Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    (denn den gesamten Stoff kann man - wenn man nicht gerade DaFunk heißt :D - keinesfalls beherrschen).


    Mein Wissen ist groß, mein Nichtwissen gewaltig:D ;)
    Aber mit einigen Minuten Einlesen kann man schon einiges bewirken.



    Die Durchfallquote von 30-35 % kommt hin.
    Wenn ich da an meinen großen Schein Ö-Recht denke.... Wir hatten eine Durchfallquote von 80 %, als ich ihn gemacht habe:rolleyes:

    Was genau hast du denn vor?


    Geht es dir vielleicht nur um die Anzeige auf dem Monitor?
    Dann könntest du den Cube über eine sog. VGA-Box an den Monitor anschließen.


    Bei den VGA-Boxen musst du einfach die Stecker statt an den Scart-Adapter an die VGA-Box und diese an den Monitor stöpseln und es sollte losgehen können.
    Schau mal [URL=http://www2.t-games.t-online.de/dyn/zone/game/news/ar/ar-news-2003-03-19-nr02-vgabox,iID=2343828,frame=cont.html]hier[/URL], vielleicht ist das ja was für dich.:)


    Gruß
    Chris

    Auch wenn es nicht meine Art ist, kommt das dennoch aus tiefstem Herzen:
    Scheiße!:(


    Seit einem halben Jahr surfe ich inzwischen per analoger Flat, weil Enie und Robert T-Online noch immer kein DSL in dieses Kaff gebracht haben.
    Und jetzt ist Schluß.


    Für mein Konto ist diese Nachricht jedenfalls ein sehr schwerer Schlag.
    Ich fürchte auch, dass ich auf TT wieder weniger aktiv sein werde, weil ich wieder an die Kosten denken muß.


    Aber etwas gutes hat die Sache auch.
    AOL tut nicht mit meinem Bluetooth-Modem und ich wollte eben schon einen Thread aufmachen, um mich zu erkundigen, wie ich das hinbekomme:D ;) .
    Das ist dann wohl nicht mehr nötig...


    Tschüß AOL
    Chris


    Edit: Wie ich eben sehe, ist die Benachrichtigung an die Kunden per E-Mail eingetroffen. Die Flatrate endet zum 23.6.2003, der Tarif wird in den AOL Top-Tarif umgestellt. In diesem Tarif fallen für 30 Stunden surfen 21,60€ an. Also eine lächerliche Stunde pro Tag:( .

    Also wenn es diese Geräte wirklich gibt und sie auch zu diesem Preis abzugeben sind, klingt das mindestens nach einem LKW, der eine Vollbremsung gemacht hat:rolleyes:


    Oder der Verkäufer hat in einem der O2-Shops eingeklaut:D


    Jedenfalls glaube ich nicht, dass da alles mit rechten Dingen zugeht.
    Wenn man so ein Geschäft macht, sollte man auf alle Fälle einkalkulieren, dass das Geld weg sein könnte und eine Anzeige wg. Hehlereiauf die Beteiligten zukommt. Es muß nicht passieren, kann aber.
    Also Vorsicht!


    Gruß
    Chris

    Hallo, willkommen bei TT:)!


    Leider wird dir auf der Suche nach Roms hier niemand helfen können, da die Seiten, die diese anbieten illegal sind. Links auf diese Seiten würden gegen die Nutzungsbedingungen des Forums verstoßen und zur Sperrung führen.


    Ich hoffe du hast Verständnis dafür.
    Trotzdem noch viel Spaß bei TT.:)


    Gruß
    Chris


    Edit: @ maxceem: :D ;)

    Re: Inkasso-Forderungen zu hoch!



    Zuerst einmal wäre interessant, die wievielte Mahnung du vor dir hast.
    Denn über den Verzugsschaden brauchen wir erst ab der zweiten Mahnung nachdenken.


    Wenn du aber schon bei der zweiten Mahnung angekommen bist, dann hast du ein Problem. Denn ab der zweiten Mahnung sind eben die Schäden, die drch den Verzug entstehen zu ersetzen.
    Dazu gehören z.B. Portikosten, Verzugszinsen, aber auch die Kosten für die mit der Mahnung beauftragten.
    Um also von deiner Liste auszugehen:
    Die Hauptforderung ist klar, vorgerichtliche Mahnauslagen werden wohl Portokosten usw. sein, Inkassovergütung ist klar.
    Das einzige, worunter ich mir gerade nichts vorstellen kann, sind die Auslagen gem. §670 BGB. Kann aber auch an einem nächtlichen:gpaul: liegen.


