Beiträge von Paraglider

    Zur Zeit hab ich als Mainboard ein Asrock K7VM2 und als Speicher hab ich 2x 256 MB DDR-RAM.


    Als CPU-Lüfter hab ich ein Arctic Cooling Copper Silent, zudem noch vorne und hinten jeweils 1x 12dB Lüfter von Papst, 1 Enerman Netzteil mit 1x 12 dB von Papst und 1x 92mm von Papst.


    Wenn du noch mehr angaben brauchst frag mich einfach! :D

    Zitat

    Original geschrieben von kunterbund1503
    Zählst du dich dazu?:D


    Scherz bei Seite. Was heisst ich muss beweisen das da ein Handy drin war. Ich glaube Herr K....muss erstmal beweisen das eins drin war.
    Ich habe 7 Zeugen. Alle 7 können beweisen das nichts drin war. Meine ganze Abteilung steht stramm hinter mir:D


    Ich zähle mich bestimmt nicht dazu! :rolleyes:


    Stimmt er sollte es natürlich auch erstmal beweisen müssen, daran hab ich in dem Moment gar nicht gedacht.


    Naja, wenn du wirklich 7 Zeugen hast, hast du natürlich von der Beweislage her schonmal gute Karten. :D

    Wenns wirklich versichert war könnte es schon sein, dass du dein Geld wieder bekommen könntest.


    Allerdings denke ich wirst du irgendwie beweisen müssen, dass du das Handy nicht einfach rausgenommen hast und nur behauptest es wäre keins dringewesen.


    (Ich denke mal sowas haben schon einige versucht :D)


    Auf jeden Fall würde ich die Verpackung aufheben und zwar nicht nur die des handys sondern aus das eigentliche Paket, aber ich denke mal das versteht sich von selbst.

    Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Reicht es denn ,wenn mann bei seiner auktion reinschreibt :"ohne Garantie und ohne Rücknahme " ?


    Klingt für mich aber nicht sehr vertrauenserweckend, wenn ich einen solchen Satz unter einer Auktion lesen würde!


    Man sollte das ganze schon etwas besser umschreiben und eventuell eine 10-tägige Funktionsgarantie geben. (je nach ermessen)


    Bei mir wird vorraussichtlich folgendes unter einer Auktion stehen:


    Hinweis:
    Es handelt sich bei meiner Auktion ausschließlich um einen Privatverkauf eines gebrauchten Artikels ohne Garantie und jeglicher Gewährleistung (bedeutet Ausschluss des EU Gewährleistungsrechtes vom 01.01.2002, nach dem auch Privatverkäufer zu einer 2-jährigen Gewährleistung ihrer angebotenen Ware verpflichtet sind, diese aber im Gegensatz zu Gewerbetreibenden im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Käufer ausschließen dürfen). Mit einem Gebot/Kauf erklärt sich der Bieter/Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden.


    Ich gewähre eine 10-tägige Funktionsgarantie und sichere zu, daß das Gerät einwandfrei Funktioniert!


    Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform


    Vielen Dank für Ihr Verständnis!