Beiträge von tribal-sunrise

    Hat jemand zufällig ein Theater 400 und kann davon berichten ob/was es taugt oder was es in der Preisklasse für sinnvolle Alternativen gibt? Bin grad am Überlegen etwas neues anzuschaffen. Das System gefällt mir soweit gut aber ich finde keine Testberichte dazu und Probehören ist ja nicht möglich außer man bestellt und nutzt das Rückgaberecht ;)

    Hi,


    ich habe bei mir im Schrank ein Panasonic Analogtelefon gefunden Modell KX-TG8321 - das Problem: ich kenne den PIN der Basisstation nicht mehr und das Handgerät lässt sich ohne PIN nicht mehr registrieren - kann man die Basisstation durch irgendeine Tastenkombination zurücksetzen?


    Danke für Hilfe
    Grüsse

    Ja, da ist viel wahres dran - genau deshalb war ja auch meine erst Reaktion darauf die Nachzahlung direkt mit der abgelaufenen Frist abzuschmettern dass mir das eine Spur zu weit geht. Wir sind alle nur Menschen und nur weil er jetzt drei Monate zu spät ist will ich nicht gleich mit der juristischen Keule kommen und alles auf ihn abwälzen - andererseits eben aber auch das nicht bezahlen was ich nicht unbedingt juristisch muss. Nicht mehr und nicht weniger will ich erreichen. Ein Streit mit dem Vermieter liegt mir erst einmal fern ...

    ok soweit - damit bleibt im Prinzip der "Wiederkehrende Aufbaubetrag" als unzulässige Umlage übrig - diese könnte ich also IMO rausstreichen. Immerhin - das wären alleine schon 2/3 des nachzuzahlenden Betrages - da wir zu Beginn auch noch mit einer defekten Heizung zu kämpfen hatten sehe ich eigentlich gute Gründe die komplette Nachzahlung rauszustreichen. Jetzt muss ich das mal halbwegs politisch zu Papier bringen dass es ja ohnehin ein Entgegenkommen ist die Abrechnung überhaupt noch anzunehmen, ihm das per Einschreiben schicken und dann mal sehen wie er sich zu den Punkten äußert.

    Das wäre allerdings gleich mal direkt die "harte Tour" und eigentlich will ich nicht schon bei der ersten Abrechnung Stress mit ihm machen (auch wenn ich natürlich grundsätzlich im Recht bin) da die Punkte ja wahrscheinlich dann auch wieder auf der nächsten Abrechnung auftauchen werden würde ich schon gerne so weit entgegenkommen dass wir die Punkte klären sonst stehen wir nächstes Jahr am selben Punkt. Da wir auch noch diverse andere Probleme im Haus haben erhoffe ich mir durch mein Entgegenkommen etwas Druckmöglichkeiten bei ihm wenn es um die anderen Punkte geht. Trotzdem wird mein "Entgegenkommen" aber natürlich nicht so weit gehen dass ich im Abrechnungspunkte bezahle, die ich rechtlich nicht zahlen muss.

    hey ho - hab gerade meine erste Nebenkostenabrechnung nach meinem letzten Umzug bekommen und habe da einige Ungereimtheiten, zu denen ich aber auch leider nur einige widersprüchliche Aussagen via google finde:


    1. Abrechnungszeitraum ist 01.05.2011 bis 31.12.2011
    a) wäre damit die Frist der Abrechnung bereits abgelaufen
    b) sollte eine Abrechnung doch für 12 Monate sein, oder?


    wenn er Punkt b) korrigiert wäre er natürlich noch innerhalb der Frist (01.05.2012) insofern natürlich ein zweischneidiger Punkt :D


    2. Haftpflichtversicherung - ein Vermieter darf natürlich eine Haftpflicht für sich abschliessen, ich habe ja selbst auch eine - in diversen Foren steht aber dass die Vermieterhaftpflicht nicht umlagefähig ist.


    3. Gartenpflege - der Garten auf den sich das bezieht ist ein reiner Vorgarten also kein "Nutzgarten" in den ich mich beispielsweise mit dem Liegestuhl setzen kann - als solcher sind die Kosten AFAIK nicht umlagefähig - und für die Summe, die er da angeblich an den Gärtner bezahlt würde ich das Unkraut sogar selbst rupfen :D.


    4. Wiederkehrender Ausbaubetrag - damit dürften die Raten der Gemeinde für die Straßensanierung gemeint sein, oder? Auch hierzu gibt es leider unterschiedliche Meinungen aber im Tenor klingt es für mich so dass der Betrag trotz der Tatsache dass es eine regelmäßige Gebühr ist als Rate nicht umlagefähig ist, richtig?


    EDIT:
    5. Hab noch etwas vergessen - abgesehen von den Ablesewerten von Heizung, Wasser u.ä. sind für keinen der genannten Punkte (Haftpflicht, Garten, Ausbaubetrag usw.) Belege dabei - auch dies ist AFAIK Pflicht, oder?


    Vllt. hatte ja der eine oder andere schon mal ähnliche Punkte abgeklopft und weiss auf welcher Grundlage die Berechnung anfechtbar ist oder eben nicht.


    Danke für eure Hilfe