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Ja, die Kosten dürfen berechnet werden - so stehts in den Garantiebedingungen von ASUS.
Und eben gegen den Händler besteht kein Anspruch mehr - es handelt sich um eine Dienstleistung des Händlers weil die Gewährleistung verstrichen ist - wir drehen uns im Kreis.
Ganz ehrlich? Ich kann mich nur wiederholen - wenn es alles so einfach ist wie ihr es euch vorstellt dann findet ihr im Netz eine nicht unerhebliche Anzahl Kunden, die exakt dasselbe Problem haben - komisch dass allen anderen der Grips fehlt, den ihr haben wollt - aber studiert Jura, eröffnet ne Kanzlei und werdet reich ...

Das Thema übersteigt m.E. längst Kleinkram und ich klinke mich an dieser Stelle aus - wenn chefkoch neue Erkenntnisse hat würde es mich interessieren wie es ausgegangen ist mehr eigentlich nicht mehr ...
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Der Fragesteller hat sich darüber beschwert, dass der Verkäufer von ihm für die reine Dienstleistung der Weiterleitung ein Entgelt verlangt, und nicht darüber, dass dafür das Versandkosten anfallen.
Und wo steht dass ein separates Entgelt berechnet wird? Es ist von einer Servicepauschale die Rede - nicht die Rede wie hoch diese ist. Genau deswegen hatte ich bereits angemerkt dass ich gerne die Höhe wüsste - wenn das dann 50€ sind und der Händler das Teil aber eigentlich nur innerhalb Deutschlands von A nach B schicken muss ist das selbstverständlich nicht ok aber wenn nur eine Porto- und Aufwandsentschädigung anfällt eben doch ...
Also bei der "Story" sehe ich keinen Zusammenhang zum genannten Fall. Zudem vergisst Du dass bei ASUS und dem Händler ggf. noch jede Menge Zwischenhändler im Spiel sein können was Du als Endkunde gar nicht beurteilen kannst - i.d.R. verkauft ASUS an einen Distri wie Macrotron, DCS und Co und dieser wiederum weiter an den Onlineshop - im schlimmsten Fall sind sogar weitere Zwischenschritte nötig - der direkte Rückweg bleibt dem Endkunden also erst einmal verwehrt - entsprechend hoch kann der Aufwand für den Rückweg sein und die damit verbundenen Kosten, die der Kunde zu tragen hat ...
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Wenn er 512MB schreibt, und die Karte hat nur 511MB, dann liegt ein Sachmangel vor.
Der Unterschied ist der dass sich die 512MB nicht verändern - wenn sie beim Kauf bereits nur 511 hätte würde die Gewährleistung greifen - das hat mit Garantie absolut _nichts_ zu tun ...
Zitat
Wenn er öffentlich Äußerungen tätigt, [...] § 434 I 3 BGB.
Dass die Garantie bindend wird ist klar und habe ich nie bestritten - das wird sie aber nicht für den Händler - es ist ganz eindeutig und klar geregelt dass der Händler für die Gewährleistung zuständig ist und der Hersteller für die Garantie. Ein Garantieanspruch besteht genausowenig dem Händler gegenüber wie ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller.
Zitat
Es geht mir nicht um die Versandkosten, [...]
Doch genau darum geht es - VK sind mehr als die reinen Portokosten - die übliche "Ebay"-Generation Diskussion! Ein Hersteller kann seine Garantiebedinungen auch so auslegen dass der Versand für 100€ nach Timbuktu erfolgen muss. Das steht ihm völlig frei und selbstverständlich muss der Kunde diese tragen.
Abschliessend: Gib mal in eine xbeliebige Suchmaschine Begriffe wie ASUS, Garantie, Gewährleistung ein. Auf Anhieb findet sich eine sechsstellige Trefferanzahl an Forendisukssionen, Blogeinträgen usw. usw. die _exakt_ denselben Inhalt haben - nämlich die Thematik was man im dritten Jahr der _Hersteller_garantie von seinem _Händler_ erwarten kann und was nicht.
_Wenn_ das alles so einfach wäre wie Du es darstellst wären da auch schon andere drauf gekommen und hätten Mindfactory, Alternate, Cyberport, Avitos und wie sie alle heissen längst "vor den Kadi" gezogen ...
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sorry
:flop:
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1. Ich halte es für fragwürdig darauf zu pochen dass ein Händler mit Garantie "wirbt" - ebenso wie er auf eine Grafikkarte schreibt dass sie 512MB RAM hat schreibt er dass sie 36 Monate _Hersteller_garantie hat - das weitet die Garantieerbringung noch lange nicht auf den Händler aus.
2. Dazu müsste man erst einmal abklopfen ob der Händler offizieller Vertragspartner von ASUS ist _und_ die Garantieleistung Bestandteil des Vertrages Kunde<->Händler und nicht Kunde<->Hersteller ist (letzteres ist der Normalfall). Dazu muss Chefkoch85 mal auf seine Rechnung kucken.
3. In den Garantiebestimmungen von ASUS steht doch - wie ich breits zitierte - ganz klar dass z.B. die VK vom Kunden getragen werden müssen - von einer 100% "kostenlosen Erbringung der Garantieleistungen" war seitens ASUS oder des Händlers also nie die Rede!
Chefkoch - Wie hoch ist denn die "Servicepauschale" und überschreitet sie überhaupt eine normal kalkulierte Höhe für Versand und Arbeitsaufwand?
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Falsch
a) eine Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung und die damit zusammenhängenden Umstände (ggf. Zusatzgebühren) sind frei bestimmbar
b) die Garantie wird vom Hersteller gewährt - der Händler ist ausschliesslich gewährleistungspflichtig - eine Garantiepflicht existiert nicht!
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und das für schlappe 25€ - SCHNÄPPCHENALARM 
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Was heisst viele? Das dürften alle sein, oder? Aus Deinem DVI Ausgang kommt ja kein Audio raus also wie soll das beim HDMI Eingang reinkommen? Das musste schon separat per TOSLink oder Cinch zum TV bringen ...
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nö GK haben 36 Monate Garantie 
Auszug Garantiebestimmungen von ASUS:
Zitat
Abgesehen von den Versandkosten für den Hinweg entstehen Ihnen, bzw. Ihrem Händler, innerhalb der Garantiezeit, keine Kosten. Den Rücktransport zahlt die Firma ASUS Computer GmbH.
Da der Händler aber nicht mehr Gewährleistungspflichtig ist halte ich eine Servicepauschale durchaus für legitim da ihm ja Unkosten (Arbeitszeit, Weiterberechnung der VK, etc) entstehen.
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edit by JP: bitt keine Danke- und sonstige Postings!