    Deswegen komme ich zur folgenden Einschätzung (ohne Gewähr):
    1. Ja
    3. Ja
    4. Da könntest du allerdings Recht haben. Dennoch kein Grund aufzuatmen. Eine zu kurze Frist, setzt eine angemessene in Gang. Wie lange die angemessene Frist ist, kann ich dir so nicht sagen.


    Es wäre also besser, wenn du bezahlen würdest.
    Ob sich das Inkassounternehmen auf den Beweis von Zahlungswilligkeit einlässt, weiß ich nicht. Es kann ja sein, dass die auch die harte Tour wollen und eben am Ende die Zwangsvollstreckung herbeiführen wollen.
    Ruf doch mal an und frage nach, ob sich noch was machen lässt.
    Sowohl an der Gesamtsumme, als auch mit dem Zahlungstermin.


    Zitat

    Kosten für ein Inkassounternehmen
    Inkassounternehmen kaufen Forderungen im Paket zu einem Teil ihres Wertes auf (in der Regel für 5% des Wertes und weniger), um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Der Betrag, der für die Forderungen von dem Inkassounternehmen gezahlt wird, richtet sich danach, welche Chancen sich das Unternehmen ausrechnet, die Forderungen bei den Schuldnern zu liquidieren. Erfahrungsgemäß sind die Beträge, die Inkassounternehmen für die Übernahme von Forderungen zu zahlen bereit sind, eher gering, da die Unternehmen das Risiko übernehmen, dass Schuldnern zahlungsunfähig sind und die Inkassounternehmen zudem einen eigenen Gewinn mit der Forderungseintreibung erzielen wollen.


    Quelle


    Gruß
    Chris

    Klingt nach einem Fall für mich:D


    Wo du gerade von tödlicher Langeweile sprichst:rolleyes: .


    Jura ist auch nicht immer ein Feuerwerk der Unterhaltung. Eigentlich eher selten. Die Vorlesungen können relativ anstrengend bzw. trocken sein.
    Am besten wäre, wenn du dich vielleicht mal in eine Vorlesung zum öffentlichen Recht setzt. Wenn du die überstehst, kannst du dich beglückwünschen.;)


    Das Studium an sich ist schon recht anspruchsvoll.
    Zu den Ansprüchen kann man an sich gar nicht so viel sagen. Man sollte eben zu bestimmten Zeiten den Stoff beherrschen.
    Mit reiner Lernerei ist es nicht unbedingt getan. Es gibt Fächer, in denen man einiges zu lernen hat. Z.B. im Strafrecht muß man Definitionen lernen, da man diese in der Klausur einfach so wiedergeben sollte.
    Genauso muß man bestimmte notwendige Abgrenzungen zwischen z.B. Diebstahl und Gebrauchsanmaßung lernen.
    Man muß in der Lage sein, diese Dinge ohne Zeitaufwand direkt abrufen zu können.
    Überhaupt ist die strafrechtliche Klausur ein Kampf gegen die Zeit. Wer da noch mit Wissenslücken kämpft, wird scheitern. Das klappt meist nicht einmal im Grundkurs.


    Genauso muß man die Aufbauschemata lernen, also die Prüfungsreihenfolge der jeweiligen Punkte. So ist z.B. das öffentliche Recht sehr schematisch, das Zivilrecht dagegen eher etwas konfus:D . Im Zivilrecht hat man eher einen groben Aufbau zu befolgen.


    Ziel des Studiums ist eigentlich, dass man die Gesetzeszusammenhänge versteht und sich in einem unbekannten Gesetzestext zurechtfindet.


    Aber eines muß ich dir definitiv sagen:
    Das, was den Schülern als Wirtschaft und Recht präsentiert wurde, ist ein Witz. Der erste Professor, den ich hatte, hat uns mit den Worten begrüßt: "Der eine oder ander weiß sicher noch etwas aus Wirtschaft und Recht. Vergessen sie das schnell wieder."
    Es stimmte tatsächlich, die Lehrer erzählen viel Unsinn. Mein früherer Lehrer war sogar relativ gut, leider reichte der Wissensvorsprung durch die gute Schulausbildung gerade mal eine Woche. Wohlgemerkt das Ergebnis von 4 (ich glaube es sind vier Jahre:confused: ) Jahren Wirtschaft und Recht.


