Eure Diskussion, was er jetzt wirklich gefragt hat, zeigt, dass die Frage eher ein durchmischter Fragehaufen war...
Jemand, der sich professionell mit Fragebogenkonstruktion auseinandersetzt, kriegt bei Nicks 'Frage' auf jeden Fall zumindest leichtes Zucken.
Insbesondere, weil er sie mit der (eher falschen) Vorannahme startete, dass Einzugsermächtigung/Lastschrift und das automatische Aufladen zwangsweise zusammenhängen...
Die bereits im Thread getroffenen Aussagen, dass Smart-User die automatische Aufladung deaktivieren können und die Bestätigung des Fonic-Teams hierzu (mit einem Verweis auf verminderten Komfort, wenn man dies so täte) gehen doch in eine deutlich andere Richtung.
Fonic selbst sagt doch auch Folgendes:
"Bezahlung
Wie wird der Monatspreis für FONIC Smart bezahlt?
Den Monatspreis für FONIC Smart bezahlen Sie direkt per Lastschrift von Ihrem Bankkonto.
Wie werden Services, welche nicht bei FONIC Smart inklusive sind, abgerechnet?
Andere Services werden von Ihrem Guthabenkonto verrechnet. Als FONIC Smart Kunde ist die automatische Aufladung aktiviert. Damit werden Ihnen bequem jeweils 10 Euro vom Bankkonto aufgeladen, sobald Ihr Guthaben unter 4 Euro fällt. Sie erhalten jeweils eine SMS Bestätigung über jede Aufladung."
Das macht doch ziemlich deutlich klar, dass eine Einzugsermächtigung für die Smart-Option erteilt wird, und die automatische Aufladung (aus Komfortgründen) voraktiviert (und/aber auch deaktivierbar) ist...
EDIT: Prinzipiell ist es doch auch beim Classic so, dass man wenn man NUR die automatische Aufladung deaktiviert hat, dennoch eine Einzugsermächtigung erteilt hat, mit der man dann MANUELL eine Abbuchung vom Konto auslösen kann... Einzige 'Hilfe' dagegen wäre der Widerruf der Einzugsermächtigung.
Und eben dieser Widerruf der Einzugsermächtigung an Fonic geht beim SMART selbstredend nicht...
Also: Einzugsermächtigung an Fonic und (de)aktiviertes 'automatisches Aufladen' sind zwei verschiedene paar Schuhe.