Beiträge von volleyballer

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    Original geschrieben von Kallenpeter
    Wie werden die teile wohl angebunden? Wäre es per richtfunk nicht relativ aufwendig für ein paar Tage? Also eher eine Leitung zum nächsten verteilerkasten?


    Hier im konkreten Fall erfolgt die Anbindung per Festnetz, der nächste Anschaltpunkt ist nur wenige Meter entfernt. Ansonsten je nach Gegebenheit per Richtfunk. Hier noch ein paar Bilder der Halterungen, auch von einem ähnlichen Mast mit montiertem Richtfunk. Hier ist gut zu erkennen, dass die gesamte Halterung per Servomotor drehbar ist.




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    Original geschrieben von AFranke
    Ok, also wird der Sender in Zeiten von DVB-T wohl nicht mehr in Betrieb sein, oder?


    Nein, der ist definitiv aus.

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    Original geschrieben von AFranke
    Wer war, oder ist denn der Betreiber der Anlagen? Die Rundfunkanstalten selber?


    Der letzte Betreiber dürfte Media Braodcast gewesen sein.

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    Original geschrieben von udo17
    Während meines Winterurlaubs sind mir auf dem Hotel Stephanshöhe in Schellerhau/Altenberg diese Antennen aufgefallen. Sehen aus, wie Mobilfunk sind aber irgendwie größer und breiter. Was kann das sein?


    Im konkreten Fall sind das die GSM 900 MHz Antennen von Vodafone ;)

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    Original geschrieben von 1160
    Äh, im Zweifel hast Du beim Überholen nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt...


    Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.


    Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen....


    Sehe ich anders. Eben die Absicht, nach links abzubiegen, wird ja im beschriebenen Fall nicht angekündigt.
    Siehe StVO § 9:
    §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren


    (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.


    Nützt aber relativ wenig, weil Du als Radfahrer im Falle eines Falles wohl immer den Schaden davonträgst.