Beiträge von tribal-sunrise

    Zitat

    Original geschrieben von deißen
    Auch db.de geht nicht.
    Aber sonst funktioniert das Internet ganz normal, das soll einer verstehen... :confused:


    geh mal unter "Start"->"Ausführen" und tippe ein: "ipconfig /flushdns" - probier dann nochmal :)

    Hmm - kann ich nicht genau beurteilen - auf den einschlägigen GEZ Foren/Seiten wird der Hinweis noch geführt aber das schliesst natürlich nicht aus dass sich das geändert hat ...


    EDIT: ohnehin ein sehr verwirrendes Thema - an manchen Orten wird geschrieben dass ein PC/Notebook inkl. Radio 5€ und ein paar Zerquetschte kostet und an anderen 17, ... - unabhängig davon ob ein TV vorhanden ist, da es für einen Studenten kein reines Arbeitsgerät wäre :confused: - also ich glaub ich gebs auf da zu versuchen durchzublicken ... :flop:

    Also ich brauche keinen Übersetzer um über dem 8€ Angebot die Überschrift "Maps" auf dem Screenshot zu lesen - wie kommst Du darauf, dass es sich dabei um die City-Guides handelt? Wie schon gesagt - darum geht es einen Screenshot darüber - es könnte sich bei den Maps ansonsten höchstens um die hier spekulierten aber unbestätigten höher aufgelösten handeln wenn die mitgelieferten tatsächlich wie behauptet wurde nur abgespecktes Material beinhalten ...

    zu Deutsch (incl. meiner Korrektur): wenn er den TV anmeldet verhält er sich in jedem Fall korrekt - egal was er sonst noch an Geräten hat - wenn er "nur" das Notebook anmeldet nutzt er den TV entgegen der Gebührenpflicht ...


    EDIT: was er draus macht - wie soll man da was empfehlen? - ich hab noch nie davon gehört dass jmd. vor Gericht gezerrt wurde weil man ein Notebook durch sein Balkonfenster sehen konnte ...


    (wo ist/wäre - nebenbei bemerkt - der Beweis dass es seins ist? - zumal es ein Irrglaube ist dass der TV nicht mind. genauso auffällig ist auch wenn man das Gerät nicht direkt sehen kann - gerade in der aktuell dunkleren Jahreszeit ist ein eingeschaltetes TV-Gerät doch spielend leicht selbst noch durch einen leicht geschlossenen Rollladen am typischen "Flackern" erkennbar ...)


    Aber ob sich das morgen ändert? Wer weiss das schon!?


    EDIT2: bzgl. Kaufnachweis wäre mir ebenfalls neu - man meldet sich an und fertig - was vorher war wurde in meinem Umfeld noch nie erfragt - btw.: als Student kann man sich übrigens befreien lassen wenn das Einkommen (Zitat aus einem Gerichtsurteil:) "das 1,5fache des Sozialhilfe-Regelsatzes zzgl. eines Kaltmietesatzes nicht übersteigt"

    Die Gültigkeitsdauer legt man i.d.R. selbst in den Handyeinstellungen fest - also z.B. 24, 48, 72h - je nach Provider und SMS-Zentrale kann sich die max. Gültigkeit im Einzelfall aber auch ändern - ein gängiges Maximum liegt bei einer Woche - in der eingestellten Zeit versucht die SMS-Zentrale in best. Abständen immer wieder die SMS zuzustellen ... - bei Überlastung wurden (zumindest früher - weiss nicht ob das heute noch gilt) aber auch schon SMS vor Ablauf Ihrer Gültigkeit von der Zentrale verworfen ...

    Und die Mutter deckt die Lügen dann, oder wie? :D :D ;)


    Das einzige was mir gerade eben noch einfällt für die Lösung mit "a" wäre wenn man das "a. l." nicht als reine Buchstabenfolge interpretiert, sondern als "als Erster/Erstes" ("l." für römisch "1.")


    Also dann: "als Erster/Erstes über die Vertretung der Firma" - man müsste halt auch den Zusammenhang kennen um zu wissen ob der Satz dann überhaupt noch einen Sinn ergibt ... :)

    Zumindest im ähnlichen Zusammenhang - eine wirklich geläufige Abkürzung ist das aber eher nicht - im Rubrum eines Urteils (jur.) ist "ü. d. V. d." geläufig


    Abgeleitet davon wäre "z. l. ü. d. V. d. Fa." denkbar für "zu laden über die Vertretung der Firma" aber das "alles läuft" klingt irgendwie so ugs.