Beiträge von tribal-sunrise

    Hi,


    wollte mal eure Meinung zu folgender Thematik hören. Viele Fitnessstudios bieten ja heutzutage die Möglichkeit sich einen Teil der Studiogebühren wieder zurückzuholen indem sie Eigenpräventionskurse anbieten mit denen man sich bei der KK einen Teil seiner Gebühren (60-100%) erstatten lassen kann.


    Der Betreiber meines Studios hat das wohl als netten Zusatzverdienst missverstanden und berechnet _zusätzlich_ eine jährliche Gebühr für die Eigenpräventionsmaßnahmen lt. §20 SGB.


    Mir erscheint das nicht legal denn es ist ja meine - freiwillige - Entscheidung ob ich einen solchen Kurs besuche oder nicht - die Gebühr wird aber lt. Vertrag berechnet egal ob ich die Kurse nutze oder nicht ("nicht genutzte Leistungen verfallen zum Ablauf des laufenden Jahres oder bei Nutzungsende").


    Habe ich irgendeine Rechtsgrundlage einen solchen Vertrag anzufechten? Oder ist das ist das völlig legal was der treibt? Also ich halte das eher für eine Phantasiegebühr - der §20 selbst (siehe z.B. hier) sieht sowas jedenfalls nicht vor.


    Danke für eure Meinungen

    Re: An die üblichen Verdächtigen*


    Zitat

    Original geschrieben von alpha
    Wer was ausgliedern lassen will, wende sich wie immer einfach an einen Mod ;)


    Dann mach das doch ;) schliesslich war das Dein Bedürfnis und nicht meins :rolleyes: warum sollte ich Carsten und Co mit etwas nerven was ich gar nicht will?

    Sieh es mal so: wenn Du die Karte beim nächsten vllt. 15km entfernten MM gekauft und dort hingebracht hättest, wärst Du dann zum Abteilungsleiter gegangen und hättest gesagt ich hätte jetzt gerne die 15€ für die 30km An-/Abfahrt wieder zurück?


    Ich weiss auch dieser Vergleich hinkt und ich seh das alles viel pragmatischer als andere und manch einer mag sagen vllt. zu pragmatisch - auch ich habe das Geld nicht zum Fenster rauszuwerfen aber manchmal muss man IMHO die Kirche einfach im Dorf lassen ...


    alpha sorry dass wir "Deinen" Thread "missbraucht" haben :D

    Und wie er das kann - häufig ist es so dass die Garantiebestimmungen nur die Ersatzteile abdecken aber nicht die Arbeitszeit und selbstverständlich wird Dir Dein Autohändler dann eine Rechnung schicken ... - aber der Vergleich hinkt ohnehin etwas - nur der Vollständigkeit halber ...

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    So nach dem Motto "Fresst Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren?" :)


    Nicht wirklich - ich habe _zuerst_ die Situation nach meinem Rechtsemfinden interpretiert und das dann mit ähnlichen Situationen im Netz verglichen. Trotzdem habe ich mir für mich gesprochen. Andernfalls hätte ich mit Links argumentiert.


    Zitat


    Das hat der Dauerposter rein zufällig gemacht... :D Aber du scheinst mehr zu wissen als der TT-Jurist. Naja...


    Hab ich nie behauptet nur habe ich eben ein anderes Rechtsempfinden - Alltag in Deutschland: zwei Gerichte, zwei Meinungen.


    Zitat

    ASUS übernimmt wohl die Transport vom Händler zu ASUS und umgekehrt. [...]


    Nein übernehmen sie nicht - siehe Garantiebedinungen.


    Zitat

    [...]kundenunfreundlich, hier 15€ zu kassieren, [...]

    sorry aber wo sind 15€ "kundenunfreundlich" - ich habe hier gerade einen defekten DVD/HDD Recorder stehen und würde jedem Händler die Türen einrennen, der für mich für 15€ die Abwicklung übernehmen würde ;) aber das bestätigt meine (persönliche) Ansicht zum Thema und was ich mir im Grunde bereits gedacht habe ...