Original geschrieben von Dent-Man
Oh man oh man, hier werden wieder heftig Äpfel und Birnen durcheinander geworfen...
1. Seit der Ändrung der Röntgenverordnung vor einem Jahr darf man nicht mehr so einfach röntgen, sondern braucht eine vernünftigen Grund, unklare Beschwerden sind ein Grund, regelmässige Karieskontrolle IMHO nicht.
2. Der Zahnarzt muss schriftlich über die Mehrkosten bei Leistungen, die nicht Vertragsleistungen sind (also nicht von den Kassen bezahlt werden), aufklären.
Er muss alle möglichen Alternativen aufeigen, und die Kostensituation aufzeigen.
Eine (nachweissliche
) Nichtaufklärung, dass zum Beispel auch eine Krone möglich gewesen wäre, und das die Kasse dafür mindesten 50% der Kosten übernimmt, ist eine gute Voraussetzung für einen erfolgreichen Rechtsstreit.
3. Bist Du als Student selbst versichert? Wenn ja, geh mit einem Einkommensnachweis zur Kasse, und dich von Zuzahlungen befreien lassen (gilt aber leider nur für Kassenleistungen )
4. Kronen halten besser und länger als Inlays, kosten aber mehr gesunde Zahnsubstanz werden dafür aber zum großen Teil von den Kassen bezahlt. Zu behaupten, Kronen wären schlecht, weil bei ein paar Bekannten die Kronen nicht halten, läßt eher auf die Qualität der zu den Bekannten gehörenden Zahnärzten schliessen...
Nachweisslich fallen mehr Inlays als Kronen heraus, was mit der sogenannten Friktion (Haftung durch paralele Flächen) zu tun hat.
5. Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Kunststoffüllungen in Seitenzähnen, oder Inlays bezahlen (keine Vertragsleistungen).
6. Wenn man bei Dir früher durch Röntgen einen Schaden gesehen hätte , hätte es ebenso eine Füllungstherapie gebraucht. Wenn man den Mineralienverlust auf dem Röntgenbild sieht, ist das Loch immer schon so groß, das man richtig bohren muss.
Velleicht wären Dir Schmerzen, und die Wurzelbehandlung erspart geblieben.
7. Das "komische" Gerät heißt Diagnodent , und erkennt Karies mittels Laserstrahlen, und deren Reflexion, ist IMHO eher unsicher.
8. Durch Dein regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und Dokumentation dieses Sachverhaltes im Bonusgheft bekommst Du bei Zahnersatzleistungen doch mehr von der Kasse erstattet ( 65% statt 50% ) Das gilt aber nur für vertragsleistungen, also nicht für Inlays, sondern nur für Kronen und Brücken etc.
9. Durch das Röntgen nach einer Wurzelfüllung kontrolliert man, ob die Füllung weit genug in die Wurzel geht, und nicht ob noch Karies da ist.
10. Niemand sagt, dass Du ein Inlay nehmen musst. Du haettest auch eine einfache Füllung nehmen können, die haette die Krankenkasse bezahlt. Das ist als ob du die Alternative zwischen VW Käfer und RollsRoyce hast, mit beiden kommst Du von A nach B, aber der Rolls ist etwas teurer (dafür aber auch etwas hochwertiger)