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SS7
‚dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.‘
Verstehe jetzt nicht wie das für meinen Fall anwendbar ist? Diese Informationen hat man ja idR vorher (Stehe wohl gerade auf dem Schlauch)
Zudem: Fristen stehen da ja auch nicht. Also selbst wenn klar ist dass ein Anspruch besteht bedeutet das ja dadurch nicht automatisch dass dieser ‚morgen‘ besteht. Wie bereits gesagt, beim Beispiel Widerruf gibt es klare Urteile über den akzeptablen Zeitrahmen. Für Verlust fehlt mir da bislang eine Rechtsrahmen.
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vernünftige Händler senden dir ein Schreiben mit der Bitte zu unterschreiben dass du das genau definierte Paket nicht erhalten hast
Das hat er bereits. DHL ebenfalls.
müsste schon ein unverschämter Händler sein wenn er dir nicht kurzfristig eine Ersatzlieferung oder Erstattung zukommen lässt.
Das sehe ich auch so. Er beharrt wie erwartet auf den sechs Wochen!
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Danke für den Link. Eine Rechtsgrundlage oder vergleichbares Urteil wird in dem Artikel aber leider auch nicht erwähnt. Ich kann dem Händler zwar mal den Link schicken hätte aber keine große Hoffnung dass ihn das ‚beeindruckt‘ und er ohne weitere Diskussion erstattet.
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Moin zusammen,
kennt sich jemand beim Thema Online Shopping zur Rechtslage bei Rückerstattungen aufgrund Sendungsverlust aus? Ich habe im Online Shop eines großen Händler etwas bestellt, die Sendung ist nur bis zum Paketzentrum beim Händler gekommen und dann lt. Tracking nicht mehr weiter. Das ist nun immerhin schon drei Wochen her. Der Händler hat nun eine Nachforschung bei DHL eingeleitet und möchte diese komplett abwarten (sechs Wochen) bis er sich wieder meldet. Darf er das? Ich finde zu diesem Thema auf Anhieb leider nichts. Bei Widerruf (den ich nun vorsorglich parallel erklärt habe) gibt es Urteile dass das Geld spätestens in zwei Wochen zurück erstattet sein muss. Aber bei Verlust der Sendung?
Danke
Grüße
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Moin zusammen,
kenne mich in der Android Welt nicht so gut aus daher evtl. blöde Frage:
Kann ein aktuelles Android Gerät einfach so die Daten von einem alten Gerät (über wlan oder Kabel) übernehmen?
Aus der iOS Welt kenne ich das zumindest bei aktuellen Geräten so dass man das eine neben das andere legt und bei der Einrichtung erkennt es das alte und bietet an alle Apps/Daten/Bilder zu übernehmen. Klappt das bei Android auch und auch dann wenn das alte Android wirklich deutlich älter ist oder muss man im schlechtesten Fall alles auf einen PC laden und dann auf das neue Gerät, alternativ via cloud?
Danke
Grüße
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Nachtrag: kann die Frage im Prinzip selbst beantworten: habe mir nun einfach das günstigste bestellt und es passt auch auf das aktuelle iPad Pro 
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Moin,
wenn man ein aktuelles iPad Pro 11 5. Gen hat kann man dann prinzipiell jedes Smart Folio benutzen?
Es gibt von Apple so wie ich das sehe mindestens drei Stück: MJM93ZM MXT42ZM MGYX3ZM vermutlich für jede Generation des 11er
Aber was sind die Unterschiede? Das Gehäuse wurde doch nicht verändert oder habe ich was übersehen?
Danke, Grüße
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Danke für die Hinweise. Ich schwanke halt ob man erst einmal abwartet, die Preise sollen ja jetzt gedeckelt und mein alter Tarif wird sicherlich auch noch nach oben angepasst werden. Dann könnte es ja theoretisch schon sein dass sich irgendwann ein WP Tarif wieder lohnt. Und eine PV Anlage mit Speicher bekommt man ja leider auch nicht in zwei Wochen aufs Dach 
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Ok, das wäre die Variante "Ausbau/Abklemmen" des zweiten Zählers. Was hatte das ca. für Kosten erzeugt?
PV wäre dann die nächste Stufe wo es vermutlich eh mehr Sinn macht nur noch einen Zähler zu haben wenn man (idealerweise) das meiste des erzeugten Stroms selbst verbraucht.