Re: Juristen vor!
Zitat
Original geschrieben von bimmelbommel
Juristen vor!
Gibt es nicht einen Grundsatz, dassm man die Kosten so gering wie möglich halten muss? Reicht es nicht, dem Betreiber eine Aufforderung per Sackpost zu schicken, ohne dass gleich Rechtsanwälte eingeschaltet werden?!?
Naja, im Sinne einer Schadensbegrenzungspflicht sicherlich, aber ob das hier zieht?
Sinn dieser Pflicht ist es ja nur, dass ich mich nicht zurücklehne, wenn ich weiß dass mir jemand den Schaden ersetzen muß und dadurch den Schaden selbst vergrößere.
Hier liegt der Fall aber anders, denn durch die Abmahnung wird ein Rechtsstreit erspart und ist damit die billigere Lösung.
Mehr zur Abmahnung gibt es hier .
Allerdings ist es auch nicht so einfach einen Betreiber wegen einer Verletzung dranzukriegen.
Carsten könnte z.B. nicht allein dadurch, dass ein rachsüchtiger User rechtsverletzende Links setzt, bereits Abgemahnt werden. Natürlich besteht eine Rechtsverletzung. Diese geht ber zunächst vom User aus, der Betreiber ist in diesem Stadium nicht verantwortlich. Anders sieht es aus, wenn der Betreiber seine Aufsichtspflichten verletzt, oder gar Kenntnis von der Verletzung hat und sie toleriert oder durch selbst gesetzten Link verursacht. Dann geht die Rechtsverletzung natürlich in seinen Zustädigkeitsbereich über. Hierzu empfehle ich die Lektüre des TDG.
Zu Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen:
Zunächst wird nicht alles geschützt, was irgendjemand für schützenswert hält. Besteht etwa ein Freihaltebedürfnis, kann der gewünschte Begriff nicht geschützt werden. Beispiel: Handygames (wurde auch hier im Forum besprochen).
Es wird auch nicht das große T aus dem Alphabet gestrichen, allerdings die Verwendung als Marke und in der Farbe magenta könnte ein Problem sein.
Man muss sich eben überlegen, ob das Merkmal z.B. Unterscheidungskraft besitzt. Das wurde hier dadurch zum Ausdruck gebracht, was AdministratorDr geschrieben hat.
Zitat
Die Telekom, und auch andere Firmen dulden das so lange, bis die Firma/das Unternehmen/Produkt zu bekannt ist - dann schlagen sie zu !
Denn durch diese längere Verwendung erlangt auch ein gewöhnlicher Buchstabe in der Farbe magenta so viel Unterscheidungskaft, dass er zur Individualisierung geeignet ist.
Weiterhin wird überlegt, ob Verwechslungsgefahr besteht.
Das kann darin begründet sein, dass man glauben muss, dass die Unternehmen identisch sind oder dass man zumindest an eine Lizenz o.ä. glaubt.
Weitere Merkmale bei Namen:
Zeichenähnlichkeit
Branchennähe
Kennzeichnungskraft (magentafarbenes T z.B. sehr hoch)
In Bezug auf Branchennähe wäre folgendes als Beispiel anzuführen:
(fiktives Beispiel)
amazon.de bekommt Konkurrenz von einem Buchladen amazonas.de
Das dürfte ein Problem werden.
amazon.de bekommt "Konkurrenz" von einer Seite über den Regenwald amazonas.de
Sollte kein Problem sein.
Abmahnungen an sich sind also nicht das Problem.
Leider neigen einige Juristen dazu, Abmahnwellen in Gang zu setzen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt.
In diesem Fall hat jedoch der Betreiber den Link gesetzt und sollte als Betreiber einer Fachseite eigentlich so weit darüber Bescheid wissen.
Deswegen in diesem Fall: Selbst schuld.
Gruß
Chris