Beiträge von pallmall

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    Original geschrieben von leibi111
    Vom Telefon höre ich nun zum ersten Mal. Dort reicht nach § 305 II BGB der ausdrückliche Hinweis auf die AGB aus.


    Na, ganz so einfach ist es abern auch wieder nicht. Theoretisch darf er ja dann den Kunden nicht beliefern, wenn dieser keine Einsicht in die AGB genommen hat. Sofern nicht per Internet einsehbar, also nur im Ladenlokal---dann ist das Geschäft auf wackeligen Füssen, wenn der Kunde nicht ins Ladenlokal kommt, weil wir hier übliche Praxis ist, das telefonisch geordert wird. Wo die Schwierigkeit ist, dem Kunden vor Herausgabe der Fässer bzw. Vollpumpen der Tanks die AGB in Schriftform zu übergeben, wird nicht klar. Zeit genug diese vorab per Post zu verschicken wäre auch noch und so weiter...


    Das ein Hinweis erfolgt bedeutet nicht, das der Vertragspartner durch Schweigen (weil nicht gesehen oder nicht anschauen) die AGB anerkennt. Bei telefonischen Geschäften schonmal garnicht.

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    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das Teil braucht Strom und muß gewartet werden. Das kann er als reale, und belegbare Betriebskosten dem Mieter weiter geben, wenn er das im Mietvertrag vereinbart hat.


    Ob es möglich ist, diese Betriebskosten sozusagen pauschal und geschätzt abzurechnen, weiß ich nicht. Wäre mir aber neu.


    Aber sicherlich nicht in Höhe von 6€ monatlich-und weiter geben kann er nur, was auch belegbar ist. Da es sich hierbei wohl nur um eine Untervermietung im eigenen Haushalt des Vermieters handelt, kann das somit anteilig nur ein paar Cent sein. Das ist schließlich kein reines Mietobjekt, sondern nur eine Untervermietung.

    Ich weiß nur, das im Falle von Kabelanschlüßen nicht gezahlt werden muss, wenn es sich um preisgebunden Wohnraum handelt (also Sozialbau etc.).


    Bei Sattelitenanlagen ist es denke ich nochmal etwas anders...Ich könnte mir vorstellen, dass der Mieter in der Tat nicht zahlen muss, weil es ja im Grunde nur ein Kabel ist, das in die Räume verlegt wird-daraus pauschale Kosten in der Höhe abzuleiten, wird schwierig...es entstehen ja keine laufenden Kosten dadurch, dass der Mieter kein Satfernsehen guckt etc..

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    Original geschrieben von rasputin
    Also die Filialen von MC Donalds, die ich regelmäßig aufsuche, können sich offensichtlich trotz des Rauchverbots nicht über mangelnde Kundschaft beschweren - sie sind nämlich (auch abends) gut gefüllt; meistens sogar so voll dass ich keinen Platz mehr bekomme.


    McDonalds war und ist ja auch keine Kneipe oder Restaurant. Selbst Raucher rauchen da nicht gerne, weils auch garnicht zur schnelllebigen Atmosphäre passt-ich zumindest mochte da noch nie rauchen und halte mich da auch nicht lange auf. Die Luft ist bei McDonalds auch ganz ohne Rauch nicht besonders dolle.

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    Original geschrieben von KX250
    Solltest du aber machen - amazon erstatte mir bisher bei vielleicht 10 Rücksendungen unter 40€ Warenwert immer das Porto. 2-3 mal hatten es sie es vergessen und es dann auf eine kurze Mail hin ohne wenn-und-aber gutgeschrieben (ich weiß ich hab keinen Anspruch drauf, finds aber sehr nett von amazon).


    Hast Recht, habe mich noch mal schriftlich an Amazon gewandt, weil in der Mail was von Auszahlung stand, aber nur der Artikel ausgezahlt wurde. Hab einen Tag später ne Mail erhalten, das sie sich entschuldigen und selbstverständlich die Versandkosten erstatten.

    Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?


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    Original geschrieben von brasax
    War letzte Woche im Urlaub, somit sind die 2 Wochen nun rum.


    Gibt es eine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten oder Recht auf Nachbesserung? Schließlich wurden in dem Shop falsche technische Angaben gemacht.


    Da du die Sache einfach schleifen lassen hast, gibts nun keine Möglichkeiten mehr.


    Wenn du etwas bekommst, was nicht dem entspricht, was du bestellt hast, dann schickt man es zurück.


