal jemand geschafft, mehr Klischees in einen einzigen Bericht zu packen? Fast unmöglich, denke ich.

    Falls jetzt noch jemand wach ist:


    In "Die Nacht" auf Sat 1 kommt gleich ein Einspieler über bluejacking.
    "Wer beim Telefonieren nicht aufpasst, wird gebluejacked", war die Ankündigung.
    Mal sehen, was die zu erzählen haben.
    Ihr habt noch ungefähr 5-10 Minuten:rolleyes: .


    ´sch gugge:D




    Gruß
    Chris

    DAS empfinde ich nun als wirklich dreist.
    Auf der Webseite wurde schließlich ein *persönliches* Angebot gemacht, in dem der Handypreis, sowie eine Gutschrift von 200€ angegeben wurde. Dieser Vertrag wurde geschlossen und besteht spätestens seit Auslieferung. Ab dem Zeitpunkt, als E-Plus den Irrtum bemerkte (was nach Angaben der Hotline jener Sonntag war, an dem das Angebot gemacht wurde) hatte E-Plus ein Anfechtungsrecht. Nach 10 Tagen war dieses verfristet, sodass der Vertrag nun besteht. Wenn Eplus sich nicht daran hält, bricht Eplus einen bestehenden Vertrag.


    Wenn Eplus das früher erzählt hätte, hätte ich Verständnis gehabt, jetzt fehlt mir das nötige Verständnis aber...
    Ich werde nun auch einmal die Hotline bemühen und eine schnelle Klärung verlangen.


    Gruß
    Chris