Beiträge von pallmall

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    Original geschrieben von Mundi
    "sie hätte nichts von der arbeit" ist einfach nur daneben.


    Dann sag das mal der deutschen Bank, der Telekom, der Post und allen anderen, die Arbeitsplätze streichen, weil sie nix davon haben.


    Gleiches Recht für alle-wenn es sich für den Arbeitgeber nicht lohnt, dann wird nix gesagt. Aber wenns sich für den Arbeitnehmer nicht lohnt, dann soll das Gleiche auf einmal "daneben" sein?

    Möglicherweise würde dir bei Bezug einer eigenen Wohnung Wohngeld zustehen, aber wie bei allem anderen kommt es auf die Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern an. Am Ende bliebe dir dann nur der Klageweg via Rechtsanwalt, ob du den beschreiten willst, ist eine persönliche Entscheidung. Im Recht wärest du auf jedenfall. Auf der anderen Seite haben die unterhaltspflichtigen Eltern auch Rechte und wenn die sagen "Sohn kann bei uns wohnen", dann sind sie rechtlich nicht verpflichtet, eine Wohnung für dich zu finanzieren...


    Andere Schreiber habens ja schon gesagt, du musst wohl oder übel dein Finanzproblem angehen. Eigene Wohnung und Auto und der andere Schmonzes ist bei deinen Verhältnissen nicht möglich. Eine eigene Wohnung in Arbeitsplatznähe, kein Auto aber ÖPNV und ein anderer Handyvertrag allerdings schon. Wenn du für dein Auto und dein Handy leben willst, dann muss eben alles beim alten bleiben...

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    - Wohngeld bei einer eigenen Wohnung


    Die eigene Wohnung wird sie da unter 25 nicht bekommen. Zumal die Familienverhältnisse alles andere als zerrüttet zu nennen sind. Mutter arbeitet, Sohn macht Ausbildung, Tochter besucht regelmäßig die Schule---da ist auf den ersten Blick nix zu machen.


    Wenn ein Psychologe eingeschaltet ist/wurde, dann kann der am Besten die Situation beurteilen und würde sicherlich das Notwendige für einen Auszug auch durchsetzen können.


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    - Schüler-BaföG


    Das ist alles nur Kosmetik. Sie ist derzeit im ALG2-Bezug, wenn Bafög zustehen würde, dann wäre das schon längst in die Wege geleitet worden. Die Arge zahlt immer als Letzte.


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    - Leistungsberechtigt bei Kindergeld sind die Eltern, nicht die Kinder!


    Bis zur Volljährigkeit des Kindes, danach nicht mehr. Ausserdem sind auch vorher die Eltern nicht leistungsberechtigt, auch da ist das Kindergeld voll für das Kind zu verwenden und nicht zu hundert Prozent für etwaige Wohnungsmieten oder dergleichen.


    Die Tochter kann einen Antrag stellen, dass ihr das Kindergeld direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen wird. Das ist kein Problem, nur ein bissl Schreibarbeit. Allerdings wird das für Probleme Sorgen, da die Mutter ja mit dem Kindergeld haushaltet...


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    Mein Tipp: Ab zum Jugendamt und versuchen, das familiäre Verhältnis von einem Sozialarbeiter kitten zu lassen. Ist nämlich garantiert die beste Lösung für alle Seiten . Einfach ausziehen ist nämlich nichts weiter als "flüchten" und nur selten zu empfehlen. Und jetzt bitte nicht sagen, das Verhältnis wär völlig zerüttelt: Es geht nämlich immer was...


    Das Mädl ist 18, da wäre ein Auszug keine Flucht, sondern altersgemäßes Verhalten. Und ob das, was da immer noch geht überhaupt genug ist, ist die entscheidendere Frage. Das es irgendwie geht, sieht man daran, dass die Kinder nicht verhungert sind und offenbar einigermaßen geregelte Lebensläufe haben. Das das auf Dauer gut ist, ist damit noch lange nicht gesagt.


    Und es ist auch nicht jedermanns Traum, bis Mitte 20 bei Muttern kaserniert zu sein. Insofern wäre ein Anwalt für Sozialrecht eher angeraten, als ein Sozialarbeiter. Letzterer kann an den Familienverhältnissen auch dann arbeiten, wenn die nicht alle aufeinander hocken, oftmals sogar viel besser...

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    Original geschrieben von leibi111
    Angebot und Annahme sind doch nicht von AGB abhängig. Man kann sogar Verträge ganz ohne AGB schließen. Von der Kenntnis oder Unkenntnis der AGB hängt also das Zustandekommen eines KV nicht ab. Kann der Kunde keine Einsicht gewinnen, gelten eben (nur) die AGB nicht, den KV tangiert das nicht.


    Ja, ist richtig. Aber der Fragesteller will ja anscheinend seinen AGB Gültigkeit verschaffen und basierend auf diesen das Geschäft abwickeln. Das er auch komplett ohne handeln kann, ist klar. Macht er wahrscheinlich auch schon ewig so, ohne es zu merken...Und ich meinte mit Annahme die Annahme der AGB, war etwas missverständlich.