    Behalten und dann feilschen, das geht nicht. Die gesetzlichen Fristen verstreichen zu lassen, ist bei allem Respekt dämlich. Urlaub hin oder her, das muss den Händler nun wirklich nicht jucken.

    Ich muss schon sagen, langsam zweifele ich an der allgemeinen Lebenstüchtigkeit in diesem Land...


    Ein gesperrter Telefonanschluss bedeutet doch keinen existenziellen Verlust. Wer auf sein Telefon dermaßen angewiesen ist, dem passiert keine RL und so jemand hat für den Ernstfall auch noch eine weitere Leitung von einem anderen Anbieter.


    Wenn mir ein Anbieter die Leitung sperrt, weil ich eine unrechtmäßige (weil falsche Summe) Lastschrift zurück gebe, dann is mir das so oder so egal--denn so ein Anbieter hat umgehend meine Kündigung im Briefkasten und ich würde dem nicht noch weiteren Umsatz generieren, indem ich ihn weiternutze.


    Das Anbieter die Leitung sperren, wenn eine korrekte Rechnung nicht beglichen wird, finde ich nur richtig. Denn es schützt ja nicht zuletzt auch denjenigen, der da in Verzug kommt. Unseriöse Unternehmen bieten ihren Kunden Wege in die Schuldenfalle, seriöse machen sofort den Hahn dicht.


    Ich bin wahrlich kein Lobbyist der deutschen Wirtschaft und Unternehmen, aber wenn ich eine Leistung ordere, dann habe ich meine Verbindlichkeiten im Blick und deren Zahlung hat dann auch oberste Priorität. Sollte ich durch Schicksalsschläge mein Geld für wichtigeres weil existenzielles (Essen, Wohnung, Arztrechnungen etc.) brauchen, dann ist das was anderes, dann wäre aber der Verlust des Telefonanschlusses nix mehr, was mich noch aufregen kann.


    Ich frag mich auch, ob Leute, denen "unverschuldete" Lastschriftrückgaben passieren, nicht vielleicht über ihre Verhältnisse leben oder ein Problem mit Finanzen generell haben? Ich leiste mir nur noch fixe Kosten, wenn ich sie auch begleichen kann. Alles andere nur Cash!


    Offenbar leben manche nach der Devise "ums Geld kümmer ich mich, wenn ich die Rechnung habe". Vielleicht sollte man das lieber tun, bevor man was kauft oder nutzt.


    Es ist richtig, daß man Leute bei Nichtzahlung nicht sofort den Strom bzw. Wasser abstellt und sie nicht aus der Wohnung wirft. Alles andere bedroht aber nicht Leib und Leben. Zumal es an jeder Ecke Prepaidkarten gibt, die sofortige Erreichbarkeit ermöglichen würden, wenn sie denn gefordert ist.

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    Original geschrieben von senderlisteffm
    Offiziell nicht. Aber praktisch wurden sie mir letztens erst erstattet.


    Naja, bei mir haben sie es nicht gemacht. Als ich vor ein paar Jahren mal was zurück geschickt hatte, haben sies noch erstattet. Rechtslage ist ja klar und mein Artikel unter 40€, insofern spar ich mir ne Mail an den Kundenservice.

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    Original geschrieben von John Locke
    Ich kann hier schon beide Seiten verstehen. Handyhexe könnte schon mal den einen oder anderen informativen Satz mehr dazu schreiben, aber man muß doch net bei solchen Gratisaktionen absolute Perfektion und 120% Service fordern. Auch wenn der Händler paar Euro pro Karte verdienen kann. Irgendwo muß man doch die Relationen sehen.


    Ich kann am Verhalten des Händlers überhaupt nix verstehen.


    Solche Aktionen bringen nicht nur ein paar Euros, sondern wenn mans denn richtig macht allerbeste Mund-zu-Mund-Propaganda und schafft ein Vertrauensverhältnis zu potentiellen Kunden.


    Wer aber Kunden mit völliger Ignoranz und totaler Kommunikationssperre regelrecht "angreift" (denn das ist das Gefühl, das beim Kunden erzeugt wird), der ist wohl nicht auf wirtschaftlichen Erfolg angewiesen.


    Und erwartet werden 100% Service. 120% Service gibts nicht---wer behauptet, er hätte 120% gegeben sagt eigentlich nur, dass er in der Regel 80% leistet. Handyhexe hat hier 0% Service geboten, was gibts daran noch zu loben?