    Und zum Schluß etwas zu den Klausuren:
    Die Klausuren in den Grundkursen sind relativ leicht zu schaffen, auch wenn es seit einiger Zeit die Zwischenprüfungen gibt. Das bedeutet, dass man inzwischen eine bestimmte Klausur bestehen muß (Zwischenprüfungsklausur), weil man ansonsten den Kurs wiederholen muß. Früher war es noch so, dass man irgendeine Klausur von 4-5 bestehen musste. Insofern also eine deutliche Verschärfung.
    Wenn man sich dann an die großen Scheine heranwagt, wird es wirklich lustig. Mir ist mehrmals passiert, dass ich bereits Klausuren zu einem Thema schreiben musste, obwohl die zugehörige Vorlesung noch nicht gegeben wurde. Hat mir aber nicht geschadet:D , ist trotzdem nicht soooo schwer.


    Ich hoffe, dir hilft das etwas.
    Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.


    Gruß
    Chris


    Edit: Du kannst dir ja auch mal auf http://www.hausarbeiten.de anschauen, welche Themen man zu bearbeiten hat und ob dich diese Bereiche überhaupt ansprechen. Außerdem könnte http://www.jurawelt.com etwas für dich sein.


    Ich weiß ja nicht, welchen Artikel du gelesen hast, aber ich halte das für Unsinn.


    Einfache Begründung:
    Der Händler ist gem. § 312e I Nr. 3 BGB dazu verpflichtet, den Zugang der Bestellung auf elektronischem Wege zu bestätigen.
    Das passiert durch besagte Bestätigungsmail.


    Würde man nun davon ausgehen, dass diese Bestätigungsmail zugleich auch Annahme des Vertrages wäre, wären ab sofort die Händler dazu verpflichtet, sämtliche eingehende Bestellungen auch anzunehmen:rolleyes: ;)


    Aber selbst wenn man von dem absurden Fall des wirksamen Vertrages ausgeht, könnte der Händler noch anfechten und die Sache wäre trotzdem erledigt.


    Es bleibt dabei, dass der Vertrag mit der Zugangsbestätigung nicht geschlossen wurde.


    Gruß
    Chris
    (Sorry, dass ich nochmal rechtlich werde, aber ich muß schließlich meine Ansicht verteidigen:D)

    Die Mail ist lediglich die nach den Fernabsatzvorschriften geforderte Auftragsbestätigung, im Sinne einer Eingangsbestätigung mit Wiederholung der Daten zur Kontrolle.


    Du kannst aus dieser Bestätigung nichts ableiten, insbes. ist der Vertrag durch diese Auftragsbestätigung noch nicht geschlossen.
    Auftragsbestätigung nicht gleichbedeutend mit Annahme des Antrages auf Vertragsschluß.


    Ich würde mir aber weiter keine Sorgen machen.
    Die beiden Anträge sind insofern als verbunden anzusehen, dass der Shop nicht einfach den Mobilfunkvertrag schalten kann, wenn er die Geräte nicht verkaufen will.


    Gruß
    Chris

    Auch wenn diese Meldung in der Form ein Hoax war, habe ich mir folgendes überlegt:


    Bei einigen Vorwahlen kann der Betreiber selbst bestimmen, welche Gebühren anfallen sollen und in welcher Taktung abgerechnet werden soll.


    Wenn man jetzt so eine Nummer im Handydisplay anzeigen ließe und dann z.B. eine 60 *Minuten*-Taktung für diese Nummer eingerichtet hätte, wäre das doch im Ergebnis eine solche Fangnummer. Man könnte zwar die Verbindung kappen, das würde aber nichts nutzen, da ja der erste Takt, also die ersten 60 Minuten, voll abgerechnet würde.


    So weit mein Gedankenspiel.
    Mir stellt sich aber jetzt die Frage, ob dieses Gedankenspiel sich in die Realität umsetzen ließe (z.B. mit Vorwahl 0137), wenn man von einer Verbindung vom Handy ausgeht.
    In diesem Fall wäre es sicher nur eine Frage der Zeit, bis das umgesetzt wird und der Hoax bittere Realität wird.


    Gruß
    Chris