    Moment, so genau kann man das nicht sagen. Fakt ist jedenfalls, das die Mietkosten für sich alleine stehen und gezahlt werden-da muss nix mehr geteilt und verrechnet werden. Die jeweiligen Regelsätze sind unterschiedlich, die Mutter wird als Haushaltsvorstand 347€ kriegen, die Tochter irgendwas um die 240€ und dem armen Azubi wird vermutlich noch was abgezogen etc.. Kann auch sein, das sich da was an den Zahlungen für die Mutter verringert, wenn der Azubi zu viel verdient.


    Nun kanns ja sein, dass die Familie alle Einnahmen zusammen schmeißt und durch drei teilt, was ja ne persönliche Entscheidung wäre. Aber die Miete muss aus der privaten Rechnung raus, denn die ist voll durchs Amt getragen und wird ja nicht doppelt bezahlt.

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    Original geschrieben von Flash_Prince
    Könnte A nicht normal arbeiten gehen? Natürlich würde Sie bei normaler Bezahlung kein ALG II mehr bekommen, aber das wäre doch kein Nachteil oder?


    Warum sollte sie das tun? Sie ist Schülerin und hätte wie du selbst sagst, absolut garnix davon. Die soll ihren Abschluß machen, mehr wird auch von der Mehrzahl aller anderen Schüler in diesem Land nicht verlangt. Warum gehst du nicht zusätzlich arbeiten und schickst ihr das Geld? Du hättest nix davon und sie nicht mehr ALG2, aber das wäre doch kein Nachteil, oder?

    Re: Unterhalt, ALG II, Eigene Wohnung für 18-jährige...


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    Original geschrieben von Skynt
    A bekommt insgesamt ALG II und Kindergeldvon ihrer Mutter, zusammen rund 460 €, von denen sie jedoch 230 € an ihre Mutter C zurückzahlen muss (Miete für ihr Zimmer, Strom, Wasser usw.)


    Da stimmt dann aber vorne und hinten etwas nicht bei der Story. Nach Abzug des Kindergeldes hat die Person eindeutig zu viel ALG2, das nur mal am Rande.


    Einen Abzug wegen Miete kann es nicht geben, denn die Miete wird vom Amt komplett gezahlt-zieht die Mutter ihrer Tochter/Sohn etwas vom Regelsatz für Miete und Co. ab, dann ist das strafbar-an Stelle der Tochter/Sohn diesen Sachverhalt dem Amt schildern, dann kommt sie aus der Bedarfsgemeinschaft auch eher raus.


    Aber vorher erstmal die konkreten Zahlen herausfinden, da kann etwas wie gesagt nicht stimmen...Wahrscheinlich ist das Geld nicht für die Miete, sondern für Verpflegung. Dann stimmt der Abzug so einigermaßen.

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    Original geschrieben von Frank
    Die AGB ist einsehbar. Man muss nur bei uns vorbeikommen oder auf unserer Homepage nachsehen. Auch faxen wir diese gerne zu. Wenn sie einer will. Aber nach 30 Jahren hat bisher noch kein Kunde nach den AGB gefragt.


    Der Kunde kann gerne vor Unterschrift oder vor Betankung die AGB durchlesen da diese ja auf dem Lieferschein gedruckt sind.


    Wenn vor dem Unterschriftsfeld gut leserlich steht, das die AGBs anerkannt werden und ebenso dabei steht, wo diese einsehbar sind bzw. der Kunde darauf hingewiesen wird, das sie dort draufstehen...dann sind sie bei Unterschrift akzeptiert.


    Fragt der Kunde nicht nach, sind sie auch nicht akzeptiert, weil es durch schweigen keine Akzeptanz der AGB gibt. Als Kunde würde ich auch nicht nach AGB fragen, die sind nämlich für den Händler relevant, weil der will ja zu den und den Konditionen handeln...


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    Da ist dann die Frage, wann genau der KV geschlossen wird. Sind Angebot und Annahme schon beim Telefonat ("Ich will x Liter Öl" - "OK, macht y EUR. Kommt morgen") oder (die Annahme) erst bei der/durch die Auslieferung? Ich persönlich tendiere zu ersterer Variante und da würden die AGB dann nicht mit einbezogen. Bin mir bei den Varianten aber nicht ganz sicher... (ist spät und hier ists viel zu heiß )


    Die Annahme beim Telefonat nur dann, wenn er sie vorgelesen bekommt...andernfalls hat er ja keine Einsicht gewinnen können. Jedenfalls beim Verkauf von gewerblich an privat...

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    Original geschrieben von flatty
    Gesuchanzeigen ("Akademiker, xx J., NR sucht in gute Innenstadtlage gepflegte X ZKB bis XXX EUR KM") sind der Hit, ehrlich. Investier die paar Euro und warte ab, was Du für Angebote bekommst. Viele (gute) Wohnungen gehen nur so weg


    Es grüßt
    Flatty, Kaufmann i.d. Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)


    Muss man dann auch nichtrauchender Akademiker sein, oder reicht es, das irgendwann einmal werden zu wollen, wenn man so eine Anzeige schaltet? :top:


    Weil sonst bringt der Tipp den meisten Bürgern mangels akademischem Titel ja nüscht...