Hab ich gestern auch zum ersten Mal gesehen und Tränen gelacht - hätte da ebenfalls Interesse dran ![]()
[...] sonst wird beim nächsten Mal zurückgebimmelt!
*rofl*
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Hab ich gestern auch zum ersten Mal gesehen und Tränen gelacht - hätte da ebenfalls Interesse dran ![]()
[...] sonst wird beim nächsten Mal zurückgebimmelt!
*rofl*
ZitatOriginal geschrieben von mupp
... in schriftlicher Form ausgehaengt und fuer jeden Kunden einsichtbar sein ...
... Was übrigens nicht einmal ausreicht - der Kunde muss explizit auf die AGBs hingewiesen werden - es reicht nicht seine AGBs auszudrucken und irgendwo, wo man Lust hat, im Geschäft an die Wand zu nageln ...
Dr. P - "Su wenigtens" dann aber auch, bevor Du Dich hier als Deutschlehrer versuchst. ![]()
Schau Dich neben der erforderlichen SW wie bereits gesagt z.B. eben Photoshop mal im Netz zum Thema "Tuning Fakes" um - das Vorgehen beim Nachbearbeiten ist grundsätzlich gesehen ähnlich insbes. was das Austauschen von Karosserieteilen, Felgen oder Farbe angeht ...
na ja - ausgerechnet er ist dabei ja dann aber eher ein schlechtes Beispiel um ihm diesen Vorwurf zu machen ...
Zitat25 (0.03 Beiträge pro Tag)
*SCNR* ![]()
Wobei ich gerade sehe dass es sich bei Dir um einen Privatverkauf handelt - da liegt die Sachlage juristisch AFAIK etwas anders - der Gefahrübergang findet hier bereits beim Abschicken statt - d.h. in diesem Moment liegt die "Preisgefahr beim Untergang der Sache" bei Dir. Diese ist zwar grundsätzlich gesichert da ja versicherter Versand gewählt wurde aber ich habe in diesem Zusammenhang leider keine Erfahrungswerte ob Du nun verpflichtet werden kannst auf die Erstattung seitens DHL zu warten oder ob der Verkäufer in Vorleistung treten muss.
EDIT: booner war schneller ![]()
Jürgen - das klingt doch vielversprechend für viele hier - hattest Du mittels eines "Standardschreibens" gekündigt wie sie hier ja z.T. auszugsweise abgedruckt waren oder hast Du speziell etwas geschrieben/verfasst insbes. was die "Nebenleistungen" betrifft?
Das würde ich allerdings auch so machen - erfahrungsgemäß dauern Erstattungen seitens DHL und Co eine Weile - auch wenn es unfair klingt, aber das ist soweit ich weiss nicht Dein Problem, sondern das des Verkäufers ...
mo12 - Anmerkung: ich habe (leider) unzählbare, langwierige Erfahrung mit DHL und Co hinter mir was verlorene oder beschädigte Sendungen betrifft aber 2 Jahre halte ich für unrealisitisch - der extremste Fall waren bislang ca. 5 bis 6 Monate Wartezeit für die Erstattung einer Nachnahmesendung
In Deinem Fall gibt es nur wenige Möglichkeiten: der VK kümmert sich nicht um das Problem oder ist einfach unfähig die nötigen Nachweise beim Dienstleister einzureichen oder er führt Dich an der Nase herum - an derartige Verzöhgerungen bei DHL und Co kann ich nicht glauben. Fristen und Anwalt hätte es bei mir da schon nach spätestens einem halben Jahr gegeben - mein Rat: auf keinen Fall länger warten!
Auch Sperrgut ist bis 500€ versichert - m.E. gibt es bei einem Sendungsverlsut keinen Diskussionsbedarf mit DHL - wenn das Paket weg ist ist es weg - den Kaufnachweis kann man problemlos mit Ausdrucken aus "Mein eBay" erbringen und gut is.
Diskussionen gibt es i.d.R. nach meinen Erfahrungen nur bei Beschädigungen - dann wird die Schuld gerne von DHL, Hermes und Co auf den Versender geschoben wenn angeblich die Verpackung nicht ausreichend war usw.
500 webmiles als Gutschein - Anforderung bitte per PN damit die mitlesenden Raffgiernasen hier leer ausgehen ![]()
EDIT: weg ![]()