Beiträge von tribal-sunrise

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Kleiner Tip für Dich:
    Du kannst dem Wucher ja auch entgehen. Weg mit dem Hausanschluss und dann bau Dir doch Dein eigenes Kraftwerk etc. :D


    Ja genau, Pro Privatkraftwerk - wäre das nicht die Lösung schlechthin für die Endlagerung? Für nen einzelnen Haushalt dürfte doch bestimmt auch ein gebrauchter Brennstab noch reichen, oder? :D


    hab nun wenigsten mal eine Alternative gefunden - Iomega Screenplay Pro HD ...


    Die Funktion das Ding an den TV stöpseln zu können hab ich zwar eigentlich nicht verlangt, ist aber ein nettes Zusatzgimmick (erst Recht wenn man bedenkt dass das Teil nur die Hälfte vom Apple kostet) - was ich allerdings nicht weiss ist, woher man den von Iomega "angepriesenen" Wifi-Adapter herbekommen respektive was der kosten soll und ob er Draft-N kann - auf der HP von Iomega prangt nur der Hinweis dass es ein Adapter gibt, sonst leider nichts.


    Abgesehen davon hab ich noch aus "Zip"-Zeiten einen gewissen "Abstand" (COD) zu Iomega ;-) auch wenn man nicht nachtragend sein soll :-D


    Aber vielleicht fällt ja jmd. noch eine Alternative ein? :-)

    Wie ich schon sagte "praxisferne, theoretische, juristische Spitzfindigkeiten" sind nunmal nicht der Alltag - die Meinungen der Gerichte gehen da sehr weit auseinander und nur weil ein Gericht mal entschieden hat dass Variante A richtig ist, wird das nicht zum Standard bei Variante B


    Die Nutzung der Ware trotz der offensichtlichen Tatsache dass Du sie nicht bestellt hast kann Dir durchaus als Annahme ausgelegt werden - die reine Aufbewahrung und Nichtmeldung hingegen nicht - da hast Du schon recht aber gerade deswegen hinkt der Vergleich denn Du nutzt die Dienstleistung ja in unserem (selbstverständlich theoretischen ;)) Fall!

    Wer bringt Dich bitte auf so einen Schwachsinn? Wenn Du ein Paket erhälst mit Ware, die Du nicht bestellt hast und das nicht meldest ist das Unterschlagung! Ein Eigentumsübergang erfolgt frühestens in 10 Jahren - so lange befinden sich die Waren lediglich in Deinem Besitz ist aber noch lange nicht Dein Eigentum - informiere Dich bitte zuerst bevor Du solche Behauptungen äußerst ...

    Jaja, da hat einer das "Lexikon der Rechtsirrtümer" gelesen, gelle? :) wenn Du es genau gelesen hättest wäre Dir allerdings nicht entgangen dass damit nur die Straftat entfällt - die Strafgebühr wird trotzdem fällig denn die ist nicht gesetzlich, sondern Bestandteil der AGBs der Verkehrbetriebe ...


    Wobei ich, wenn Du schon vergleichst, ein Schild für unzureichend halten würde da das KD nur mitbekommt wenn sie zufällig vor Deiner Tür stehen sollten - also müsstest Du sie eher anrufen respektive einen Brief schreiben um sie über die Sachlage in Kenntnis zu setzen - der Fahrer des Verkehrbetriebes bekommt es ja schliesslich auch "direkt" mit ...


    Aber sei es drum, da das rel. praxisferne, theoretische, juristische Spitzfindigkeiten sind bleibt es jedenfalls dabei dass es unter normalen, praxisnahen Umständen eine Straftat ist auch wenn das Ding nicht verplomt ist.