Beiträge von tribal-sunrise

    jein - ganz unrecht hat er u.U. nicht:


    Zitat

    Weder die StVO noch die StVZO enthalten ausdrückliche Bestimmungen darüber, welche Gesamtzahl von Personen in einem PKW befördert werden darf. § 21 StVO befasst sich zwar mit der Personenbeförderung in Kfz, enthält jedoch keine Regelung über die Pkw. § 21 a StVO ( in Verbindung mit § 35a StVZO) schreibt lediglich Sicherheitsgurte für jeden Sitz, nicht aber für jeden Fahrzeuginsassen vor.
    Die Anführung der Sitzplatzanzahl im Fahrzeugschein ist nur eines von mehreren Merkmalen, nach denen das zugelassene Fahrzeug in diesem Schein bezeichnet ist. Die bloße Überschreitung der im Fahrzeugschein angegebenen Sitzplätze durch die Anzahl der im PKW beförderten Personen stellt keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar. Eine Beschränkung der Mitnahmezulässigkeit von Personen ergibt sich nur unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit. Nach § 23 StVO hat der Fahrzeugführer u.a. dafür zu sorgen, dass durch die Besetzung seine Sicht und Gehör sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden.
    Dieser Verstoß muss aber konkret vorliegen. Weiterhin muss der Fahrzeugführer auch bei der Mitnahme von Personen die Vorschriften über die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht im Sinne des § 34 StVZO beachten.
    Das bedeutet: Die Zahl der im Fahrzeugschein von „PKW“ angegebenen Sitzplätze legt nicht bindend die Höchstzahl der zu befördernden Personen fest.
    ( OLG Karlsruhe – 3 Ss 96/80 - ; BayObLG – 1 St 346 / 83 - )


    Ich betone dass ich nicht weiss ob das noch aktuell ist!

    Ist mir schon Klar - hab selbst auch schon Feldtests mitgemacht so ist das nicht - der Gedanke kam so mehr aus der Situation heraus


    kurze Beschreibung: 2 kichernde Mädels (eine ~23, eine ~26) fotografieren sich gegenseitig mit 2 N80 neben einem Brunnen vor einer Halle


    also bei den Tests bei denen ich mitgemacht hab waren irgendwie immer andere Tester/Zielgruppen zugegen - aber vielleicht werd ich auch langsam alt :D

    Hmm - gibts eigentlich irgendwo ne Art Vergleichsliste welche Karte nun welche ist?


    Bei TMO wird doch nun die UMTS/HSDPA auch incl. WLAN angeboten aber ist das wirklich die besagte Fusion? - bei der Fusion sind nämlich nur "up to 1.8 MBit" angegeben - TMO spricht aber sogar bereits von 3.6MBit und 7.2MBit!


    Darüber hinaus gibt es ja nun auch eine "compact" mit den identischen Spezifikationen im Design der EDGE Karte von Option (aber die hat ja eigentlich kein UMTS/HSDPA) - eine Karte in dem Design incl. U/H existiert bei Option aber gar nicht!?


    Fragen über Fragen ...

    Für die, dies interessiert - hab mich dann übrigens letztlich selbst informiert:


    erstmal das wichtigste - das Angebot ist kein Cebit-Angebot! (war nämlich auch dort nicht zu haben)


    Die Testmöglichkeit besteht lt. Mitarbeiter ab dem 03.04.2006 in jedem T-Punkt!


    - das Angebot gilt grundsätzlich in allen Tarifen (nur ist die Karte dann halt teuerer was sich ja aber relativiert wenn man sie zurückgibt ...)
    - die Karten sind wohl neue (gibt jetzt nämlich jetzt auch 2 (bzw. 3 wenn man die alte magentafarbene mitrechnet) - eine "normale" und eine "compact" - Unterschied wohl nur in der Größe - die techn. Specs sind identisch)


    Bei Bedarf kann ich gerne mal den Flyer einscannen ...


    leider konnte er mir die letzten 3 Fragen nicht beantworten da er die Bedinungen noch nicht schriftlich hatte aber sobald ich die auch noch rausbekomme schreib ichs hier rein ...