Falsch - der Vergleich ist zwar etwas überspitzt trifft aber den Kern - ich versuchs allgemeiner zu formulieren: Wenn eine Tat oder Unterlassung keine Auswirkung für andere hat heisst das nicht, dass sie keine Konsequenzen für den Täter hat sofern er dabei im Unrecht ist ...
Beiträge von tribal-sunrise
-
-
Also 35-45 werdens definitiv nicht werden - 85 "erscheinen" mir realistischer

-
:confused: Wenn ich 1 Stunde lang auf einem Behindertenparkplatz parke und in dieser Stunde kein Betroffener vorbeikommt habe ich auch niemanden behindert - verboten ist es trotzdem ...
-
Hab ich ja auch nie behauptet - KingBoa hat behauptet es wäre verboten Verkehrsschilder aufzustellen - und das habe ich bestritten ...
-
War vielleicht zugegeben etwas allgemein geschrieben - das Beispiel "ohne Führerschein" ist aber auch eine andere Liga als Parken und darum ging es ja hier - selbstverständlich meinte ich damit nicht dass damit ein Parkplatz ein Freibrief zum Unsinnmachen ist ...
Fakt ist, dass die StVo auf einem Parkplatz nur bedingt gilt - AFAIK nur §1 - hierzu gibt es zahlreiche Urteile ...
-
-
Zitat
Original geschrieben von KingBoa
"eingeschränktes parkverbot" schild gekennzeichnet. Und lt. meinem Anwalt, darf so etwas auf einem Privatgrundstück nicht stehen.Mal am Rande - wir kommt ihr beide denn darauf? Ich darf auf meinem Privatgrund aufstellen was ich will - und wenn ich Spass dran habe teer ich mir ne Strasse und stell Einbahnstrassenschilder und Ampeln auf (
) - gegen welches Recht verstosse ich da denn Deiner Meinung nach bzw. der Deines Anwalts?Hast Du jemals in Deinem Leben z.B. auf einem Supermarktparkplatz gestanden? Stehen da Verkehrsschilder? -> Ja, nicht gerade selten. Ist das Privatgrund? -> Ja.
Der einzige Unterschied ist, dass Du für Verkehrsvergehen auf Privatgrund z.B. keine Punkte oder Geldstrafen von Flensburg und Co bekommen kannst - einen Platzverweis oder eben abgeschleppt werden dagegen schon!
-
zumindest wirbt er hierfür:

-
Wer lesen kann ...

Die _Hardware_ wurde ebenfalls überarbeitet - da dürfte das Update schwierig werden

-
Also Hardwareänderungen kurz vor Release sind ganz bestimmt keine Ausstattungsänderungen vom Ausmaß z.B. einer Festplatte.
Wenn zu einem solchen Zeitpunkt die HW verändert wird geht es i.d.R. um Anpassungen vorhandener Komponenten aber kein Hinzufügen von neuen Ausstattungsmerkmalen, das dürfte doch wohl klar sein.
Das können z.B. sein: Wechsel von Prozessoren/Chips bzw. Herstellern z.B. wegen Lieferschwierigkeiten, Materialienwechsel z.B. wegen Qualitätsproblemen usw. usw.