Beiträge von pallmall

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    Original geschrieben von Handyfreak83
    Es geht mir nicht direkt um das aussehen,sondern die Blödheit solcher Kandidaten.
    Wie kann man ernsthaft hoffen eine Chance zu haben,wenn man nichts aber auch nichts kann.
    Es passt weder Aussehen,Ausstrahlung noch Gesang,wer sich dann bei solch einem Casting zu Affen macht,hat es nicht anders verdient...


    Naja, zuerst einmal sollten wir nicht vergessen, daß es überwiegend sehr junge Menschen sind, die dort auflaufen. Weiterhin ist das Schlimme an der Sache, daß natürlich ein Casting vor dem Casting kommt. Und das bei diesem Vorcasting mit Vorsatz Leute rausgepickt werden, die schlecht singen, möglicherweise nicht dem RTL vorschwebenden Schönheitsideal entsprechen und salop gesagt etwas naiv sind. Wobei man denke ich nicht den Anspruch hat, daß da gestandene Nobelpreisträger zum Vorsingen anmaschieren.


    Und um mal bei der Realität zu bleiben, auch beim menschenverachtenden Bohlen passt weder "Aussehen, Ausstrahlung noch Gesang" und da hat es niemand verdient, sich von einem Vollidioten wie dem vor Millionen von Menschen niedermachen zu lassen. Bohlen sieht nun wirklich übertrieben scheisse aus (auch wenns früher mal noch schlimmer war), hat eine ekelhafte Ausstrahlung, sobald er den Mund aufmacht und kann nachweislich nicht einen geraden Ton singen. Selbst seine aufmodolierte Quietschestimme auf den ModernTalking Geräuschverbrechen kriegt der nicht hin, man hat ihn auch nie und nirgends irgendwas selber singen hören, es kam immer vom Band. Und Bohlen weiß, daß er eine Null ist und kann das nur kompensieren, indem er wie der Pocher andere Menschen niedermacht, die sich nicht wehren können.


    Und egal ob die nun singen können oder nicht, die Kandidaten...Es ist keine Rechtfertigung für die zunehmende Unkultur der Häme und des Spotts, die beinahe einziger Inhalt der Unterhaltungsshows geworden ist. Da darf man als Zuschauer etwas mehr erwarten und es ist traurig, wenn du diesen Müll auch noch verteidigst.

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    Original geschrieben von Saheke72
    .. naja so muß man aber mit Sicherheit die 7,50 Euro Lastschriftgebühr zahlen, aber kommt wenigstens so an sein Geld.....


    Was ist mit Auszahlung des KONTOguthabens bei Kündigung ?? Kriegt man das dann wenigstens ?


    Ob und wann man Geld bekommt, kann ich dir im Verlauf der Woche sagen bzw. wenn die sich gemeldet haben.


    Wenn die ne Gebühr von mir haben wollen, kriegen die von mir ein Schreiben in dem steht "die 7,50€ kann ich Ihnen nicht auszahlen, da es sich nicht um Gesprächsguthaben handelt".

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    Sind die nicht verpflichtet Guthaben ( nicht Gesprächsgutschrift ) auszuzahlen ??


    Im Grunde schon, denn es ist ja dein Geld. Allerdings hält es O² mit den Gesetzen ja doch eher seeehr eigenwillig, es wird wahrscheinlich so sein, daß man dir mitteilt, man könne das Guthaben nicht auszahlen, da es sich nicht um Gesprächsguthaben handele...


    War jedenfalls in meinem Fall so, worauf hin ich jetzt gekündigt und die Einzugsermächtigung entzogen habe. Hab im Kündigungsschreiben nochmals um Auszahlung gebeten, wenn die dem nicht folge leisten, dann zieh ich die fragliche Lastschrift zurück und komme eben so an mein Geld.
    Hab die Nase voll von dem verstrahlten Karnevalsverein, die antworten ja nichtmal mehr auf Emails. Werde auch zeitlebens niemandem mehr diesen Saftladen empfehlen.

    Bei uns in Kiel war fast nix los-da hatten wir letzte Woche deutlich mehr Sturm als gestern. Allerdings ohne Medienparanoia, deshalb war gestern trotz wenig Sturm der allgemeine Panikfaktor deutlich stärker. Hier war kaum einer draussen, wie ausgestorben. Tja, der Durchschnittsmensch tut halt, wie ihm geheissen...

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    Original geschrieben von Rodelli
    Die Gebühr der Bank für die Rückbuchung könnte noch strittig sein, auch wenn die Rechtslage klar ist.


    Es bleibt spannend :)


    Nun, die muss ja nur gezahlt werden (an O²-die Bank selber kann keine erheben), wenn du selbst die Rücklastschrift verursachst. Und genau genommen ist o² der Verursacher, denn die ziehen ja Geld ab und weigern sich, dieses zurückzugeben. Wenn die AGB o²s das so nicht aufführen, ist der Passus so oder so nichtig.

    Mir bleibt wohl tatsächlich auch keine andere Möglichkeit mehr, als Kündigung, Entzug der Einzugsermächtigung und Rückbuchung der letzten Abbuchung.


    Offenbar will man die Sache bei O² nach Don Kohleone Art einfach aussitzen, eine Antwort auf meine Mail habe ich jedenfalls nicht erhalten.


    Eigentlich schade, mit ein bischen marktüblicher Seriösität hätte O² mich als Kunden halten können. Das Angebot Genion S Card ist nicht schlecht, aber O² ist nun eindeutig nicht mehr seriös zu nennen und Kundenservice fehlt vollends. Dagegen ist AldiTalk ja ein exklusives Premiumangebot. Vielleicht schreib ich O² mal deren Homepagelink in die Kündigung, damit die sehen, was alles möglich ist

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    Original geschrieben von Saheke72
    Kläre am besten den Fall erstmal ab und wenn die rechnung in Ordnung ist und man Dir Geld zurück erstattet aufs Kundenkonto dann lasse es Dir aufs Girokonto überwiesen.


    Ja aber das ist es doch gerade!


    Ich habe von denen auf meine Beschwerde hin ein Schreiben bekommen, daß sie mir die 25€ wieder gutschreiben.


    Und nun kommt der Hammer: Rücküberweisung aufs Konto geht nicht, weil "das Guthaben nicht als Gesprächsguthaben eingerichtet wurde".


    Mit anderen Worten, die klauen mir Kohle und geben es indirekt zu, sehen sich ausser Stande, einen Überweisungsträger auszufüllen, scvhaffen es aber, Lastschriftaufträge auszufüllen? Ja, wer will den den Schei* glauben? Abgesehen davon ist es mir doch auch völlig egal, als was die die Kohle da einrichten, das tut doch nix zur Sache. Zumal ich es eher verstehen würde, daß sie Gesprächsguthaben nicht auszahlen, das macht ja Sinn. Aber umgekehrt?

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    Original geschrieben von Saheke72
    Ob Du kündigst oder nicht ist denen erstmal egal....


    Die Gebühr werden Sie erheben, immerhin hast Du nicht bezahlt !!


    Blödsinn-natürlich habe ich bezahlt, ich überweise zeitgleich den korrekten Betrag. Da können die Gebühren erheben, wie sie wollen, die zahl ich nicht und muss ich auch nicht.

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    Original geschrieben von Saheke72
    Denke aber dran das dann direkt Rücklastschriftgebühr sowie die Kartensperre berechnet bekommst !!


    Glaube kaum das o2 einen noch anmahnt bevor die Karten gesperrt werden.


    Eine Rücklastschriftgebühr können sie nur dann erheben, wenn dies mangels Deckung geschieht und wenn nicht gezahlt wird-beides ist in meinem Fall nicht der Fall.


    Kartensperre können sie mir auch nicht berechnen, zumal diese dann grundlos erfolgen würde und letztenendes nur O2 selber schadet, da ich ja kombiniert kündige und ein grundgebührfreier Vertrag nur dann nutzt, wenn sie den Kunden auch telefonieren lassen.

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    Original geschrieben von kues
    a) Schon mal unten auf die Rechnung geschaut? ;)
    b) Würde ich das frühestens nach vorherige Ankündigung und schriftlicher Einwendung gegen die Rechnung machen. Bringt sonst nur Ärger- Rücklastschriftgebühr etc pp


    Vielleicht kann jemand mit entsprechender praktischer Erfahrung ja sagen, ob bei einem Rechnungsguthaben und negativer Rechnungssumme, nicht doch eine Auszahlung stattfindet... Spätestens am Ende eines Vertrages müsste ja sowieso eine Auszahlung erfolgen.


    Ich habe schon schriftlich der Rechnung widersprochen, daraufhin reagierte O2 ja mit der "Gutschrift". Ankündigen werde ich alles weitere nur noch per Email, das muss reichen.